Updates zu Verdrängung durch Stadt für Alle | 28.02.

In ihrem Artikel vom 28.02.2024 beschreibt die Initiative „Stadt für Alle“ (SfA) das Geschehen rückblicken auf dem ehem. Gelände des Reichsausbesserungswerks – kurs RAW-Gelände.

So hat die Stadt Potsdam seit dem 06.09.2023 zwei erste Milieuschutzgebiete in der Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, welche nach mehr als vier Jahren endlich mithilfe einer rechtskräftigen sozialen Erhaltungssatzung vor „spontanen Luxussanierungen“ geschützt sind.

Diese Satzung und deren vorangegangene, langwierige Untersuchung wurde in Zusammenarbeit federführend durch die Landesweite Planungsgesellschaft/ LPG mbH begleitet, welche folgendermaßen von SfA zitiert wird:

Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.

Zitat aus dem Artikel von Stadt für Alle (28.02.2024, Stand 29.02.2024)

SfA weist darauf hin, dass trotz der nun vorhandener Erhaltungssatzung v.a. im Gebiet Babelsberg Süd weiterhin eine Umwandlung in Eigentum stattfindet oder bereits stattgefunden habe.
Das wiederum habe zur Folge, dass nun radikale Verkaufs- und damit einhergehende Auszugswellen stattfinden würden.

Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.

Berichtet Stadt für Alle in ihrem Artikel

Eine von der Franktion „die Andere“ eingeleitete Rückrage an die Verwaltung zum Kenntnisstand dieser Verkäufe und deren etwaiger Genehmigungspflicht sei bisher unbeantwortet geblieben, so SfA weiter.

Grund hierfür ist gemäß LPG mbH der „bisher nicht anwendbare Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gem §172 Absatz 1 Satz 4 BauGB„. Diese Regelung bedarf einer Beschlusslage aus dem Land Brandenburg, welcher bisher nicht in Aussicht gestellt wird.

was ist die schlussfolgerung von SfA?

Ganz klar, dass die Erhaltungssatzung zwar vor Luxussanierungen schützt und somit Investoren bauliche Maßnahmen am Bestand erschwert. Jedoch nicht das Problem der Verdrängung als solches angegangen wird, welches bereits jetzt akut in den beiden Stadtteilen Potsdam, aber auch stadtweit vorliegt.

Update zum WoPoK | 26.01.24

Gut ein Jahr ist es her, da wurde zur Auftaktveranstaltung des wohnungspolitischen Konzeptes (WoPoK) der Landeshauptstadt Potsdam aufgerufen.

Quelle: RegioKontext (https://www.potsdam.de/de/content/wohnungspolitisches-konzept-potsdam)

Sicht von Stadt für alle

Dieser neue Aufschlag mit einer Beteiligung von Öffentlichkeit, engagierten Initiativen und Wissensträger*innen scheint gemäß Stadt für alle wieder einmal umsonst gewesen zu sein.
Zwar wurde in Form von Begleitkreisen, Fachdoren, Dialogveranstaltungen und vielem mehr versucht die aktuelle Situation und den aktuellen Bedarf abzufragen, doch sind alle Bemühungen zum 25.01.2024 wohl etwas versandet.
Ähnlich kritisch klang bereits der Aufschlag im Februar 2023.

Diese Woche hat die kommunale Gesellschaft ProPotsdam der Öffentlichkeit vorgestellt, wie sie sich sich Wohnungspolitik vorstellt.
Zentrale Aussage: Um neu bauen zu können müssen erst einmal Bestände verkauft werden.
Außerdem können wir uns beim Neubau nicht an den neuen energetischen Standards orientieren.

