Wie bereits von der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV), als auch einigen engagierten Stadtpolitiker*innen befürchtet stockt die Umsetzung der sozialen Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt und Babelsberg Süd merklich.
Seit gut einem Jahr ist die erste soziale Erhaltungssatzung Potsdams rechtskräftig, und soll Gentrifizierung, sowie Verdrängungseffekte aufgrund von baulichen Maßnahmen („Luxusaufwertungen“) entgegenwirken.
Nach Auskunft der Verwaltung scheint dies jedoch nur stockend voran zu gehen, da die geplanten Stellen noch nicht besetzt werden konnten. Somit bleibt die (optimale) Umsetzung nach wie vor größtenteils aus; lediglich eine Hand voll Anträge wurde bisher geprüft, zwei weitere noch ausstehend.
entscheidungssicherheit vor wohnraumsicherung?
Es entsteht der Eindruck, dass trotz politischer Bemühungen gleich zwei Stellen für die Satzungsumsetzung vorzusehen, die Sicherheit bei einer etwaigen Ablehnung von geplanten Maßnahmen Vorrang hat vor einem zeitnahem Umsetzungsstart.
Sicher ist eine Prüfung und rechtssichere Entscheidung nur mit ausreichend Personal möglich, sodass es nachvollziehbar scheint, dass die Verwaltung hier auf die Besetzung der Stellen pocht, bevor sie mehrere Anträge prüfen kann. Gleichzeitig wirft dies kein allzu gutes Licht von seiten der Bevölkerung auf den Willen die Satzung zugunsten der Mietzusammensetzung anzugehen.
ehem. Anwohner*in
Wie oft scheitern mögliche Steuerungsinstrumente der Stadt an der personellen Umsetzbarkeit. Das wiederum fällt am Ende den Mieter*innen zur Last, sollten so nun doch Bauvorhaben durchgewunken, nach Prüfung genehmigt oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden.
Es bleibt zu hoffen, dass nach einem Jahr nun doch noch eine Stellenbesetzung möglich wird, um das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung, zeitnah optimal nutzen zu können.
In ihrem Artikel vom 28.02.2024 beschreibt die Initiative „Stadt für Alle“ (SfA) das Geschehen rückblicken auf dem ehem. Gelände des Reichsausbesserungswerks – kurs RAW-Gelände.
So hat die Stadt Potsdam seit dem 06.09.2023 zwei erste Milieuschutzgebiete in der Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, welche nach mehr als vier Jahren endlich mithilfe einer rechtskräftigen sozialen Erhaltungssatzung vor „spontanen Luxussanierungen“ geschützt sind.
Diese Satzung und deren vorangegangene, langwierige Untersuchung wurde in Zusammenarbeit federführend durch die Landesweite Planungsgesellschaft/ LPG mbH begleitet, welche folgendermaßen von SfA zitiert wird:
Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.
Zitat aus dem Artikel von Stadt für Alle (28.02.2024, Stand 29.02.2024)
SfA weist darauf hin, dass trotz der nun vorhandener Erhaltungssatzung v.a. im Gebiet Babelsberg Süd weiterhin eine Umwandlung in Eigentum stattfindet oder bereits stattgefunden habe. Das wiederum habe zur Folge, dass nun radikale Verkaufs- und damit einhergehende Auszugswellen stattfinden würden.
Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.
Berichtet Stadt für Alle in ihrem Artikel
Eine von der Franktion „die Andere“ eingeleitete Rückrage an die Verwaltung zum Kenntnisstand dieser Verkäufe und deren etwaiger Genehmigungspflicht sei bisher unbeantwortet geblieben, so SfA weiter.
Grund hierfür ist gemäß LPG mbH der „bisher nicht anwendbare Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gem §172 Absatz 1 Satz 4 BauGB„. Diese Regelung bedarf einer Beschlusslage aus dem Land Brandenburg, welcher bisher nicht in Aussicht gestellt wird.
was ist die schlussfolgerung von SfA?
