Bauausschuss | 08.09.20

Erfolg auf ganzer Länge

Am 08.09.2020 in seiner 17. öffentlichen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (kurz: Bauausschuss) erneut über die wichtigen Themen RAW-Gelände und soziale Erhaltungssatzung debattiert

Auch diesmal ging es „heiß her“ und wir haben uns eine aktive Teilhabe in Form eines Redebeitrages (ausführliche Version) nicht nehmen lassen (dieser ging im Anschluss auch per Mail an die anwesenden Ausschussmitglieder).

TOP 4.2: B-Plan Nr. 36

Die Quintessenz lautet unserer Meingung nach: man ist sich einig, dass man sich noch nicht einig ist.
Über diesen Antrag kann man auch eine – aus unserer Perspektive – recht einseitige Berichterstattung in den Medien nachlesen (PNN, MAZ+).
Es gab viel Diskussionsbedarf vor allem beim Änderungsantrag der GRÜNEN, welcher vorsieht:

  • neben einer konreteren Definition der Nutzungsflächen (1)
  • auch Aspekte des Lärmschutzes (2) sind noch ausbaufähig
  • Allgemeines zu den Themen
    • der Erschließung (3),
    • des Klimaschutzes (4) und
    • der Energieeffizienz (5)

Im Zuge dieser Debatte wurden noch einmal die Haltung der einzelnen Parteien klar: die Vorhabenträgerin (The RAW Potsdam GmbH) will sich keine weiteren Vorgaben machen lassen, was die Konkretisierung der Nutzung angeht, wohingegen zumindest einige Mitglieder des Bauausschusses hier noch Potential nach oben sehen.

Für Fesselspiele sind wir nicht zu haben.

Herr Nauheimer (The RAW Potsdam GmbH, sinngemäß)

Bezüglich des Änderungsantrages hat der Bauausschuss schlussendlich (ungewollt) ein Eigentor geschossen, denn wenngleich die Punkte (1) und (2) aufgrund höherer Kosten für den Investors (durch Spannweiten-Definitionen, z.B. 10-30% Wissenschaft) und einer nicht umsetzbaren Konkretisierung zum Lärmschutz abgewiesen wurden, stimmte der Ausschuss Punkt (3) bis (5) zu, da diese (sinngemäß) ja schon in anderen Papieren niedergeschrieben gewesen seien und keine gravierenden Änderungen mit sich zögen.

Ein Antrag auf Rückstellung bis zum fertigen Entwurf einer sozialen Erhaltungssatzung seitens die aNDERE wurde gleichzeit mehrstimmig abgelehnt.

Ich muss mir nicht [von einem fachkundigen Bürger] und einer Anwohnerinitiative sagen lassen, welche sozialen Belange es in der Stadt gibt.

Herr Heuer (SPD, sinngemäß)

Dass der Änderungsantrag jedoch vorsieht, dass die abgestimmten Punkte an die Verwaltung zurück gespielt werden müssen, um dann eingearbeitet zu werden war einigen wohl nicht ganz so klar.
Dies ist nach Aussage von Herrn Goetzmann (Verwaltung) nicht vor dem 16.09. (Sitzung der Stadtverordneten) möglich, sodass nicht vor November mit einem Beschluss zu rechnen ist.

TOP 4.3: soziale Erhaltungssatzung

Der Geschäftsbereich 3 (Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) erklärte kurzerhand den aktuellen Stand der Ausarbeitungen zu einer sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam.
Demnach seien bereits eine handvoll Stadtteile besonders schützenswert, wobei die Kriterien und auch die finale Flächenbetrachtung noch nicht final abgeschlossen sind.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird jedoch ermöglicht neu eingehende Bauanträge anhand der jetzigen Kriterien ggf. um 12 Monate auszusetzen, bis die fertige Satzung dann steht.

Im Zuge der Diskussionen wird nochmals klar herausgestellt, dass in diesen 12 Monaten nicht pauschal alle Bauanträge in besagten Gebieten ausgesetzt werden MÜSSEN, sondern, dass sie augesetzt werden KÖNNEN, wenn sie ein oder mehre Kriterien erfüllen.
Auch wird nochmals betont, dass nur der grobe Geltungsbereich festgelegt sein muss, um diesem Antrag zuzustimmen; alle weiteren Spezifikationen werden dann binnen der gesetzten Jahresfrist definiert und wasserfest gemacht.

Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass sich der Geschäftbereich 3 nun um die weitere Ausarbeitung und Einbeziehung der Anwohner*innen kümmern kann.

Zusammenfassung

Alles in allem können wir, als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt – die bisherigen Ergebnisse nur gut heißen.
Wo noch Klärungsbedarf herrscht sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden nur um finanzstarken Investoren klein bei zu geben.

Daher freue wir uns, dass die sozialen Belange bei ausreichend vielen Vertreter*innen der Stadt als gleichwertig zu den wirtschaftlichen Punkten angesehen werden.
Das zeugt in unseren Augen von Verantwortung für eine ausgewogene Stadtentwicklung im Sinne aller Beteiligten.

Gleichzeitig begrüßen wir das Vorankommen der sozialen Erhaltungssatzung und einer ersten kleinen Sicherheit bezüglich der Sicherstellung unserer Nachbarschaftszusammensetzung in Form des Aufstellungsbeschlusses.
Wir hoffen auf einen aktiven Einbezug der betroffenen Anwohner*innen bei der Evaluierung, Erweiterung und Bewertung der bisherigen Kriterien.