Ergebnisse des Feinscreenings | 30.03.23

Liebe Leser*innen und Interessenten,

wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.


Eröffnung um 18:45 Uhr

Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.

„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“

Frau Brigitte Meier

Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.

Weiterer Fahrplan

Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.


Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung

Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.

Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.


kurze Umfragen

Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.

Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.


So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:

  • Grundriss-/Flächenänderung
  • Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
  • Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
  • Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
  • Nutzungsänderungen
  • Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)

Ein paar Fakten

Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.

LPG mbH | blau: Untersuchungsgebiet, rot: Satzungsgebiete

Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.

Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.

Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.


Dialog-forum / F&A

F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?

A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.

F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?

A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.

F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?

A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.

F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?

A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.

F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?

A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.

Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.

Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH

F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?

A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.

F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?

A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.


Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.

Vorschau: Ergebnisse des Feinscreenings | 28.03.23

Nochmals die Einladung

Am 30.03.2023 findet 18.30-20.00 Uhr im Spartacus am freiLand eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse durch die LPG mbH statt.
Anschließend stehen Frau Meier (Sozialbeigeordnete), Herr Schubert (Oberbürgermeister) und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Wir haben die seit 2018 erhoffte nunmehr frohe Botschaft vernommen, die im Zuge unserer ausdauernden und stets konstruktiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung nun erklingt:

Der Rücklauf der Fragebögen (28,4%) ist hoch ausgefallen und die ausgewerteten Daten lassen keinen Zweifel mehr zu:
Teile der Teltower Vorstadt und Babselsberg Süd brauchen dringend eine soziale Erhaltungssatzung!


ausschnitte aus den ergebnissen

Die nachfolgenden Aussagen sind sinngemäß der Präsentation der LPG mbH vom 28.03.2023 entnommen.

Ergebnisse zu den Gebieten für eine soziale Erhaltungssatzung aus der Präsentation, 28.03.2023

Die LPG mbH stellte fest, dass der Anteil der Haushalte mit einer Warmmietbelastung mit über 33 % des Haushaltsnettoeinkommens in der Teltower Vorstadt Nord auf 34 % der Haushalte zutrifft. In Babelsberg Süd bei 30 % und in Potsdam trifft es 27 %.

Quelle: PNN-Seite

Würde man hier ohne soziale Erhaltungssatzung weiterbauen lassen, so stünde man vor folgenden Herausforderungen:

  • Teltower Vorstadt Nord
    • Verlust einer nachfragegerechten Wohnungsbelegung
    • Verlust günstigen Mietwohnraums in zentraler städtischer Lage
    • Aufwertung des Wohnungsbestands im Zuge der Entwicklungsimpulse in der Umgebung
  • Babelsberg Süd
    • Veränderte Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur

Aus diesem Grund wurden folgende Erhaltungsziele empfehlend formuliert:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen
  • bedarfsgerechte Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • Vermeidung von Folgeinvestitionen zur Schaffung günstigen Mietwohnraums an anderer Stelle im Stadtgebiet
  • Abfedern von Aufwertungsprozessen im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung, die durch Entwicklungsimpulse im Umfeld verursacht werden
  • Zur Sicherung der Sanierungserfolge und der eingesetzten Städtebaufördermittel ist der flankierende Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung sinnvoll, um das Wirkungsgefüge zwischen Bewohnerschaft, Gebietsinfrastruktur und Wohnbestand zu erhalten
Nettokaltmieten Verteilung und nach Einzugszeitpunkt
Warmmietbelastung in Prozent der Bevölerung

Weitere Artikel aus Zeitungen: MAZ+, Tagesspiegel/PNN

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wollen nun zu Mitte des Jahres einen Aufschlag für die ausformulierte soziale Erhaltungssatzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.

Abschlussveranstaltung soziale Erhaltungssatzung | 16.02.23

Es ist soweit, die Auswertungen zur Detaillerhebung „südlich des Bahnhofs“ für die soziale Erhaltungssatzung laufen auf die Zielgerade zu.