Ganz klar, dass die Erhaltungssatzung zwar vor Luxussanierungen schützt und somit Investoren bauliche Maßnahmen am Bestand erschwert. Jedoch nicht das Problem der Verdrängung als solches angegangen wird, welches bereits jetzt akut in den beiden Stadtteilen Potsdam, aber auch stadtweit vorliegt.
Wie die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) zu Gentrifizierung im Kiez steht machen zwei Vertreter*innen in einem MAZ-Interview am 06.10. klar: MAZ+-Artikel
Wer ist betroffen?
In Kiezen wie der Teltower Vorstadt, wo die Mieten noch nicht durch die Decke schießen leben die Menschen, die zu großen Teilen Geringverdiener*innen sind, wie z.B. Pflegekräfte, Busfahrer*innen, Sozialarbeiter*innen.
Laut MAZ verdient der Durchschnitt der Anwohner*innen hier weniger als der Rest der Potsdamer*innen.
MAZ-Zitat (sinngemäß)
In der Corona-Pandemie haben wir diese Menschen für ihre Leistungen beklatscht (v.a. die Medizinbranche, also Arzthelfer*innen, Pfleger*innen, …). Das allein hilft aber nicht, sie in der Stadt zu halten. Man müsse für alle bezahlbaren Wohnraum halten und schaffen.
Gleichzeitig befinden sich weniger als 15% der Bauten in städtischem Besitz und könnten durch z.B. die kommunale ProPotsdam GmbH von übermäßigen Mietspiralen abgeschirmt werden.
wofür die AITV sich einsetzt: die soziale erhaltungsatzung
Deswegen hat sich die AITV in den Jahren seit 2019 für die Einführung einer rechtlich belastbaren „sozialen Erhaltungssatzung“ stark gemacht, welche ab Herbst 2024 auch in Kraft treten wird für die Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd.
Konkret werden damit bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen einer Idividualprüfung durch die Verwaltung unterzogen und nicht mehr einfach nur zugelassen.
Es wird geprüft, ob die Durchmischung der aktuellen Wohnbevölkerung dieser Gebiete durch die geplanten Maßnahmen bedroht ist oder nicht. Im Anschluss daan wird bei Bedarf mit den Investoren oder Eigentümer*innen verhandelt, wie ggf. schonendere Maßnahmen umgesetzt werden können.
Damit behält sich die Stadt einen Teil der Steuerungsfähigkeit bei und zeigt Verantwortung.
Das ist zwar immerhin ein Schwert, aber ein stumpfes Schwert. (…) Wir sind weit weg von einer Mietbremse.
Vertreter*in der AITV (MAZ-Zitat)
bisherige Effekte und Auswirkungen
Bisher konnten im Kiez bereis erste Verdrängungseffekte durch die Planung bzw. konkrete Aufwertung des Stadtteils festgestellt werden
Wohngemeinschaften (z.T. Studierender) wurden aufgelöst,
langjährige Anwohner*innen ziehen aufgrund steigender Mieten weg,
ältere Menschen können sich zunehmend die Mieten nicht mehr leisten und
sogar die in der Pandemie so gefeierten „Balkon-Musiker*innen“ mussten z.T. wegziehen
Auch die Kosten für Eigentum im Viertel steigen ins Unrealistische; so zitiert die MAZ, dass eine mittlerweile nicht mer verfügbare 3-Zimmer-Wohnung mit 445.000€ inseriert gewesen sei.
Der Wegzug dieser Personengruppen verändert nicht nur den Kiez, sondern hat auch Folgen für die Stadt, wenn Studierende und Fachkräfte wegen der hohen Mieten das Weite suchen.
Vertreter*in der AITV
was ist jetzt wichtig
Ein klarer Handlungswille der Verwaltung zur Umsetzung der Erhaltungssatzung durch den Bereich „Soziale Wohnraumversorgung“ (2 Stellen aktuell) ist jetzt das, was zählt. Denn was bringt ein Werkzeug, wenn man es nicht nutzt?
