Aufruf zur Unterstützung | 25.09.23

Liebe Nachbar*innen,
seit längerem engagiert sich die in Potsdam sehr aktive und eigenständige Initiative „Stadt für alle“ in Recherchearbeiten rund um soziale und politische Themen, um auf Missstände hinzuweisen.
So auch zum Thema „RAW-Bebauung“ in der Teltower Vorstadt, was wir sehr schätzen, da wir die Ressourcen gar nicht hätten.

Dabei versucht die Initiative auf Basis von Recherchen politische Vorhaben und Haltungen kritisch zu hinterfragen. Unterstützt wird sie dabei u.a. vom Rechercheteam Public Eye (Link von Stadt für alle) aus der Schweiz und vielen ehrenamtlich Engagierten.

ehrenamtliches engagement ist wichtig

Wir sind selbst eine sehr lokal engagierte Initiative und finden es wichtig, dass es Gruppen in Potsdam gibt, die sich für Missstände oder Verbesserungspotential stark machen.

Uns ist wichtig, dass die Politik die Stimme der Bevölkerung wahrnimmt und das von möglichst vielen Blickwinkeln und Erfahrungswerten.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Umso mehr waren wir erstaunt, dass laut PNN ein Verfahren gegen „Stadt für alle“ läuft.
Wir möchten daher nichts unversucht lassen euch und alle anderen Interessierten auf unserem Blog zu informieren. Auch das freiLand spiegelt den Artikel der Initiative auf seiner eigenen Homepage.

Es ist wichtig, dass es auch Initiativen wie „Stadt für alle“ in Potsdam gibt und daher möchten wir den Aufruf gerne teilen, hier finanziell zu unterstützen.

Gerichtskosten können sehr hoch ausfallen und ehrenamtlich Aktive haben auch nicht mehr Geld als alle anderen Bewohner*innen in Potsdam.
Wenn du also etwas übrig hast und dir ehrenamtliches Engagement in Potsdam zu politischen Themen wichtig ist, dann schau gerne auf der Spendenseite vorbei, oder lies dir die Hintergründe auf der Seite von „Stadt für alle“ durch.
Dazu weiterführend gibt es von Stadt für alle noch einen Artikel zu „Journalismus bedeutet immer noch Mut und Haltung“ (LINK).

Das Gerichtsverfahren war wohl für Ende September geplant und musste verschoben werden, gemäß MAZ.

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Bauausschuss | 22.09.20

Am 22.09. hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes nun zum dritten Mal mit dem Thema RAW auseinandergesetzt. Klärungsbedarf gab es also offensichtlich reichlich.

Der Bauverwaltung gelang es durch einen bemerkenswerten Einsatz, der zudem zeigt, dass es wohl Wege gibt, sofern der Wille da ist, mit dem Investor einen geänderten Durchführungsvertrag auszuhandeln, der knapp vor der Ausschusssitzung auch bekannt gemacht wurde. Darin finden sich immerhin eine Reihe an Punkten wieder, die auch die Anwohner*Innen-Initiative in den zurückliegenden Monaten immer wieder thematisiert hat.

Immerhin enthält der Vertragsentwurf nun eine ganze Reihe an Punkten, die wir auch aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner kritisiert hatten, und die ein Minimum an Anworten geben auf die Frage, was auf dem RAW-Gelände eigentlich künftig passiert und wie dies zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Potsdam beitragen kann. U.a. gehören dazu die folgenden Themen