Stadt für alle 16.01.2024

Ziel des Konzeptes sollte daher für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) sein Boden zu erwerben, der dann für Wohnungsbauvorhaben zur Verfügung stünde. Grund ist die äußerst limitierte Ressource „Baugrund“.
Die LHP halte an der Steigerung des Anteils gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen auf mind. 40% fest. Diese sollen dann mehr oder minder gleich verteilt mit mind. 10% je Ortsteil im Wohnungsbestand vertreten sein.

geplante verkäufe der propotsdam gmbh

Laut Stadt für alle seien vor allem folgende Anschriften von einem möglichen Verkauf durch die ProPotsdam GmbH betroffen (* sind schon beschlossen):

  • Zeppelinstraße 113*
  • Sellostraße 21, 20*
  • Kiezstraße 5, 6, 8, 9, 12
  • Zeppelinstraße 11
  • Elfleinstraße 24, 26, 38
  • Alle nach Sanssouci 4
  • Alt Nowawes 66
  • Mittelstraße 34, 35, 36
  • Hebbelstraße 47, 48, 55
  • Kurfürstenstraße 8
  • Charlottenstraße 10, 14
  • Hegelallee 33, 34
  • Jägerstraße 36, 41

Sicht der Landeshauptstadt

Die Stadtverwaltung Potsdam schreibt in etwa, dass das Berliner Büro „RegioKontext“ die Wichtigkeit des „Begleitkreises“ betont, der auch zukünftig als Beteiligungsform aufrecht erhalten werden soll. Dieser soll die Umsetzung der 31 Instrumente und Maßnahmen begleiten.

Dabei ist zu betonen, dass das WoPoK nach wie vor fortgeschrieben wird.
Weiterführende Informationen, wie eine chronolgische Dokumentation der Veranstaltungen und Video-Aufzeichnungen sind hier zu finden.


Die regionalen Medien wiederum umreisen die Vorstellung vieler Bürger*innen mit „genossenschaftlichem Bauen/Wohnen“ und „bezahlbarem Wohnraum“, so auch die PNN bereits 04/2023.

Damals wurde die zunehmend kleinteiligere Wohnungsbelegung durch sinkende Geburtenrate, kleinere Haushalte und demografischen Wandel als Hauptgrund für das Spannungsfeld der Wohnungspolitik aufgezeigt.
Als Gegenvorschlag wurde dann vor allem das gemeinschaftliche Wohnen genannt, bei dem Gemeinschaftsräume das typische Wohnzimmer oder die Küche ersetzen sollen.

Bezahlbarkeit und Gemeinwohlorientierung lässt sich vor allem erreichen, wenn mehr kommunale und genossenschaftliche Unternehmen bauen.

PNN, Zitat Besucher 21.04.2023

Im Immobilien-aktuell-magazin heißt es weiter, dass auch der PotsdamBonus als Instrument dienen soll den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu steuern. Auch soziale Erhaltungssatzungen können hier einen Beitrag leisten Wohnraumnutzung zu steuern.

Wichtig sei auch eine bedarfsgerechte Ausrichtung von Neubau, sowie eine transparente und klare Kommunikation der Bedarfe; bestenfalls geknüpft an die Einrichtung einer eigenen Stabstelle für diese Anliegen.

Änderungen Bebauungsplan „Potsdam Center“ | 07.11.23

Mit dem heute veröffentlichen Artikel der Märkischen Allgemeinen Zeitung wird klar, dass der Überbau des ehem. „Kinos“ und aktuellen Dönerladens aktuell Änderungen erfährt.

Neben diversen Wechseln der Eigentümer nun auch eine Anfrage zur Nutzungsänderung.
Weg von alleinigem Hotelbetrieb hin zu einem neuen Modell:

  • Hotelnutzung / Beherbergungsbetrieb hin zu
  • gewerbliche Nutzung / Büros mit flankierendem Einzelhandel und untergeordnetem Gewerbe

Demnach soll nun statt „Fremdenbeherbergung“ ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt werden.

Die rechtverbindlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung – Grundflächen, Geschossflächen und Oberkanten der Gebäude – sollen nicht geändert werden. Auch die Festsetzungen zu Bauweise, Baulinien und Baugrenzen bleiben im Wesentlichen beibehalten.

MAZ-Zitat

Bedenken wurden bereits wegen der sieben großen zu fällenden Bäume durch das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR geäußert.