Es ist wichtig, dass die Stadt neben der Umsetzung der Erhaltungssatzung in unserem Gebiet dies auch als Vorlage für andere Stadtteile sieht. Sie kann nur einer von mehreren Bausteinen sein, um die Mietenentwicklung zu deeskalieren. Daher müssen neben der Satzung auch noch andere Instrumente geschaffen und umgesetzt werden.
Vertreter*in der AITV
Wir wollen Entwicklung nicht verhindern. ES geht uns darum zu beeinflussen, was entwickelt wird (…).
Es ist soweit! Nach 4 (!) Jahren wurden nun endlich die beiden sozialen Erhaltungssatzungen der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Somit geht behutsame Stadtentwicklung in Potsdam endlich einen Schritt voran.
kurswechsel benötigt
Unsere Initiative sieht nicht, dass alleine Bauen die Wohnungsnot in Potsdam behebt. Die Stadtpolitik muss hier neue Wege beschreiten und über den bisherigen Tellerrand hinausschauen, um alle Bevölkerungsteile dort abzuholen, wo sie sind.
Es hilft nicht nur Neubauten mit > 15€/m² aus dem Boden zu stampfen, wenn der Bedarf an diesen Preisen vorbei geht. Das haben die Entwicklungen der letzten Jahre unter dem Motto „bauen, bauen, bauen“ deutlich gezeigt. Uns ist natürlich bewusst, dass hier viele Faktoren einspielen. Gleichzeititg ist es für einen Großteil der Bevölkerung nachvollziehbar, dass…
… Bauland knapp ist und immer mehr wird,
… Neubauten in der heutigen Wirtschaftslage einfach teu(r)er sind
… es eine Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben in den Haushalten gibt
… verschiedene Altersgruppen ihre Wohnsituation aufgrund der Kosten nicht wechseln können, wenngleich sie wollen (Verkleinern oft teurer als in der Wohnung bleiben)
Hier ist die Politik gefragt realistische und nachhaltige Wege zu finden, die den Wohnraum und ihre Bewohner*innen schützt. Dazu zählt Erhalt des Bestandes, Verhinderung von Mietpreisspiralen ins Unermessliche, Stärkung der Genossenschaften und deren Modell von Wohnraumschaffung, Umwandlungsverbot auf höheren Ebenen einfordern, soziale Erhaltungssatzungen, behutsame Stadtentwicklung und vieles Mehr.
kleine erfolge feiern
Daher freuen wir uns sehr, dass mit dem Beschluss der beiden sozialen Erhaltungssatzungen (Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd) zwei schützenswerte Gebiete in einem ersten Schritt mit einem möglichen Schutzschild vor Verdrängung versehen wurden. Jetzt heißt es „nur noch“ umsetzen!
Ressourcen für genau diese Umsetzung schaffen und in anderen Gebieten nachziehen. Nicht nur auf dem Papier die Stadt und ihre Zusammensetzung schützen wollen, sondern den Worten auch Taten folgen lassen. Bauvorhaben wirklich auf „Unbedenklichkeit“ innerhalb der Frist prüfen und ggf. in die Verhandlungen mit Eigentümer*innen gehen. Den Kiez in seiner jetzigen Form bestmöglich erhalten und schützen, mit all seinen Anwohner*innen.
seit mehreren Jahren engagieren wir uns als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) nun dafür, die soziale Erhaltungssatzung (SEH) in Potsdam an den Start zu bekommen. Vor allem im Kontext des 2019 aufgekommenen Bauvorhabens am RAW und dessen Potenzial unseren Kiez nachhaltig (negativ) zu beeinflussen.
Am Mittwoch ist es soweit, die Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat die einmalige Gelegenheit und aus unserer Sicht die Verpflichtung noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf zu verabschieden.
es gibt keinen Grund mehr, es nicht zu tun!
Die Datenlage ist nach der Detailuntersuchung nunmehr kristallklar. Wie zuvor bereits sehr stark vermutet und auch von uns immer wieder betont ist das Gebiet der Teltower Vorstadt und Babelsberg schützenswert! Die dort vorliegende Bevölkerungszusammensetzung und Wohnraumkonstellation sind einzigartig und erhaltenswert.