Die Erhebungen durch das Büro LPG [mbH] sind weitgehend abgeschlossen und es werden gerade die Auswertungen erarbeitet.

Verwaltung Potsdam

wann und wo geht es weiter

In diesem Zuge lädt die Stadt Potsdam herzlich zu einer Anwohnerversammlung am 30.03.2023 ein.
Nach aktuellem Kenntnisstadt findet diese wieder wie zu Beginn im Spartacus auf dem Gelände des freiLandes (Friedrich-Engels-Str. 22) statt.

Zur öffentlichen Präsentation der Ergebnisse der Untersuchung ist eine zweite Anwohnerversammlung am 30.03.2023 vorgesehen. Diese soll wieder im Spartacus-Club im freiland Potsdam stattfinden.

Verwaltung Potsdam

Es sind alle herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen und sich zu informieren.

Nähere Ergebnisse kennen wir leider auch noch nicht.

Letzte Chance | 20.10.22

Liebe Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes,

für die Haushaltsbefragung zur sozialen Erhaltungssatzung beginnen nun die letzten Tage der Beteiligungsmöglichkeit und wir hoffe, dass alle fleißig teilgenommen haben.

Wer noch keinen Umfragebogen erhalten hat kann sich die Online-Codes auch bei Herrn Nader (Stadtverwaltung) noch einfordern.

Abgabeschluss ist der 25.10.2022

Wir danken an dieser Stelle allen Haushalten für die Teilnahme und damit die Chance in Potsdam eine Datenbasis in unserem Viertel zu schaffen, die eine rechtskräftige Analyse für eine Erhaltungssatzung ermöglicht!

Doppelzustellung und ausgebliebene Zustellug | 12.10.22

Liebe Anwohner*innen,

aktuell ist der Rücklauf der Umfragen sehr gut – das möchten wir auch weiterhin sicherstellen.

Aufgrund des Auswahlverfahrens kommt es in manchen Haushalten zu einer Mehrfachzustellung, wohingegen andere Haushalte keine Befragungsunterlagen erhalten haben.
Das liegt daran, dass im Melderegister wohl etwa 10.000 Menschen jeden Alters im Gebiet gemeldet sind; in der Übersicht der Stadt aber nur etwa 4.800 Haushalte dort liegen.

Hier wurde also versucht anhand der beiden unabhängigen Listen einen Kompromiss zu finden, indem die Anzahl der Haushalte einer Meldeadresse zufällig an die dort gemeldeten Personen verschickt wurden.

Das bedeutet, dass in einem Hausaufgang mit 10 gemeldeten Personen und 6 Haushalten zufällig 6 Personen gewählt wurden, die einen Bogen erhalten haben.

Sollte das bei euch der Fall gewesen sein und ihr mehr als einen Fragebogen erhalten haben, dann fragt gern bei euren Nachbar*innen nach, ob diese keinen erhalten haben. Da die Daten anonym aufgenommen werden könnt ihr alle Seiten des Fragebogens inkl. Karte einfach weitergeben.

So stellen wir gemeinsam sicher, dass möglichst viele Haushalte die Chance erhalten bis 25.10. an der Befragung teilzunehmen.

Wenn ihr auch dann noch keinen Fragebogen erhalten habt und unbedingt einen wollt, dann meldet euch gerne bei office@lpgmbh.de . Dort können noch online-Codes generiert werden, um euch zumindest digital die Möglichkeit der Partizipation zu bieten.

Wir sind als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt nach wie vor mittwochs 19-22 Uhr beim Mittwochstresen im freiLand in Haus 2 für euch da, solltet ihr vor Ort Fragen loswerden wollen. Wir versuchen euch dann so gut wir können weiterzuhelfen.

Informationsveranstaltung | 11.10.22

Liebe Bewohner*innen,

heute hat um 19 Uhr die Informationsveranstaltung zur Erhebung von Haushaltsdaten südöstlich des Hauptbahnhofes stattgefunden.

