Abschlussveranstaltung zur Datenerhebung steht | 23.03.23

Es ist nun sicher: die Abschlussveranstaltung zur Datenerhebung in Sachen sozialer Erhaltungssatzung steht.

Am 30.03.2023 lädt die Stadtverwaltung Potsdam von 18:30 bis 20:00 Uhr ins freiLand/Spartacus (Friedrich-Engels-Straße 22, 14473 Potsdam) ein.

Die beauftrage LPG mbH wird die Ergebnisse der Datenerhebung vorstellen und zusammen mit der Stadtverwaltung und dem anwesenden Oberbürgermeister Mike Schubert und der Sozialbeigeordneten Brigitte Meier für Fragen zur Verfügung stehen.

Wir erhoffen uns Klarheit zu den Daten und dem weiteren Vorgehen in Sachen sozialer Erhaltungssatzung in Potsdam (speziell südlich des Bahnhofs).

Hier die offizielle Mitteilung der Landeshauptstadt Potsdam.

Anwohner*innen Treffen | 08.10.2020

Gegen 18:00 Uhr haben sich trotz Kurzfristigkeit viele Anwohner*innen der Teltower Vorstadt zu einem ersten Austausch zu den vor Kurzem erhaltenen Mieterhöhungsschreiben der ProPotsdam GmbH zusammengefunden.

Obwohl der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) in den vergangenen Monaten mehrfach seitens der Politik – an verschiedenen Stellen – versichert wurde, dass trotz anstehender Bebauung des RAW-Geländes keine allzu große Gefahr von den kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern bezüglich Mieterhöhungen (und damit langfristig einhergehend Gentrifizierung) ausgehen dürfte, haben gleich mehrere Mieter*innen der ProPotsdam GmbH zu Beginn des Oktobers 2020 Mieterhöhungen erhalten.

rechtlicher Hintergrund zu Mieterhöhungen

Gemäß des alle zwei Jahre neu erscheinenden qualifizierten Mietspiegels in Potsdam (aktuelle Version 08/2020) werden anhand von Wohnungskriterien, wie Alter, Sanierungsgrad, Größe (Seite 6) Vergleichsmieten der letzten 4 Jahre herangezogen (ab 2021 müssen die Mieten der letzten 6 Jahre herangezogen werden: Änderung im BGB §558). Diese bieten einen Überblick über mögliche Minimal-, Maximal- und Mittelwertmieten von Wohnungen mit ähnlicher Ausstattung und baulicher Substanz.

Anhand der dann folgenden „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder“ auf den Seiten 7-8 können Merkmale einer Wohnung herangezogen werden, die festlegen wie viele Prozentpunkte hin zur Maximal-Vergleichsmiete (max.VM) möglich sind; diese können auch negativ sein.
Zugrunde liegt dann diese Formel:
Max.VM – Mitt.VM x %Punkte aus Orientierungshilfe = mögliche Steigerung an €/m²

In Potsdam gilt zudem die Besonderheit, dass bis Ende 2020 die Kappungsgrenze bei „nur“ 15% statt bundesweit 20% liegt. Das bedeutet, dass die Miete binnen 15 Monaten maximal um 15% zu der Miete von vor mind. drei Jahren steigen darf.
Wendet man also nun diese mögliche Steigerung an €/m² auf die Quadratmeterzahl der eigenen Wohnung an, darf dieses Mehr die Miete von vor 3 Jahren x 15% nicht übersteigen.

Nach Auskunft einiger Anwesenden beträgt deren nunmehr berechnete Miete im Schnitt knapp unter 10€/m². Anders als von der ProPotsdam GmbH in 01/2020 EinsVier (Seite 13) für die Wohnungskategorie „Altbau 1919–1948“ mit 1.568 Wohnungen in Potsdam und durchschnittlich 7,36€/m² dargestellt. Wie dieser Wert zustande kommen soll war vielen nicht verständlich.

Vorgehen der ProPotsdam GmbH

Nun ist es so, dass die ProPotsdam GmbH in Ihren Schreiben fein säuberlich aufdröselt, wie sich diese Werte berechnen und was sie rechtlich in der Lage wären zu erhöhen. „Netterweise“ hält sie einem dann auch noch unter die Nase, dass sie diese Spanne in der Regel nicht voll ausschöpft. So könnte sie z.B. 60€ mehr im Monat verlangen, nimmt aber „nur“ 20€ mehr.
Dies kann daran liegen, dass in den Vorjahren bereits Erhöhungen stattgefunden haben (dann werden diese 15% z.T. über drei Jahre voll ausgeschöpft), oder aber – spekulativ – , dass sie nicht gleich alles abgreifen will.

