In ihrem Artikel vom 28.02.2024 beschreibt die Initiative „Stadt für Alle“ (SfA) das Geschehen rückblicken auf dem ehem. Gelände des Reichsausbesserungswerks – kurs RAW-Gelände.
So hat die Stadt Potsdam seit dem 06.09.2023 zwei erste Milieuschutzgebiete in der Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, welche nach mehr als vier Jahren endlich mithilfe einer rechtskräftigen sozialen Erhaltungssatzung vor „spontanen Luxussanierungen“ geschützt sind.
Diese Satzung und deren vorangegangene, langwierige Untersuchung wurde in Zusammenarbeit federführend durch die Landesweite Planungsgesellschaft/ LPG mbH begleitet, welche folgendermaßen von SfA zitiert wird:
Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.
Zitat aus dem Artikel von Stadt für Alle (28.02.2024, Stand 29.02.2024)
SfA weist darauf hin, dass trotz der nun vorhandener Erhaltungssatzung v.a. im Gebiet Babelsberg Süd weiterhin eine Umwandlung in Eigentum stattfindet oder bereits stattgefunden habe.
Das wiederum habe zur Folge, dass nun radikale Verkaufs- und damit einhergehende Auszugswellen stattfinden würden.
Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.
Berichtet Stadt für Alle in ihrem Artikel
Eine von der Franktion „die Andere“ eingeleitete Rückrage an die Verwaltung zum Kenntnisstand dieser Verkäufe und deren etwaiger Genehmigungspflicht sei bisher unbeantwortet geblieben, so SfA weiter.
Grund hierfür ist gemäß LPG mbH der „bisher nicht anwendbare Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gem §172 Absatz 1 Satz 4 BauGB„. Diese Regelung bedarf einer Beschlusslage aus dem Land Brandenburg, welcher bisher nicht in Aussicht gestellt wird.
was ist die schlussfolgerung von SfA?
Ganz klar, dass die Erhaltungssatzung zwar vor Luxussanierungen schützt und somit Investoren bauliche Maßnahmen am Bestand erschwert. Jedoch nicht das Problem der Verdrängung als solches angegangen wird, welches bereits jetzt akut in den beiden Stadtteilen Potsdam, aber auch stadtweit vorliegt.