  • Der Erschließungsvertrag, der notwendig ist, um z.B. die Anbindung an die Friedrich-Engels-Straße und damit Frage eines drohenden Verkehrskollaps zu regeln und die Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen zu klären, muss nun sehr viel zeitnaher geschlossen werden, so dass hier früher die Chance besteht, mögliche Probleme zu erkennen.
  • In Sachen Klimamaßnahmen gibt es nun ein paar konkrete Punkte, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Namen auch verdienen. Aufgenommen ist sogar eine Zertifizierung nach Standards des Nachhaltigen Bauens. Sicher auch ein wenig Verkaufs-PR für das Projekt, aber eben auch etwas greifbarer, als das, was bislang im Vertrag stand (bzw. eigentlich eher ausgelassen wurde).
  • Und schließlich gibt es im neuen Vertragsentwurf immerhin den Versuch, die Nutzung etwas einzugrenzen. Das Feld der Bildung und Forschung taucht nun als Nutzungsziel auf; die Formulierungen sind jedoch immer noch recht frei, so dass die Frage, ob damit Spekulation verhindert werden kann, als nicht beantwortet angesehen werden muss.

Als Vertreterin der Grünen merkte Frau Hüneke an, dass es für Änderungen in Sachen Architektur, v.a. Gebäudehöhe, schlichtweg keine Mehrheit gibt. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen im bisherigen Prozess, die klar zeigen, dass es von Seiten der Verwaltung und bedeutenden Teilen der Politik den Willen gibt, das RAW-Gelände mit einem massiven Bau zu versehen. Wie dies für die Bürger*innen wirkt, scheint hier in der Tat zweitrangig zu sein.

Als Vertreterin der aNDEREN verwies Frau Heigl treffend darauf, dass die Verzögerungen in Sachen Erhaltungssatzung diametral zum nun wieder erhöhten Speed beim Bauvorhaben stehen. Auch dies können wir als Anwohner*innen-Initiative nur bestätigen.

Und genau darüber wird auch künftig zu reden sein. Denn die Realisierung des RAW-Projekts ist mit der Zustimmung des Ausschusses zu den vorlegten überarbeiteten Planungen ein großes Stück näher gerückt. Es fehlt derselbe große Fortschritt in Sachen sozialer Maßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Daher werden wir weiter genau darauf drängen.

Bauausschuss | 08.09.20

Erfolg auf ganzer Länge

Am 08.09.2020 in seiner 17. öffentlichen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (kurz: Bauausschuss) erneut über die wichtigen Themen RAW-Gelände und soziale Erhaltungssatzung debattiert

Auch diesmal ging es „heiß her“ und wir haben uns eine aktive Teilhabe in Form eines Redebeitrages (ausführliche Version) nicht nehmen lassen (dieser ging im Anschluss auch per Mail an die anwesenden Ausschussmitglieder).

TOP 4.2: B-Plan Nr. 36

Die Quintessenz lautet unserer Meingung nach: man ist sich einig, dass man sich noch nicht einig ist.
Über diesen Antrag kann man auch eine – aus unserer Perspektive – recht einseitige Berichterstattung in den Medien nachlesen (PNN, MAZ+).
Es gab viel Diskussionsbedarf vor allem beim Änderungsantrag der GRÜNEN, welcher vorsieht:

  • neben einer konreteren Definition der Nutzungsflächen (1)
  • auch Aspekte des Lärmschutzes (2) sind noch ausbaufähig
  • Allgemeines zu den Themen
    • der Erschließung (3),
    • des Klimaschutzes (4) und
    • der Energieeffizienz (5)

Im Zuge dieser Debatte wurden noch einmal die Haltung der einzelnen Parteien klar: die Vorhabenträgerin (The RAW Potsdam GmbH) will sich keine weiteren Vorgaben machen lassen, was die Konkretisierung der Nutzung angeht, wohingegen zumindest einige Mitglieder des Bauausschusses hier noch Potential nach oben sehen.

Für Fesselspiele sind wir nicht zu haben.

Herr Nauheimer (The RAW Potsdam GmbH, sinngemäß)

Bezüglich des Änderungsantrages hat der Bauausschuss schlussendlich (ungewollt) ein Eigentor geschossen, denn wenngleich die Punkte (1) und (2) aufgrund höherer Kosten für den Investors (durch Spannweiten-Definitionen, z.B. 10-30% Wissenschaft) und einer nicht umsetzbaren Konkretisierung zum Lärmschutz abgewiesen wurden, stimmte der Ausschuss Punkt (3) bis (5) zu, da diese (sinngemäß) ja schon in anderen Papieren niedergeschrieben gewesen seien und keine gravierenden Änderungen mit sich zögen.