Details nachzulesen im MAZ-Artikel (07.11.2023)

MAZ-Interview im Kiez | 06.10.23

Wie die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) zu Gentrifizierung im Kiez steht machen zwei Vertreter*innen in einem MAZ-Interview am 06.10. klar: MAZ+-Artikel

(c) MAZ-Redaktion, bzw. Julius Frick | zwei Vertreter’*innen der AITV

Wer ist betroffen?

In Kiezen wie der Teltower Vorstadt, wo die Mieten noch nicht durch die Decke schießen leben die Menschen, die zu großen Teilen Geringverdiener*innen sind, wie z.B. Pflegekräfte, Busfahrer*innen, Sozialarbeiter*innen.

Laut MAZ verdient der Durchschnitt der Anwohner*innen hier weniger als der Rest der Potsdamer*innen.

MAZ-Zitat (sinngemäß)

In der Corona-Pandemie haben wir diese Menschen für ihre Leistungen beklatscht (v.a. die Medizinbranche, also Arzthelfer*innen, Pfleger*innen, …).
Das allein hilft aber nicht, sie in der Stadt zu halten. Man müsse für alle bezahlbaren Wohnraum halten und schaffen.

Gleichzeitig befinden sich weniger als 15% der Bauten in städtischem Besitz und könnten durch z.B. die kommunale ProPotsdam GmbH von übermäßigen Mietspiralen abgeschirmt werden.


wofür die AITV sich einsetzt: die soziale erhaltungsatzung

Deswegen hat sich die AITV in den Jahren seit 2019 für die Einführung einer rechtlich belastbaren „sozialen Erhaltungssatzung“ stark gemacht, welche ab Herbst 2024 auch in Kraft treten wird für die Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd.

Konkret werden damit bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen einer Idividualprüfung durch die Verwaltung unterzogen und nicht mehr einfach nur zugelassen.

Es wird geprüft, ob die Durchmischung der aktuellen Wohnbevölkerung dieser Gebiete durch die geplanten Maßnahmen bedroht ist oder nicht.
Im Anschluss daan wird bei Bedarf mit den Investoren oder Eigentümer*innen verhandelt, wie ggf. schonendere Maßnahmen umgesetzt werden können.

Damit behält sich die Stadt einen Teil der Steuerungsfähigkeit bei und zeigt Verantwortung.

Das ist zwar immerhin ein Schwert, aber ein stumpfes Schwert. (…) Wir sind weit weg von einer Mietbremse.

Vertreter*in der AITV (MAZ-Zitat)

bisherige Effekte und Auswirkungen

Bisher konnten im Kiez bereis erste Verdrängungseffekte durch die Planung bzw. konkrete Aufwertung des Stadtteils festgestellt werden

  • Wohngemeinschaften (z.T. Studierender) wurden aufgelöst,
  • langjährige Anwohner*innen ziehen aufgrund steigender Mieten weg,
  • ältere Menschen können sich zunehmend die Mieten nicht mehr leisten und
  • sogar die in der Pandemie so gefeierten „Balkon-Musiker*innen“ mussten z.T. wegziehen

Auch die Kosten für Eigentum im Viertel steigen ins Unrealistische; so zitiert die MAZ, dass eine mittlerweile nicht mer verfügbare 3-Zimmer-Wohnung mit 445.000€ inseriert gewesen sei.

Der Wegzug dieser Personengruppen verändert nicht nur den Kiez, sondern hat auch Folgen für die Stadt, wenn Studierende und Fachkräfte wegen der hohen Mieten das Weite suchen.

Vertreter*in der AITV

was ist jetzt wichtig

Ein klarer Handlungswille der Verwaltung zur Umsetzung der Erhaltungssatzung durch den Bereich „Soziale Wohnraumversorgung“ (2 Stellen aktuell) ist jetzt das, was zählt.
Denn was bringt ein Werkzeug, wenn man es nicht nutzt?