Mit einer überdurchschnittlich hohen Rücklaufquote von >28% haben die Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes eine mehr als valide Datengrundlage geschaffen und gezeigt, wie groß das Interesse an dieser Erhaltungssatzung ist. Auf deren Ergebnis baut nun die starke Empfehlung der LPG mbH auf eine solche SEH für die beiden Teilgebiete zu beschließen.
Liebe SVV, kommen sie ihrer pflicht nach und stimmen sie für die satzung!
Es kann nicht mehr deutlicher formuliert werden: es gibt keinen Grund mehr nicht für die Erhaltungssatzung zu stimmen.
Wir fordern Sie auf Ihrer Verantwortung als Vertreter*innen der Potsdamer Bürger*innen nachzukommen und für den Beschluss der Satzung zu stimmen. Alles andere käme einer Bankrotterklärung gegenüber behutsamer Stadtentwicklung und den Ergebnissen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes gleich.
Immer wieder heißt es, es gäbe keine passenden Instrumente zum Schutze der Anwohner*innen. Nun, hier ist eines in greifbarer Nähe: die soziale Erhaltungssatzung.
Es ist enttäuschend genug, dass es so lange (5 Jahre) gebraucht hat, zu diesem Punkt zu kommen. Noch enttäuschender wäre es hier die Entscheidung für eine Satzung unnötig hinauszuzögern. Verdrängungseffekte waren und sind bereits im Gange, sodass die Uhr bereits zehn nach zwölf schlägt.
Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Potsdams Bürger*innen darauf verlassen können, dass die soziale Erhaltungssatzung mit allen Möglichkeiten, die sie bietet, genutzt wird um im Sinne der sozialen Erhaltung das Baugeschehen in Potsdam zu steuern.
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt
Die SEH als baurechtliches Instrument, das durch seine Auswirkungen die Mieter*innenzusammensetzung schützen kann, agiert nach dem Prinzip „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das verschafft der Stadt je Fall einen Monat Zeit, um abzuwägen, inwieweit durch angedachte Maßnahmen wie Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür werden je nach Bauantrag Einzelfallprüfungen durchgeführt und mit den Eigentümer*innen verhandelt, wie und ob diese Maßnahmen durchgeführt werden können, ohne (zu starke) Auswirkungen auf den Kiez.
wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd. In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.
Eröffnung um 18:45 Uhr
Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.
„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“
Frau Brigitte Meier
Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.
Weiterer Fahrplan
Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt. Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren. Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.
Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung
Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.
Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.
kurze Umfragen
Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.
Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.
So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:
Grundriss-/Flächenänderung
Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
Nutzungsänderungen
Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)
Ein paar Fakten
Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.
Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden. (1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt. (2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet, (3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.
Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.
Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe. Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.
Dialog-forum / F&A
F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?
A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.
F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?
A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.
F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?
A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.
F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?
A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.
F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?
A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.
Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.
Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH
F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?
A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen). Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.
F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?
A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.
Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.
Am 30.03.2023 findet 18.30-20.00 Uhr im Spartacus am freiLand eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse durch die LPG mbH statt. Anschließend stehen Frau Meier (Sozialbeigeordnete), Herr Schubert (Oberbürgermeister) und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung.
Wir haben die seit 2018 erhoffte nunmehr frohe Botschaft vernommen, die im Zuge unserer ausdauernden und stets konstruktiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung nun erklingt:
Der Rücklauf der Fragebögen (28,4%) ist hoch ausgefallen und die ausgewerteten Daten lassen keinen Zweifel mehr zu: Teile der Teltower Vorstadt und Babselsberg Süd brauchen dringend eine soziale Erhaltungssatzung!
ausschnitte aus den ergebnissen
Die nachfolgenden Aussagen sind sinngemäß der Präsentation der LPG mbH vom 28.03.2023 entnommen.