Anwesend waren neben der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit (Frau Meier) auch der komm. Fachbereichsleiter für Wohnen, Arbeit und Integration (Herr Jekel), sowie zwei Vertreter der LPG (Landesweite Planungsgesellschaft) mbH (Herr Roland Schröder und Herr Sören Drescher).


Inhalte des Abends

Neben einer allgemeinen Einleitung seitens des Geschäftsbereiches 3 unter Frau Meier folgten eine kurze Beschreibung zur sozialen Erhaltungssatzung, gefolgt von einer technischen Skizzierung des Vorgehens, abgeschlossen mit einer Fragerunde und lockerem Ausklang.

Frau Meier

Potsdam erfährt ein hohes Bevölkerungswachstum, mit gleichzeitig stagnierend niedrigem Leerstand und rückläufigen innerstädtischen Umzügen. Weiterhin driften Bestandsmiete (Mietspiegel) und Angebotsmiete (Internetinserate) weiter auseinander, sodass der Wohnungsmarkt unter Druck steht.
Die soziale Erhaltungssatzung soll als ausgezeichnetes Instrument gegen Verdrängungseffekte rechtssicher zum Schutz der Quartierszusammensetzung etabliert werden – und zwar gut gemacht werden.

Herr Jekel

In den 90er-Jahren gab es bereits mehrere soziale Erhaltungssatzungen in Babelsberg, welche jedoch nie vollzogen wurden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass aktuell keine gültige, rechtskräftige soziale Erhaltungssatzung Anwendung in Potsdam findet.

Durch den von Frau Meier angesprochenen, angespannten Wohnungsmarkt, bei dem die Nachfrage das Angebot übersteigt und eine zunehmende Homogenisierung der Quartiere stattfindet (Personengruppen sind in bestimmten Vierteln anzutreffen und unterscheiden sich untereinander stark) wird der Schutz dieser noch heterogenen Zusammensetzung zunehmend wichtiger.

Begonnen hat der Anlauf zu dieser sozialen Erhaltungssatzung mit dem Bauvorhaben am RAW-Digitalzentrum unweit der Teltower Vorstadt, welches 2022 in den Baustart übergehen sollte. Hier wurden vermehrt Ängste gegnüber steigender Wohnungsnachfragge und Investitionen in das bestehende Quartier geäußert.
Als Konsequenz hat die Stadt darauf mit Wohnungsneubau an der Heinrich-Mann-Allee und dem Auftrag zu einer sozialen Erhaltungssatzung geantwortet, die beide auf das strategische Ziel „bezahlbares Wohnen und Nachhaltige Quartiersentwicklung“ von 2018 der Landeshauptstadt Potsdam einzahlen.

Fahrplan

In 2019 wurde der Auftrag zur Erstellung einer sozialen Erhaltungssatzung erteilt.
In 2020 erfolgte daraufhin der Aufstellungsbeschluss, der eine Aussetzung von Bauvorhaben bis zur Erstellung der Satzung erlaubt.
Ab 2021 erfolgte dann eine Organisationsuntersuchung der Geschäftsbereiche.
Seit 2022 wurden folgende Punkte angegangen:

  • Q2/2022: Aufsetzung einer vertiefenden Untersuchung
  • Q3/2022 – Q4/2022: Durchführung der vertiefenden Untersuchung
  • Q1/2023: Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung mit Empfehlungen an die Stadt
    (Satzung und Begründung)
LPG mbH

Nach einer interaktiven Umfrage ergab sich, dass sehr viele Mieter*innen, eher weniger Vermieter*innen oder Pressemenschen anwesend waren; von diesen haben etwa 75% eher noch nichts von einer sozialen Erhaltungssatzung (SES) gehört.

Umfrage zur Personengruppe: blau = Mieter*in, rot = Eigentümer*in, grün = Sonstige (z.B. Presse)

Die SES dient vorallem dem Vorbeugen einer einseitigen Quartierszusammensetzung und Verdrängungseffkten. Sie soll Stabilität und funktionierende Nachbarschaften fördern, sowie unnötige Investitionen der Stadt mindern (wechselnde infrastrukturelle Anforderungen mit veränderter Zusammensetzung).