Es ist wichtig, dass die Stadt neben der Umsetzung der Erhaltungssatzung in unserem Gebiet dies auch als Vorlage für andere Stadtteile sieht.
Sie kann nur einer von mehreren Bausteinen sein, um die Mietenentwicklung zu deeskalieren. Daher müssen neben der Satzung auch noch andere Instrumente geschaffen und umgesetzt werden.

Vertreter*in der AITV

Wir wollen Entwicklung nicht verhindern. ES geht uns darum zu beeinflussen, was entwickelt wird (…).

Vertreter*in der AITV

Baugenehmigung erteilt | 21.07.23

In der Pressemitteilung Nr. 320 der Landeshauptstadt Potsdam wird die Erteilung der Baugenehmigung für das Reichsbahnausbesserungswerk in der Teltower Vorstadt verkündet.

Neben dem Erhalt, der Sanierung und Erweiterung der denkmalgeschützten RAW-Halle wird der Standort durch zwei Neubauten inkl. Tiefgarage erweitert.

Pressemitteilung Nr. 320, LHP

Der Großteil des Geländes unterliegt der gewerblichen Nutzung in Form von flexiblen Büros, Sport-/Erholungsangebote, Einkaufsmöglichkeiten aber auch Cafés oder Restaurants (= Gastronomie). Angedacht sind auch Flächen für Veranstaltungen und hoch-/schulische Nutzung.

weitere Artikel

Wen es interessiert, der findet hier unter rottenplaces eine Bilddokumentation aus 2014 zum RAW hinter den Mauern.

PNN Sommerserie | 30.06.23

Vor etwas mehr als einem Monat (31.05.2023) erreichte uns und viele andere Initiativen in Potsdam eine Anfrage der PNN zu ihrer „Sommerserie“.
In der Serie möchten die PNN Potsdamer Vereinen, Projekten und Initiativen eine Plattform für ihre Anliegen an die Lokalpolitik bieten. Dies geschieht mit Vorlauf zur nächsten Kommunalwahl, die die Weichen für die Entwicklung der Stadt bis zum Ende des Jahrzehnts maßgeblich beeinflussen wird, so die PNN in ihrer Mail.

Uns wurde somit die Möglichkeit gegeben in 3.200 Zeichen mitzuteilen, womit sich unsere Initiative aktuell beschäftigt, was die Stadtpolitik und -verwaltung dazu beitragen kann und was aus unserer Sicht die wichtigsten Punkte für die nächste Legislaturperiode wären.

Das haben wir uns natürlich nicht entgehen lassen und und im kleinen Kreis für ein Foto (Copyright: Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt) spontan getroffen und auf die drei Fragen geantwortet.


Was ist das dringlichste Projekt/Anliegen für Ihre Initiative?

Unsere Initiative möchte erreichen, dass sich die Bewohner*innen Potsdams auf
eine behutsame Stadtentwicklung durch die Stadtpolitik verlassen können. Dazu
zählen vor allem sozial verträgliche Bauvorhaben ohne Verdrängungseffekte
sowie der bestmögliche Erhalt der Bevölkerungszusammensetzung. Uns schwebt
dabei keineswegs ein Baustopp vor, sondern eine Art „Boxenstopp“ vor der
Umsetzung. Die Stadtverwaltung sollte die Möglichkeit haben, in sozial
schützenswerten Gebieten für Bauvorhaben Auflagen zu erlassen und
durchzusetzen, da diese in einer schnell wachsenden Stadt sozial verträglich sein
müssen. Nur so profitiert auch die Stadtgesellschaft.


Wie sollte Potsdams Lokalpolitik das unterstützen?

In diesem Zuge ist es uns ein großes Anliegen für die ersten rechtssicheren
Erhaltungssatzungen endlich einen Beschluss zu erzielen, der dann auch
gewissenhaft und mit Nachdruck umgesetzt wird. Ein weiteres Hinauszögern ist
nicht nachvollziehbar. Der Stadtpolitik muss klar sein, dass eine soziale Stadt es
sich nicht leisten kann, einfach jedem Luxus-Bauvorhaben zuzustimmen. Sind die
Flächen erst einmal mit hochpreisigen Prestigeobjekten bebaut, fehlen sie für
sozial ausgerichtete Projekte. So verwundert es nicht, dass Normal- und
Geringverdiener kaum Chancen haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.


