Ergebnisse des Feinscreenings | 30.03.23

Liebe Leser*innen und Interessenten,

wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.


Eröffnung um 18:45 Uhr

Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.

„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“

Frau Brigitte Meier

Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.

Weiterer Fahrplan

Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.


Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung

Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.

Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.


kurze Umfragen

Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.

Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.


So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:

  • Grundriss-/Flächenänderung
  • Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
  • Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
  • Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
  • Nutzungsänderungen
  • Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)

Ein paar Fakten

Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.

LPG mbH | blau: Untersuchungsgebiet, rot: Satzungsgebiete

Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.

Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.

Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.


Dialog-forum / F&A

F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?

A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.

F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?

A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.

F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?

A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.

F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?

A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.

F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?

A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.

Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.

Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH

F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?

A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.

F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?

A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.


Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.

Abschlussveranstaltung zur Datenerhebung steht | 23.03.23

Es ist nun sicher: die Abschlussveranstaltung zur Datenerhebung in Sachen sozialer Erhaltungssatzung steht.

Am 30.03.2023 lädt die Stadtverwaltung Potsdam von 18:30 bis 20:00 Uhr ins freiLand/Spartacus (Friedrich-Engels-Straße 22, 14473 Potsdam) ein.

Die beauftrage LPG mbH wird die Ergebnisse der Datenerhebung vorstellen und zusammen mit der Stadtverwaltung und dem anwesenden Oberbürgermeister Mike Schubert und der Sozialbeigeordneten Brigitte Meier für Fragen zur Verfügung stehen.

Wir erhoffen uns Klarheit zu den Daten und dem weiteren Vorgehen in Sachen sozialer Erhaltungssatzung in Potsdam (speziell südlich des Bahnhofs).

Hier die offizielle Mitteilung der Landeshauptstadt Potsdam.

Abschlussveranstaltung soziale Erhaltungssatzung | 16.02.23

Es ist soweit, die Auswertungen zur Detaillerhebung „südlich des Bahnhofs“ für die soziale Erhaltungssatzung laufen auf die Zielgerade zu.

Die Erhebungen durch das Büro LPG [mbH] sind weitgehend abgeschlossen und es werden gerade die Auswertungen erarbeitet.

Verwaltung Potsdam

wann und wo geht es weiter

In diesem Zuge lädt die Stadt Potsdam herzlich zu einer Anwohnerversammlung am 30.03.2023 ein.
Nach aktuellem Kenntnisstadt findet diese wieder wie zu Beginn im Spartacus auf dem Gelände des freiLandes (Friedrich-Engels-Str. 22) statt.

Zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung ist eine zweite Anwohnerversammlung am 30.03.2023 vorgesehen. Diese soll wieder im Spartacus-Club im freiland Potsdam stattfinden.

Verwaltung Potsdam

Es sind alle herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen und sich zu informieren.

Nähere Ergebnisse kennen wir leider auch noch nicht.

Haushaltsbefragungen laufen | 07.10.22

Seit einer Woche etwa laufen die Haushaltsbefragungen im Untersuchungsgebiet der sozialen Erhaltungssatzung „südöstlich des Hauptbahnhofes“ auf Hochtouren.

Untersuchungsgebiet Stand 09/2022

Inhalt der Informationsseite

„Rund 4.800 zufällig ausgewählte Haushalte erhalten seit vergangener Woche Post von der Landeshauptstadt Potsdam.“

Informationsseite Landeshauptstadt Potsdam

Diese Befragung ist wichtig, um das städtebaulichen Instrument mit einer rechtssicheren Begründung zu untermauern. Durch dieses Instrument sollen „(…) unter anderem Modernisierungen sozial verträglich und behutsam umgesetzt werden, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden“ heißt es weiter.

Städtebauliche Veränderungen beinhalten demnach etwa:

  • besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten,
  • die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen/Wohnungen,
  • die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen,
  • der Abriss von Wohngebäuden und
  • die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Einsendeschluss ist der 25.10.2022

Die Befragung beinhaltet folgende Aspekte: (1) haushaltsbezogene Daten ( z.B. Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), (2) wohnungsbezogene Informationen (z.B. Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und (3) nachbarschaftsbezogene Aspekte ( z.B. die Nutzung von sozialen Einrichtungen sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben)

Informationsveranstaltung 11.10., 19 Uhr, freiLand

„Dort informieren die Landeshauptstadt Potsdam sowie das beauftragte Büro über die Durchführung der Haushaltsbefragung im Untersuchungsgebiet. Vor Ort können dann Fragen zum sozialen Erhaltungsrecht sowie zur Haushaltsbefragung können beantwortet werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.“

Informationsseite Landeshauptstadt Potsdam

Auch die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt wird hier anwesend sein und hilft gerne bei etwaigen Rückfragen weiter, wo möglich.