Drei Missverstädnisse im Zusammenhang mit einer SES:
(1) „ich werde enteignet“ (Eigentümer*in)
(2) „jetzt bin ich voll geschützt“ (Mieter*in)
(3) „das ist viel Arbeit für nichts“ (Verwaltung)

Beginn der Präsentation von LPG mbH

Das Baugesetzbuch hält an mehreren Stellen fest, dass genau diese Zusammensetzung schützenswert ist (z.B. §1(5)+(6) und §172 BauGB).
Ausgenommen von den dort aufgrzählten baulichen Veränderungen sind Aufholarbeiten auf gesetzliche Standards.
Das Satzungsgebiet muss hierbei nicht das komplette Untersuchungsgebiet umfassen und kann aus Einfachkeitsgründen ohne parzellen- oder grundstücksgenaue Ausweisung stattfinden.
Sie gilt i.d.R. unbegrenzt, wobei nach fünf Jahren eine neue Bewertung des Quartiers die Rechtssicherheit sicherstellen sollte.

Nichts desto trotz sollen durch eine solche Satzung Eigentümer*innen in ihre Sozialpflicht genommen werden, da bauliche Veränderugen dann aufwendiger und nur zum Teil umsetzbar werden. Die Stadt hat dann die Möglichkeit Bauanträge zu versagen und in Verhandlungen mit den Eigentümer*innen zu treten, bis ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt.


Diskussionsrunde

Warum nur 5 Jahre gültig?
Das ist der Regelfall, da in einem Zeitraum von 5 Jahren konkrete Entwicklungen beobachtet und prognostiziert werden können. Je länger die erneute Evaluation hinausgezögert wird, desto unsicherer wird die SES.

Definition Migrationshintergrund
Abfrage, um eine differenzierte Betrachtung des Quartiers zu ermöglichen (Repräsentativität). Es wird keine Definition vorgegeben, sondern auf das Identifikationsgefühl der Bewohner*innen vertraut

Radius der Nutzung von Infrastruktur
Diese ist nicht allein auf das Untersuchungsgebiet bezogen. Bei kleinen Untersuchungsgebieten hätte dies zur Folge, dass keinerlei Infrastruktur einbezogen werden könnte. Es geht als mehr um die allgemeine, nähere Wohnumgebung, die man zur Nachbarschaft zählt.

Warum wurde das Gebiet verändert?
Große Teile von Babelsberg-Süd haben bereits Sanierungen erfahren, daher ist hier vor allem interessant den Sanierungsstand des Quartiers zu erfahren. Weiterhin ist der Standard von heute nicht ewig aktuell, sodass auch auf sanierte Gebiete weitere Verdrängungseffekte wirken könne, wenngleich nachgelagert.

Verbindungsstelle Friedrich-Engels-Straße
Diese könnte, wenn man es als ein Gebiet betrachtet, eine Schwachstelle darstellen. Deshalb würde bei Eignung beider Seiten der Nuthe der Rat klar hin zu zwei Satzungsgebieten gehen.

Baujahr=Baujahr oder =Jahr der Kernsanierung?
Das Baujahr kann im Mietspiegel ausgelesen werden, wenn kürzlich eine Mieterhöhung stattgefunden hat. Weiterhin ist für die Erhebung das Baujahr interessant. Der Sanierungsstand kann dann wiederum über Ausstattungsmerkmale (Fenster, Dämmung, …) einbezogen werden.

Gibt es einen Schutz bis zum Satzungsbeschluss?
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses 2020 können Bauvorhaben – sofern sie der Verwaltung bekannt sind – zurückgestellt werden, bis eine Satzung vorliegt.

Haushalte ohne und Haushalte mit mehrfach Bögen
Sollte ein Haushalt mehrere Bögen erhalten haben, so können die überschüssigen gern an Haushalte ohne Bogen im Untersuchungsgebiet weitergegeben werden, da sie anonymisiert ausgefüllt werden.