Was sollte die nächste Stadtverordnetenversammlung in ihrer fünfjährigen Legislatur mit höchster Priorität für Potsdam umsetzen?

Soziale Erhaltungssatzungen werden auch in anderen Potsdamer Stadtvierteln
gebraucht, um sicherzustellen, dass hier nicht auf Kosten langjähriger
Bewohner*innen Kasse gemacht wird. Auch andere Mittel müssen untersucht
werden, um Spekulationen vorzubeugen und stattdessen bezahlbaren Wohnraum
zu schaffen.

Besonders ärgert uns, dass immer wieder Prestigeprojekte wie der völlig
überdimensionierte Liebeskind-Turm in der Medienstadt vorangetrieben werden,
die noch mehr hochbezahlte Arbeitsplätze schaffen sollen, die auf dem lokalen
Arbeitsmarkt überhaupt nicht benötigt werden. Die Folge ist Zuzug, für welchen
die Normal- und Geringverdiener*innen Platz machen müssen.

Die Stadtverordnetenversammlung sollte ernsthaft überlegen, welche anderen
Wege es noch gibt, um den Wohnungsmarkt zu entspannen und um sozialen und
günstigen Wohnraum für alle sicherzustellen.

Eine Kommunikation auf Augenhöhe ist in diesen wichtigen Themen nach wie vor
mit allen Beteiligten wünschenswert.

Die Stadt muss auch genossenschaftliches Wohnen stärken, z.B. in Form neuer
Projekte und als Prämisse für die Vergabe von kommunalen Flächen.
Höchstgebotsverfahren haben im überhitzten Immobilienmarkt wie in Potsdam
nichts mit sozialer Steuerung zu tun. Und die Stadtpolitik muss gegenüber dem
Land dafür kämpfen, dass ein Umwandlungsverbot erlassen wird, um
Mieterschutz auch ernsthaft zu ermöglichen.

Bauauschuss | 27.06.23

Nachdem die Satzungstexte in die beiden Fachausschüsse überwiesen werden, werden wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt versuchen die Politiker*innen dort noch einmal vom positiven Effekt und hohen Wert der sozialen Erhaltungssatzung zu überzeugen.

  • 27.06.2023
    Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
  • 04.07.2023
    Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion

Das beantragte Rederecht für ersteren wurde gleich zu Beginn gewährt, sodass die Vertreter*innen unserer Initiative im Anschluss aufmerksam den Diskussionen folgen konnten.
Eine interessante Zusammenfassung bietet auch der Artikel des PNN-Tagesspiegel.

Worum es uns geht

Nach einer allgemeinen Bedankung für das Rederecht war es uns wichtig noch einmal auf die Notwendigkeit der sozialen Erhaltungssatzung hinzuweisen.
Wir werden hier bei der Umsetzung nicht nachlassen und bedauern bereits die lange Entwicklungsdauer, durch welche weitere Spekulatoionen und Verdrängungseffekte in den untersuchten Gebieten in Kauf genommen wurden.

Jetzt ist die Zeit zum Handeln, denn wir sehen in unserem Viertel bereits ganz konkret, dass der Druck auf die Anwohner*innen steigt.
Die Untersuchungen im Rahmen der Satzungsformulierung haben die Situation, auf die wir seit Jahren hinweisen, klar und deutlich beschrieben:
eine soziale Mischung ist noch vorhanden, jedoch ist die Verdrängungsgefahrt extrem hoch.

Die soziale Erhaltungssatzung ist eines der wenigen Instrumente, mit denen Politik und Verwaltung Stadtentwicklung mit Blick auf Wohnen steuern können. Sicher kein Allheilmittel, jedoch muss unsere Stadt endlich ins Tun kommen, um weitere Effekte zu verhindern und es anderen Städten gleich zu tun.
Daher muss die Satzung so schnell es geht kommen: für die Teltower Vorstadt Nord, aber auch für Babelsberg Süd und perspektivisch auch für viele andere Gebiete in Potsdam, wo die Datenbasis noch nicht geschaffen wurde.

