Bauausschuss | 22.09.20

Am 22.09. hat sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes nun zum dritten Mal mit dem Thema RAW auseinandergesetzt. Klärungsbedarf gab es also offensichtlich reichlich.

Der Bauverwaltung gelang es durch einen bemerkenswerten Einsatz, der zudem zeigt, dass es wohl Wege gibt, sofern der Wille da ist, mit dem Investor einen geänderten Durchführungsvertrag auszuhandeln, der knapp vor der Ausschusssitzung auch bekannt gemacht wurde. Darin finden sich immerhin eine Reihe an Punkten wieder, die auch die Anwohner*Innen-Initiative in den zurückliegenden Monaten immer wieder thematisiert hat.

Immerhin enthält der Vertragsentwurf nun eine ganze Reihe an Punkten, die wir auch aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner kritisiert hatten, und die ein Minimum an Anworten geben auf die Frage, was auf dem RAW-Gelände eigentlich künftig passiert und wie dies zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt Potsdam beitragen kann. U.a. gehören dazu die folgenden Themen

  • Der Erschließungsvertrag, der notwendig ist, um z.B. die Anbindung an die Friedrich-Engels-Straße und damit Frage eines drohenden Verkehrskollaps zu regeln und die Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen zu klären, muss nun sehr viel zeitnaher geschlossen werden, so dass hier früher die Chance besteht, mögliche Probleme zu erkennen.
  • In Sachen Klimamaßnahmen gibt es nun ein paar konkrete Punkte, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen und den Namen auch verdienen. Aufgenommen ist sogar eine Zertifizierung nach Standards des Nachhaltigen Bauens. Sicher auch ein wenig Verkaufs-PR für das Projekt, aber eben auch etwas greifbarer, als das, was bislang im Vertrag stand (bzw. eigentlich eher ausgelassen wurde).
  • Und schließlich gibt es im neuen Vertragsentwurf immerhin den Versuch, die Nutzung etwas einzugrenzen. Das Feld der Bildung und Forschung taucht nun als Nutzungsziel auf; die Formulierungen sind jedoch immer noch recht frei, so dass die Frage, ob damit Spekulation verhindert werden kann, als nicht beantwortet angesehen werden muss.

Als Vertreterin der Grünen merkte Frau Hüneke an, dass es für Änderungen in Sachen Architektur, v.a. Gebäudehöhe, schlichtweg keine Mehrheit gibt. Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen im bisherigen Prozess, die klar zeigen, dass es von Seiten der Verwaltung und bedeutenden Teilen der Politik den Willen gibt, das RAW-Gelände mit einem massiven Bau zu versehen. Wie dies für die Bürger*innen wirkt, scheint hier in der Tat zweitrangig zu sein.

Als Vertreterin der aNDEREN verwies Frau Heigl treffend darauf, dass die Verzögerungen in Sachen Erhaltungssatzung diametral zum nun wieder erhöhten Speed beim Bauvorhaben stehen. Auch dies können wir als Anwohner*innen-Initiative nur bestätigen.

Und genau darüber wird auch künftig zu reden sein. Denn die Realisierung des RAW-Projekts ist mit der Zustimmung des Ausschusses zu den vorlegten überarbeiteten Planungen ein großes Stück näher gerückt. Es fehlt derselbe große Fortschritt in Sachen sozialer Maßnahmen für die Anwohnerinnen und Anwohner. Daher werden wir weiter genau darauf drängen.

Nachbarschaftstreffen | 02.09.20

Um weitere Ideen und Pläne zu schmieden haben wir uns unter freiem Himmel versammelt und Revue passieren lassen, was bis jetzt alles (nicht) passiert ist.

Im Konsens aller Anwesenden und nach der Berichterstattung vom letzten Bauausschuss haben wir beschlossen es nochmals zu versuchen.

Lieber Bauausschuss, wir kommen…!

spontan eingefallen 🙂

Am 08.09.2020 tagt der Bauausschuss ab 18 Uhr noch einmal zu den Punkten B-Plan RAW und soziale Erhaltungssatzung; diesmal im Treffpunkt Freizeit.
Wir haben Rederecht beantragt und wollen zeitgleich die Fraktionen noch einmal über unseren Standpunkt informieren.

Auch wir finden eine Aufwertung des ehem. RAW-Geländes sinnvoll, nur wollen wir – anders als die Politik scheinbar – alle Aspekte, inklusive der sozialen Belange ganzheitlich betrachten und einbeziehen.

Sicher, die soziale Erhaltungssatzung wird bearbeitet – das stimmt. Aber man kan nicht auf der einen Seite ein so großes Bauprojekt vorantreiben, als gäbe es kein Morgen mehr und auf der anderen Seite das Thema soziale Erhaltungssatzung vor sich hin schieben bis es nicht mehr relevant ist.

In diesem Sinne hoffen wir noch einmal wichtige und relevante Einwände, bzw. Sorgen mit auf den Weg bringen zu können, damit die Politik in Potsdam in der Lage ist ganzheitliche und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.