Ein Antrag auf Rückstellung bis zum fertigen Entwurf einer sozialen Erhaltungssatzung seitens die aNDERE wurde gleichzeit mehrstimmig abgelehnt.

Ich muss mir nicht [von einem fachkundigen Bürger] und einer Anwohnerinitiative sagen lassen, welche sozialen Belange es in der Stadt gibt.

Herr Heuer (SPD, sinngemäß)

Dass der Änderungsantrag jedoch vorsieht, dass die abgestimmten Punkte an die Verwaltung zurück gespielt werden müssen, um dann eingearbeitet zu werden war einigen wohl nicht ganz so klar.
Dies ist nach Aussage von Herrn Goetzmann (Verwaltung) nicht vor dem 16.09. (Sitzung der Stadtverordneten) möglich, sodass nicht vor November mit einem Beschluss zu rechnen ist.

TOP 4.3: soziale Erhaltungssatzung

Der Geschäftsbereich 3 (Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) erklärte kurzerhand den aktuellen Stand der Ausarbeitungen zu einer sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam.
Demnach seien bereits eine handvoll Stadtteile besonders schützenswert, wobei die Kriterien und auch die finale Flächenbetrachtung noch nicht final abgeschlossen sind.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird jedoch ermöglicht neu eingehende Bauanträge anhand der jetzigen Kriterien ggf. um 12 Monate auszusetzen, bis die fertige Satzung dann steht.

Im Zuge der Diskussionen wird nochmals klar herausgestellt, dass in diesen 12 Monaten nicht pauschal alle Bauanträge in besagten Gebieten ausgesetzt werden MÜSSEN, sondern, dass sie augesetzt werden KÖNNEN, wenn sie ein oder mehre Kriterien erfüllen.
Auch wird nochmals betont, dass nur der grobe Geltungsbereich festgelegt sein muss, um diesem Antrag zuzustimmen; alle weiteren Spezifikationen werden dann binnen der gesetzten Jahresfrist definiert und wasserfest gemacht.

Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass sich der Geschäftbereich 3 nun um die weitere Ausarbeitung und Einbeziehung der Anwohner*innen kümmern kann.

Zusammenfassung

Alles in allem können wir, als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt – die bisherigen Ergebnisse nur gut heißen.
Wo noch Klärungsbedarf herrscht sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden nur um finanzstarken Investoren klein bei zu geben.

Daher freue wir uns, dass die sozialen Belange bei ausreichend vielen Vertreter*innen der Stadt als gleichwertig zu den wirtschaftlichen Punkten angesehen werden.
Das zeugt in unseren Augen von Verantwortung für eine ausgewogene Stadtentwicklung im Sinne aller Beteiligten.

Gleichzeitig begrüßen wir das Vorankommen der sozialen Erhaltungssatzung und einer ersten kleinen Sicherheit bezüglich der Sicherstellung unserer Nachbarschaftszusammensetzung in Form des Aufstellungsbeschlusses.
Wir hoffen auf einen aktiven Einbezug der betroffenen Anwohner*innen bei der Evaluierung, Erweiterung und Bewertung der bisherigen Kriterien.

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.

Zeit für Stellungnahmen | 16.09.19

Ab heute beginnt der Zeitraum um Stellungnahmen zum Bebauungsplan des ehemaligen RAW-Geländes abzugeben. Bis zum 7.10. können Bürger Stellungnahmen via E-Mail oder schriftlich einreichen. Alle Informationen dazu finden sich hier: https://www.potsdam.de/bebauungsplan-nr-36-neue-halle-oestliches-raw-gelaende

Der aktuelle Planungsstand wird in der Projektbeschreibung umrissen. Für Stellungnahmen interessant sind die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung. Alle drei Dokumente haben wir zur bessere Verfübarkeit einmal hierher kopiert.