Auf die Plätze, fertig, Befragungsstart! | 29.09.22

Liebe Anwohner*innen und Nachbar*innen,

seit heute ist die Befragung der etwa 4.800 Haushalte im Untersuchungsgebiet „südöstlich des Hauptbahnhofes“ der Stadt Potsdam für das Feinscreening in Sachen sozialer Erhaltungssatzung gestartet.

Es ist wichtig, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen
– postalisch oder online

aktuelles Untersuchungsgebiet Stand 21.09.2022

Hier werden Haushaltsdaten (Ausstattung, Warm-/Kaltmiete, Kostendruck, soziale Bindung an Kiez, uvm.) anonymisiert Blöcken zugeordnet gesammelt.

Diese Daten sind nötig, um neben anderen Quartierdaten in die Analyse zum Verdrängungsdruck der Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand einzufließen.
Daraus wiederum lässt sich dann im besten Fall begründen, ob es sich um schützenswerten Wohnungsbestand handelt, der aufgrund baulicher Maßnahmen in seiner Zusammensetzung bedroht ist.

Du hast einen Fragebogen erhalten?
Dann fülle ihn bitte aus und hilf ggf. deinen Nachbar*innen dabei

Hier haben wir Anwohner*innen die Chance uns aktiv einzubringen und ein städtebauliches Instrument zu ermöglichen, welches die Stadt nutzen kann, um bauliche Veränderungen zu verhindern, wo nötig.

Seit 2020 setzt sich unsere Initiative ein, eine solche Satzung in Potsdam anzugehen, damit langfristig gesehen auch die Mieten nicht mehr unnötig in die Höhe schießen – kurzfristig kann die soziale Erhaltungssatzung jedoch nur bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand (z.B. „Luxussanierungen“) verhindern.


Anlaufstellen für Hilfe beim Ausfüllen

Wenn du Hilfe brauchen solltest, so …

  • bietet die Stadt Potsdam zusammen mit der beauftragten, externen Firma LPG mbH am 11.10.2022 ab 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in freiLand (Friedrich-Engels-Str. 22, Haus Spartacus) an
  • versuchen auch wir, die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, dir gerne mittwochs ab 19 Uhr beim Mittwochstresen im freiLand (Haus 2) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • findest du seit Kurzem eine von uns aufgestellte FAQ Seite mit häufigen Fragen und Tipps zum Ausfülen

Wir zählen auf dich!

Milieuschutz – was ist das? | 31.05.21

Wir glauben, dass vielen der Begriff Milieuschutz gar nicht so ein Begriff ist, da die Sachlage in vielen Punkten kompliziert ist.
Daher haben wir eine Art Informationsheftchen für die Anwohner*innen der Teltower Vorstadt entworfen, dass den aktuellen Status Quo abbildet, informiert und unsere Forderungen an die Politik transportiert.

Dieser zeigt unter anderem auf, was wir als Anwohner*innen-Initiative so machen und was der aktuelle Stand zum RAW-Bauvorhaben ist.
Er zeigt auch auf, was die Stadtpolitik bisher (nicht) gegen Verdrängung und für die Anwohner*innen getan hat, sowie eine Gegenüberstellung was eine soziale Erhaltungssatzung (umgangssprachlich auch Milieuschutz genannt) kann und was nicht.

Dahinter steht ganz klar auch unsere Forderung an die Stadtpolitik:

Erhaltungssatzung jetzt – schluss mit Ausreden!

