Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.
Stand Bauvorhaben
es wird interessant…
Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.
Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.
hot facts: Abwägungen
- Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
- Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
- Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
- ausgewogene Gewichtung
Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.
möglicher Verlauf
Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):
- bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
- wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
- dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
- das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
- …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
- …den Durchführungsvertrag annimmt
- …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen
Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.
Szenarien 1+2
Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.
Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.
derzeitige Arbeiten auf dem Gelände
Bauantrag 1 –Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)
Bauantrag 2 – Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …
Stand soziale Erhaltungssatzung
Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.
Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.
Thema Klimanotstand
Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.
die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.
Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )
Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.
Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.