Ihren Ursprung hat die ProPotsdam in der gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft mbH (GEWOBA), die 1990 gegründet und 2006 zur ProPotsdam GmbH umfirmiert wurde. Mit einem Bestand von über 17.000 Mietwohnungen sind [sie] der größte Wohnungsanbieter auf dem Potsdamer Wohnungsmarkt.

https://www.propotsdam.de/ueber-uns/auf-einen-blick/

Unabhängig davon hat dieses Vorgehen Historie, denn die ProPotsdam GmbH, eine kommunale Gesellschaft der Stadt Potsdam, schreibt sich selbst eigentlich auch auf die Fahne sich sozial zu engagieren. Dies trifft, neben der Aussage der Stadtpolitik zu den ausbleibenden Gefahren von Mieterhöhungen, aus Sicht der Anwohner*innen aber aktuell nicht zu.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens orientiert sich an einer „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ und sucht die Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielsetzungen, um sich langfristig für die Landeshauptstadt zu engagieren.

https://www.propotsdam.de/ueber-uns/auf-einen-blick/

Als ob die Auswirkungen des Coronavirus (Kurzarbeit, Zwangsurlaub, verminderte Einnahmen, Quarantäne, …) für viele Familien hier in diesem bunten Kiez alleine nicht schon schwer genug zu kompensieren wären. So hat noch vor Baubeginn am RAW-Gelände, die ProPotsdam GmbH scheinbar nichts Besseres zu tun als in ihren knapp 70 Wohnungen in der Teltower Vorstadt (v.a. Schlaatzstraße, Kurze Straße) die Mieten nochmal kräftig zu erhöhen.

Konsequenzen für die Mietpreise in POtsdam

Da sie mit etwa 19% Wohnungsanteil (knapp 17.000 von ca. 92.000 Wohnungen in Potsdam) der größte Wohnungsanbieter in Potsdam ist und wirklich alle 15 Monate in der Teltower Vorstadt die Mieten zu erhöhen scheint (Aussagen mehrerer Anwohner*innen), so ist es nicht verwunderlich, dass sie sich damit selbst ihre steigenden Vergleichsmieten schafft und so die Mietpreise in ganz Potsdam maßgeblich in die Höhe treibt.

Nach Aussage einiger anderer Anwohner*innen würde andere Vermieter (kommunal wie privat) nicht rigoros alle 15 Monate abschöpfen, was das Recht eben hergibt. Da stellt sich dann schon die Frage, wieso gerade die ProPotsdam GmbH, die ja sozial orientiert ist, hier die glänzende Ausnahme bildet. Das hier Frust und Wut unter den Anwohner*innen entstehen muss ist also nur nachvollziehbar und spiegelt genau das wieder, was die AITV bereits 2019 bei der Einwohner*innenversammlung und darüber hinaus immer wieder versucht hat der Stadtpolitik klar zu machen.

hätte die Politik mal zugehört…

Somit ist nun genau das eingetroffen und genau der Stein ins Rollen gebracht worden, vor dem die AITV im Namen der Anwohner*innen gewarnt hatte und diesen verhindern wollte; entgegen aller Beschwichtigungen seitens der Politik.
– wie u.a. der Großteil der Stadtverordenten (2019-2020), Sozialbeigeordnete Frau Meier (selbst Ausschussmitglied der ProPotsdam GmbH) und der Bauausschuss.

Artikel von Stadt für Alle

Stadtverordnetenversammlung | 19.08.20

Die Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 19.08. ist bereitsseit 12.08.2020 online. Unsere Thematik zum RAW findet sich unter Punkt 8.18 (Anträge) im Mittelfeld der Tagesordnung.

Von den Grünen wurde zudem ein Antrag auf ein reguläres B-Plan-Verfahren gestellt.

Beide Anliegen gehen ohne weiteren Kommentar zur „Vorberatung“ in den Bauausschuss (TOP 4.2+4.3), deren Tagesordnung ebenfalls schon online ist. Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal. Wir haben Rederecht beantragt.

Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum B-Plan 36
Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum regulären B-Plan-Verfahren zu B-Plan 36

Treffen mit der Sozialbeigeordneten Fr. Meier | 18.08.20

Überraschend zu hören und doch auch motivierend: wir sind dem positiv gegenüber eingestellt und begrüßen eine Einführung einer „sozialen Erhaltungssatzung“.