Uns drängen sich Fragen aus, wie: wer wir Ansprechpartner*in in der Verwaltung sein für Themen rund um die Erhaltungssatzung, in welchem Geschäftsbereich liegt hier die Umsetzung und wer garantiert uns, dass mit Inkrafttreten sowohl personelle als auch finanzielle Mittel garantiert vorliegen?

neue Protest-Bewegung im Kiez | 15.12.20

Seit einiger Zeit, etwa seit Anfang Dezember, gibt es nun auch eine neue Bewegung im Kiez, die es sich – unabhängig von der Anwohner*innen-Initiative – zur Aufgabe gemacht hat das RAW-Projekt komplett zu stoppen.
Unkommentiert wollen wir diese Geschehnisse aber auch nicht lassen, da es für die Anwohner*innen der Teltower Vorstadt von Interesse ist, was in ihrem Kiez passiert.

kritische Berichterstattung einiger Akteur*innen gegen das RAW-Projekt an der Bushaltestelle Schlaatzstraße (Foto: Verena)

Über diese Personengruppe wurde bereits mehrfach in den Medien berichtet:

Ziel dieser Gruppierung ist es das RAW-Projekt gänzlich zu verhindern und ein investorenfeindliches Klima im Viertel zu erzeugen. Grund sind scheinbar die undurchsichtigen Umstände und Verwicklungen des Investors, über welche auch „Stadt für alle“ recherchiert hatte.

Bauausschuss | 08.09.20

Erfolg auf ganzer Länge

Am 08.09.2020 in seiner 17. öffentlichen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (kurz: Bauausschuss) erneut über die wichtigen Themen RAW-Gelände und soziale Erhaltungssatzung debattiert

Auch diesmal ging es „heiß her“ und wir haben uns eine aktive Teilhabe in Form eines Redebeitrages (ausführliche Version) nicht nehmen lassen (dieser ging im Anschluss auch per Mail an die anwesenden Ausschussmitglieder).

TOP 4.2: B-Plan Nr. 36

Die Quintessenz lautet unserer Meingung nach: man ist sich einig, dass man sich noch nicht einig ist.
Über diesen Antrag kann man auch eine – aus unserer Perspektive – recht einseitige Berichterstattung in den Medien nachlesen (PNN, MAZ+).
Es gab viel Diskussionsbedarf vor allem beim Änderungsantrag der GRÜNEN, welcher vorsieht:

  • neben einer konreteren Definition der Nutzungsflächen (1)
  • auch Aspekte des Lärmschutzes (2) sind noch ausbaufähig
  • Allgemeines zu den Themen
    • der Erschließung (3),
    • des Klimaschutzes (4) und
    • der Energieeffizienz (5)

Im Zuge dieser Debatte wurden noch einmal die Haltung der einzelnen Parteien klar: die Vorhabenträgerin (The RAW Potsdam GmbH) will sich keine weiteren Vorgaben machen lassen, was die Konkretisierung der Nutzung angeht, wohingegen zumindest einige Mitglieder des Bauausschusses hier noch Potential nach oben sehen.

Für Fesselspiele sind wir nicht zu haben.

Herr Nauheimer (The RAW Potsdam GmbH, sinngemäß)

Bezüglich des Änderungsantrages hat der Bauausschuss schlussendlich (ungewollt) ein Eigentor geschossen, denn wenngleich die Punkte (1) und (2) aufgrund höherer Kosten für den Investors (durch Spannweiten-Definitionen, z.B. 10-30% Wissenschaft) und einer nicht umsetzbaren Konkretisierung zum Lärmschutz abgewiesen wurden, stimmte der Ausschuss Punkt (3) bis (5) zu, da diese (sinngemäß) ja schon in anderen Papieren niedergeschrieben gewesen seien und keine gravierenden Änderungen mit sich zögen.

Ein Antrag auf Rückstellung bis zum fertigen Entwurf einer sozialen Erhaltungssatzung seitens die aNDERE wurde gleichzeit mehrstimmig abgelehnt.

Ich muss mir nicht [von einem fachkundigen Bürger] und einer Anwohnerinitiative sagen lassen, welche sozialen Belange es in der Stadt gibt.

Herr Heuer (SPD, sinngemäß)

Dass der Änderungsantrag jedoch vorsieht, dass die abgestimmten Punkte an die Verwaltung zurück gespielt werden müssen, um dann eingearbeitet zu werden war einigen wohl nicht ganz so klar.
Dies ist nach Aussage von Herrn Goetzmann (Verwaltung) nicht vor dem 16.09. (Sitzung der Stadtverordneten) möglich, sodass nicht vor November mit einem Beschluss zu rechnen ist.