Die LPG mbH stellte fest, dass der Anteil der Haushalte mit einer Warmmietbelastung mit über 33 % des Haushaltsnettoeinkommens in der Teltower Vorstadt Nord auf 34 % der Haushalte zutrifft. In Babelsberg Süd bei 30 % und in Potsdam trifft es 27 %.
Würde man hier ohne soziale Erhaltungssatzung weiterbauen lassen, so stünde man vor folgenden Herausforderungen:
Teltower Vorstadt Nord
Verlust einer nachfragegerechten Wohnungsbelegung
Verlust günstigen Mietwohnraums in zentraler städtischer Lage
Aufwertung des Wohnungsbestands im Zuge der Entwicklungsimpulse in der Umgebung
Babelsberg Süd
Veränderte Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur
Aus diesem Grund wurden folgende Erhaltungsziele empfehlend formuliert:
Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen
bedarfsgerechte Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
Vermeidung von Folgeinvestitionen zur Schaffung günstigen Mietwohnraums an anderer Stelle im Stadtgebiet
Abfedern von Aufwertungsprozessen im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung, die durch Entwicklungsimpulse im Umfeld verursacht werden
Zur Sicherung der Sanierungserfolge und der eingesetzten Städtebaufördermittel ist der flankierende Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung sinnvoll, um das Wirkungsgefüge zwischen Bewohnerschaft, Gebietsinfrastruktur und Wohnbestand zu erhalten
Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wollen nun zu Mitte des Jahres einen Aufschlag für die ausformulierte soziale Erhaltungssatzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.
Es ist nun sicher: die Abschlussveranstaltung zur Datenerhebung in Sachen sozialer Erhaltungssatzung steht.
Am 30.03.2023 lädt die Stadtverwaltung Potsdam von 18:30 bis 20:00 Uhr ins freiLand/Spartacus (Friedrich-Engels-Straße 22, 14473 Potsdam) ein.
Die beauftrage LPG mbH wird die Ergebnisse der Datenerhebung vorstellen und zusammen mit der Stadtverwaltung und dem anwesenden Oberbürgermeister Mike Schubert und der Sozialbeigeordneten Brigitte Meier für Fragen zur Verfügung stehen.
Wir erhoffen uns Klarheit zu den Daten und dem weiteren Vorgehen in Sachen sozialer Erhaltungssatzung in Potsdam (speziell südlich des Bahnhofs).
Hier die offizielle Mitteilung der Landeshauptstadt Potsdam.
Es ist soweit, die Auswertungen zur Detaillerhebung „südlich des Bahnhofs“ für die soziale Erhaltungssatzung laufen auf die Zielgerade zu.
Die Erhebungen durch das Büro LPG [mbH] sind weitgehend abgeschlossen und es werden gerade die Auswertungen erarbeitet.
Verwaltung Potsdam
wann und wo geht es weiter
In diesem Zuge lädt die Stadt Potsdam herzlich zu einer Anwohnerversammlung am 30.03.2023 ein. Nach aktuellem Kenntnisstadt findet diese wieder wie zu Beginn im Spartacus auf dem Gelände des freiLandes (Friedrich-Engels-Str. 22) statt.
Zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung ist eine zweite Anwohnerversammlung am 30.03.2023 vorgesehen. Diese soll wieder im Spartacus-Club im freiland Potsdam stattfinden.
Verwaltung Potsdam
Es sind alle herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen und sich zu informieren.
Nähere Ergebnisse kennen wir leider auch noch nicht.
für die Haushaltsbefragung zur sozialen Erhaltungssatzung beginnen nun die letzten Tage der Beteiligungsmöglichkeit und wir hoffe, dass alle fleißig teilgenommen haben.
Wer noch keinen Umfragebogen erhalten hat kann sich die Online-Codes auch bei Herrn Nader (Stadtverwaltung) noch einfordern.
Abgabeschluss ist der 25.10.2022
Wir danken an dieser Stelle allen Haushalten für die Teilnahme und damit die Chance in Potsdam eine Datenbasis in unserem Viertel zu schaffen, die eine rechtskräftige Analyse für eine Erhaltungssatzung ermöglicht!