Wir fordern die Politik auf die hier gesammelten Erfahrungen zu nutzen und das Instrument der sozialen Erhaltungssatzung auch auf weitere Stadtgebiete anzuwenden.
Dabei ist nicht nur die Erstellung einer Satzung wichtig, sondern mindestens genauso die Sicherstellung einer effizienten und praxisnahen Umsetzung.

Dort wo ein „Erlaubnisvorbehalt“ mit kurzen Prüfftisten vorallem Investoren bevorteilt, müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass die Stadt trotz dessen in der Lage ist korrekt zu reagieren und ie gemeldeten Fälle fristgerecht zu bearbeiten.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Es handelt sich hier neben einer Signalwirkung für die Stadtentwicklung auch im ein klares Zeichen an die Mieter*innen unserer Stadt, dass sie nicht alleinegelassen werden.

Diskussion im Anschluss

Die Parteien Grüne und Andere folgen den Hinweisen und fragen nach der Situation in anderen Stadtteilen. Gleichzeitig fordern sie eine enge Auslegung der Satzung.

Es wird vorgeschlagen eine Informationsveranstaltung zur Anwendung der Satzung abzuhalten, um allen Beteiligten nochmals mehr Transparenz und Verständnis zu vermitteln und potentielle Ängste zu mindern.
Dem zugeordnet verkündet die Stadtverwaltung die Planung eines stadtweiten Sozialraumscreenings, um potentiell in Frage kommende Gebiete identifizieren zu können. Um die Umsetzung zu gewährleisten sind aktuell zwei Stellen vorgesehen.

Die CDU widerrum bemängelt die dadurch resultierende Stagnation vonInvestitionen im Viertel, die einer Schlechterstellung des Viertels zur Folge hätte. Generell wird hier ein eher negatives Bild an Auswirkungen skizziert, welches auch als Staatsdirigismus betitelt wird. Die Satzung würde die Marktwirtschaft einschränken und statt Investitionen zu unterbinden müsste eher das Einkommen der Mieter*innen angehoben werden, um sich die Wohnungen weiterhin leisten zu können.

Dem entgegnet Frau Dr. Günther, die Linke, dass es neben der Satzung auch noch das Umwandlungsverbot gäbe, wessen Beschluss/Aufstellung die CDU als Leitung des Brandenburger Infrastrukturministeriums aktuell unterbindet.

In der finalen Abstimmung „für eine Satzung“ ergeben sich folgende Ergebnisse:

  • Teltower Vorstadt Nord: CDU dagegen, AFD Enthaltung, Rest dafür
  • Babelsberg Süd: CDU dagegen, AFD Enthaltung, Rest dafür

Stadtverordnetenversammlung | 07.06.23

In der Stadtverordnetenversammlung vom 07.06.2023 wurden die Tagesordnungspunkte Ö 10.25 („Teltower Vorstadt Nord“, 23/SVV/0512) + Ö 10.26 („Babelsberg Süd“, 23/SVV/0513 ) nicht behandelt, sondern direkt in die Fachausschüsse zur Beratung weitergegeben.

Im Ratsinformationssystem (RIS) können die Satzungstexte, sowie Geltungsbereiche und weitere Dokumente eingesehen werden:

  • „Teltower Vorstadt Nord“, 23/SVV/0512
    • Satzungstext
    • Geltungsbereich

Darüber hinaus gibt es eine Darstellung über finanzielle Auswirkungen beider Gebiete.