TOP 4.3: soziale Erhaltungssatzung

Der Geschäftsbereich 3 (Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) erklärte kurzerhand den aktuellen Stand der Ausarbeitungen zu einer sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam.
Demnach seien bereits eine handvoll Stadtteile besonders schützenswert, wobei die Kriterien und auch die finale Flächenbetrachtung noch nicht final abgeschlossen sind.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird jedoch ermöglicht neu eingehende Bauanträge anhand der jetzigen Kriterien ggf. um 12 Monate auszusetzen, bis die fertige Satzung dann steht.

Im Zuge der Diskussionen wird nochmals klar herausgestellt, dass in diesen 12 Monaten nicht pauschal alle Bauanträge in besagten Gebieten ausgesetzt werden MÜSSEN, sondern, dass sie augesetzt werden KÖNNEN, wenn sie ein oder mehre Kriterien erfüllen.
Auch wird nochmals betont, dass nur der grobe Geltungsbereich festgelegt sein muss, um diesem Antrag zuzustimmen; alle weiteren Spezifikationen werden dann binnen der gesetzten Jahresfrist definiert und wasserfest gemacht.

Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass sich der Geschäftbereich 3 nun um die weitere Ausarbeitung und Einbeziehung der Anwohner*innen kümmern kann.

Zusammenfassung

Alles in allem können wir, als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt – die bisherigen Ergebnisse nur gut heißen.
Wo noch Klärungsbedarf herrscht sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden nur um finanzstarken Investoren klein bei zu geben.

Daher freue wir uns, dass die sozialen Belange bei ausreichend vielen Vertreter*innen der Stadt als gleichwertig zu den wirtschaftlichen Punkten angesehen werden.
Das zeugt in unseren Augen von Verantwortung für eine ausgewogene Stadtentwicklung im Sinne aller Beteiligten.

Gleichzeitig begrüßen wir das Vorankommen der sozialen Erhaltungssatzung und einer ersten kleinen Sicherheit bezüglich der Sicherstellung unserer Nachbarschaftszusammensetzung in Form des Aufstellungsbeschlusses.
Wir hoffen auf einen aktiven Einbezug der betroffenen Anwohner*innen bei der Evaluierung, Erweiterung und Bewertung der bisherigen Kriterien.

Nachbarschaftstreffen | 02.09.20

Um weitere Ideen und Pläne zu schmieden haben wir uns unter freiem Himmel versammelt und Revue passieren lassen, was bis jetzt alles (nicht) passiert ist.

Im Konsens aller Anwesenden und nach der Berichterstattung vom letzten Bauausschuss haben wir beschlossen es nochmals zu versuchen.

Lieber Bauausschuss, wir kommen…!

spontan eingefallen 🙂

Am 08.09.2020 tagt der Bauausschuss ab 18 Uhr noch einmal zu den Punkten B-Plan RAW und soziale Erhaltungssatzung; diesmal im Treffpunkt Freizeit.
Wir haben Rederecht beantragt und wollen zeitgleich die Fraktionen noch einmal über unseren Standpunkt informieren.

Auch wir finden eine Aufwertung des ehem. RAW-Geländes sinnvoll, nur wollen wir – anders als die Politik scheinbar – alle Aspekte, inklusive der sozialen Belange ganzheitlich betrachten und einbeziehen.

Sicher, die soziale Erhaltungssatzung wird bearbeitet – das stimmt. Aber man kan nicht auf der einen Seite ein so großes Bauprojekt vorantreiben, als gäbe es kein Morgen mehr und auf der anderen Seite das Thema soziale Erhaltungssatzung vor sich hin schieben bis es nicht mehr relevant ist.

In diesem Sinne hoffen wir noch einmal wichtige und relevante Einwände, bzw. Sorgen mit auf den Weg bringen zu können, damit die Politik in Potsdam in der Lage ist ganzheitliche und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Stadtverordnetenversammlung | 19.08.20

Die Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 19.08. ist bereitsseit 12.08.2020 online. Unsere Thematik zum RAW findet sich unter Punkt 8.18 (Anträge) im Mittelfeld der Tagesordnung.

Von den Grünen wurde zudem ein Antrag auf ein reguläres B-Plan-Verfahren gestellt.

Beide Anliegen gehen ohne weiteren Kommentar zur „Vorberatung“ in den Bauausschuss (TOP 4.2+4.3), deren Tagesordnung ebenfalls schon online ist. Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal. Wir haben Rederecht beantragt.

Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum B-Plan 36
Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum regulären B-Plan-Verfahren zu B-Plan 36