Sorgfalt vor Eile ist essenziell, um einer gerichtlichen Anfechtung standzuhalten.

(sinngemäß) Frau Meier

was eine solche Satzung leisten kann

Klar wurde im Gespräch, dass es kein Allround-Wohlfühl-Paket geben wird, denn eine solche soziale Erhaltungssatzung versucht „nur“ (und das ist schon viel) bauliche Maßnahmen zur Aufwertung eines Stadtgebietes zu vermeiden, dessen Folge wäre, dass sich die Zusammensetzung des Viertels allzusehr ändert.

Beispiel:
Die Satzung lässt ein Einschreiten der Gemeinde zu, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Sie greift auch bei „Luxussanierungen“ von bereits bestehenden Eigentumswohnungen.

Jedoch kann sie keinen Schutz gegen Mieterhöhungen im Rahmen des Gesetzes leisten, noch verhindern, dass man aufgrund dieser Erhöhungen sich die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Das erschien uns auch plausibel, da die soziale Erhaltungssatzung aus dem Baugesetzbuch kommt und entsprechend nur Auswirkungen auf bauliche Maßnahmen haben kann, welche die Zusammensetzung des Viertels verändern.

Ein neuer und wichtiger Punkt war auch, dass bei Genehmigung solcher Bauvorhaben – egal ob mit oder ohne Satzung – nur ein bestimmter prozentualer Anteil eines solchen schützenswerten Viertels „Luxus“ sein darf. Andernfalls kippt der Schutzstatus und die Satzung wird in diesem Geltungsbereich hinfällig.

aktuelle Schritte

Derzeit prüft der Geschäftsbereich 3 für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit welche Viertel bzw. Regionen der Stadt Potsdam einem erhöhten Risiko auf Investionen und struktureller Veränderung der Zusammensetzung gegenüber stehen und damit schutzbedürftig sind.

Dabei werden Gebiete mit vorzugsweise Einfamilienhäusern ausgespart und Bereiche der Genossenschaften / ProPotsdam ebenfalls, da hier solche Veränderungen nicht zu erwarten sind.
Diese Prüfung muss am Anfang sehr sorgfältig anhand von Kriterien erfolgen, die vor Gericht Bestand haben.

Mögliche vorzeitige hilfe für anwohner*innen

Es gibt – unabhängig vom präzisen, zeitintensiven Vorgehen – noch die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses, welcher einen Aufschub neuer Bauvorhaben um ein Jahr ermöglicht.
In dieser Zeit ist es dann nicht möglich solche baulichen Maßnahmen, die zur Veränderung der Zusammensetzung beitragen, einfach umzusetzen. Außerdem können in dieser Zeit die genauen Kriterien weiter bearbeitet, analysiert und definiert werden. Selbst der Geltungsbereich (betroffene Gebiete), welche anfangs festgelegt sein müssen, können noch spezifiziert werden.

Der Eindruck unserer Initiative war, dass der Geschäftsbereich 3 einem solchen Aufstellungsbeschluss nicht gänzlich abgeneigt ist, jedoch noch Bedenken gegenüber der zeitlichen Umsetzungsfrist hat. Diese soll nun mit Geschäftsbereich 4 (Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt) abgestimmt und durchgesprochen werden, um einen solchen Aufstellungsbeschluss vorzeitig zuzulassen.

Stadtverordnetenversammlung 19.08.2020

Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung war bereits seit 12.08.2020 online; auch hier soll die soziale Erhaltungssatzung unter Frau Meier thematisiert werden (Punkt 11.6.1).

Dieses Thema wandert „zur Kenntnis“ an den Bauausschuss, dessen Tagesordnung bereits online ist (TOP 4.4+4.5). Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal.

Verfahrensverlauf Erstellung einer Erhaltungssatzung

Treffen | 08.03.20

Heute ging es in etwas größerer Runde um die Planung der weiteren Gespräche und Schritte, u.a.:

  • Terminanfrage Frau Meier
    (Beigeordnete des Geschäftsbereiches Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit)
  • Bürgersprechstunde 19.03.
  • Gespräch Herr Nauheimer
    (Geschäftsführer The RAW Potsdam GmbH)
  • Feedback zum offenen Brief
  • weitere Schritte
  • Informationen zum europaweiten housing action day 28.03.
  • weitere Überlegungen
  • Einladung an Vertreter*in der brandenburgischen Architektenkammer

Nächstes Treffen ist dann am 15.03.2020, 17.00 Uhr im freiLand.

TREFFEN ENTFÄLLT.