Auswahl der Haushalte
Anhand des Melderegisters der Stadt Potsdam und einer Mitteilung über die Anzahl der Haushalte einer Anschrift wurde versucht eine Auswahl zu treffen, die möglichst jeden Haushalt einschließt. Bei etwa 10.000 gemeldeten Menschen ergab dies eine Befragungsgröße von etwa 4.800 (Vollbefragung). Sollte kein Bogen zugestellt worden sein (vor allem bei ganzen Aufgängen), so kann die LPG mbH informiert werden, die dann Onlinecodes vergeben kann.

Warum wurde Semmelhaack neben dem RAW aus dem Gebiet genommen?
Die Bauten sind noch zu neu (2010), um sinnvoll Investitionen innerhalb der nächsten 5 Jahre absehen zu können. Weiterhin ist der Vermieter für sein Bewirtschaftungsinteresse bekannt, sodass spontane Investitionen unwahrscheinlich sind. Ein Teil des Komplexes beinhaltet weiterhin Seniorenwohnheime, welche als Gewerbe und nicht Wohnraum zählen.

Beinhaltet die Satzung auch Gewerbeschutz?
Die SES ist auf Wohnraum ausgelegt. Sollte durch eine Umwandlung in Wohnraum die Zusammensetzung des Viertels bedroht sein wäre ein Einschreiten möglich, jedoch gibt es sonst keine Einflussmöglichkeit.

Woran scheitern SES in Potsdam?
Bis dato wurden die SES in Potsdam ohne jedwege Datenerhebung beschlossen und wären somit bei jeglicher Anfechtung gescheitert. Sie beinhalteten damals noch Mietpreisregelungen, die so in dieser Form der Satzung nicht vorgesehen sind.

Auf die Plätze, fertig, Befragungsstart! | 29.09.22

Liebe Anwohner*innen und Nachbar*innen,

seit heute ist die Befragung der etwa 4.800 Haushalte im Untersuchungsgebiet „südöstlich des Hauptbahnhofes“ der Stadt Potsdam für das Feinscreening in Sachen sozialer Erhaltungssatzung gestartet.

Es ist wichtig, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen
– postalisch oder online

aktuelles Untersuchungsgebiet Stand 21.09.2022

Hier werden Haushaltsdaten (Ausstattung, Warm-/Kaltmiete, Kostendruck, soziale Bindung an Kiez, uvm.) anonymisiert Blöcken zugeordnet gesammelt.

Diese Daten sind nötig, um neben anderen Quartierdaten in die Analyse zum Verdrängungsdruck der Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand einzufließen.
Daraus wiederum lässt sich dann im besten Fall begründen, ob es sich um schützenswerten Wohnungsbestand handelt, der aufgrund baulicher Maßnahmen in seiner Zusammensetzung bedroht ist.

Du hast einen Fragebogen erhalten?
Dann fülle ihn bitte aus und hilf ggf. deinen Nachbar*innen dabei

Hier haben wir Anwohner*innen die Chance uns aktiv einzubringen und ein städtebauliches Instrument zu ermöglichen, welches die Stadt nutzen kann, um bauliche Veränderungen zu verhindern, wo nötig.

Seit 2020 setzt sich unsere Initiative ein, eine solche Satzung in Potsdam anzugehen, damit langfristig gesehen auch die Mieten nicht mehr unnötig in die Höhe schießen – kurzfristig kann die soziale Erhaltungssatzung jedoch nur bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand (z.B. „Luxussanierungen“) verhindern.


Anlaufstellen für Hilfe beim Ausfüllen

Wenn du Hilfe brauchen solltest, so …

  • bietet die Stadt Potsdam zusammen mit der beauftragten, externen Firma LPG mbH am 11.10.2022 ab 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in freiLand (Friedrich-Engels-Str. 22, Haus Spartacus) an
  • versuchen auch wir, die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, dir gerne mittwochs ab 19 Uhr beim Mittwochstresen im freiLand (Haus 2) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • findest du seit Kurzem eine von uns aufgestellte FAQ Seite mit häufigen Fragen und Tipps zum Ausfülen

Wir zählen auf dich!