Dokumente aus dem RIS

Soziale Erhaltungssatzung – JETZT | 03.06.23

Liebe Nachbar*innen,
liebe Anwohner*innen,
liebe Stadtpolitik,

seit mehreren Jahren engagieren wir uns als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) nun dafür, die soziale Erhaltungssatzung (SEH) in Potsdam an den Start zu bekommen.
Vor allem im Kontext des 2019 aufgekommenen Bauvorhabens am RAW und dessen Potenzial unseren Kiez nachhaltig (negativ) zu beeinflussen.

Am Mittwoch ist es soweit, die Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat die einmalige Gelegenheit und aus unserer Sicht die Verpflichtung noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf zu verabschieden.

es gibt keinen Grund mehr, es nicht zu tun!

Die Datenlage ist nach der Detailuntersuchung nunmehr kristallklar.
Wie zuvor bereits sehr stark vermutet und auch von uns immer wieder betont ist das Gebiet der Teltower Vorstadt und Babelsberg schützenswert! Die dort vorliegende Bevölkerungszusammensetzung und Wohnraumkonstellation sind einzigartig und erhaltenswert.

Mit einer überdurchschnittlich hohen Rücklaufquote von >28% haben die Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes eine mehr als valide Datengrundlage geschaffen und gezeigt, wie groß das Interesse an dieser Erhaltungssatzung ist.
Auf deren Ergebnis baut nun die starke Empfehlung der LPG mbH auf eine solche SEH für die beiden Teilgebiete zu beschließen.

Liebe SVV, kommen sie ihrer pflicht nach und stimmen sie für die satzung!

Es kann nicht mehr deutlicher formuliert werden: es gibt keinen Grund mehr nicht für die Erhaltungssatzung zu stimmen.

Wir fordern Sie auf Ihrer Verantwortung als Vertreter*innen der Potsdamer Bürger*innen nachzukommen und für den Beschluss der Satzung zu stimmen.
Alles andere käme einer Bankrotterklärung gegenüber behutsamer Stadtentwicklung und den Ergebnissen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes gleich.

Immer wieder heißt es, es gäbe keine passenden Instrumente zum Schutze der Anwohner*innen. Nun, hier ist eines in greifbarer Nähe:
die soziale Erhaltungssatzung.

Es ist enttäuschend genug, dass es so lange (5 Jahre) gebraucht hat, zu diesem Punkt zu kommen. Noch enttäuschender wäre es hier die Entscheidung für eine Satzung unnötig hinauszuzögern.
Verdrängungseffekte waren und sind bereits im Gange, sodass die Uhr bereits zehn nach zwölf schlägt.

Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Potsdams Bürger*innen darauf verlassen können, dass die soziale Erhaltungssatzung mit allen Möglichkeiten, die sie bietet, genutzt wird um im Sinne der sozialen Erhaltung das Baugeschehen in Potsdam zu steuern.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Die SEH als baurechtliches Instrument, das durch seine Auswirkungen die Mieter*innenzusammensetzung schützen kann, agiert nach dem Prinzip „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“.
Das verschafft der Stadt je Fall einen Monat Zeit, um abzuwägen, inwieweit durch angedachte Maßnahmen wie Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist.
Dafür werden je nach Bauantrag Einzelfallprüfungen durchgeführt und mit den Eigentümer*innen verhandelt, wie und ob diese Maßnahmen durchgeführt werden können, ohne (zu starke) Auswirkungen auf den Kiez.

Pressemitteilung 03.06.2023

Ergebnisse des Feinscreenings | 30.03.23

Liebe Leser*innen und Interessenten,

wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.


Eröffnung um 18:45 Uhr

Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.

„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“

Frau Brigitte Meier

Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.

Weiterer Fahrplan

Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.


Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung

Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.

Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.


kurze Umfragen

Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.

Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.


So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:

  • Grundriss-/Flächenänderung
  • Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
  • Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
  • Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
  • Nutzungsänderungen
  • Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)

Ein paar Fakten

Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.

LPG mbH | blau: Untersuchungsgebiet, rot: Satzungsgebiete

Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.

Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.

Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.


Dialog-forum / F&A

F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?

A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.

F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?

A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.

F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?

A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.

F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?

A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.

F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?

A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.

Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.

Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH

F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?

A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.

F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?

A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.


Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.