In ihrem Artikel vom 28.02.2024 beschreibt die Initiative „Stadt für Alle“ (SfA) das Geschehen rückblicken auf dem ehem. Gelände des Reichsausbesserungswerks – kurs RAW-Gelände.
So hat die Stadt Potsdam seit dem 06.09.2023 zwei erste Milieuschutzgebiete in der Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, welche nach mehr als vier Jahren endlich mithilfe einer rechtskräftigen sozialen Erhaltungssatzung vor „spontanen Luxussanierungen“ geschützt sind.
Diese Satzung und deren vorangegangene, langwierige Untersuchung wurde in Zusammenarbeit federführend durch die Landesweite Planungsgesellschaft/ LPG mbH begleitet, welche folgendermaßen von SfA zitiert wird:
Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.
Zitat aus dem Artikel von Stadt für Alle (28.02.2024, Stand 29.02.2024)
SfA weist darauf hin, dass trotz der nun vorhandener Erhaltungssatzung v.a. im Gebiet Babelsberg Süd weiterhin eine Umwandlung in Eigentum stattfindet oder bereits stattgefunden habe. Das wiederum habe zur Folge, dass nun radikale Verkaufs- und damit einhergehende Auszugswellen stattfinden würden.
Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.
Berichtet Stadt für Alle in ihrem Artikel
Eine von der Franktion „die Andere“ eingeleitete Rückrage an die Verwaltung zum Kenntnisstand dieser Verkäufe und deren etwaiger Genehmigungspflicht sei bisher unbeantwortet geblieben, so SfA weiter.
Grund hierfür ist gemäß LPG mbH der „bisher nicht anwendbare Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gem §172 Absatz 1 Satz 4 BauGB„. Diese Regelung bedarf einer Beschlusslage aus dem Land Brandenburg, welcher bisher nicht in Aussicht gestellt wird.
was ist die schlussfolgerung von SfA?
Ganz klar, dass die Erhaltungssatzung zwar vor Luxussanierungen schützt und somit Investoren bauliche Maßnahmen am Bestand erschwert. Jedoch nicht das Problem der Verdrängung als solches angegangen wird, welches bereits jetzt akut in den beiden Stadtteilen Potsdam, aber auch stadtweit vorliegt.
wir möchten das neue Jahr mit einem ersten Treffen der Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt beginnen und laden Sie herzlich dazu ein.
Wann? Mittwoch, den 28. Februar 2024 um 20:00 Uhr
Wo? Haus 2 im Freiland, zum Mittwochstresen
Dieses Treffen bietet eine wunderbare Gelegenheit, um:
Sich mit Gleichgesinnten aus der Nachbarschaft zu vernetzen
In entspannter Atmosphäre bei kalten Getränken oder einem Glas Wein zusammenzukommen
Spannende Projekte und Aktivitäten für das kommende Jahr zu planen – Ihre Ideen und Vorschläge einzubringen
Wir freuen uns darauf, alte Bekannte wiederzusehen und neue Gesichter kennenzulernen. Gemeinsam können wir viel bewegen und die Teltower Vorstadt zu einem noch lebenswerteren Ort machen.
Mit freundlichen Grüßen, Die Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt
Wir hoffen, Sie alle beim Treffen zu begrüßen und freuen uns auf ein produktives Jahr und einen inspirierenden Abend mit Ihnen!
Gut ein Jahr ist es her, da wurde zur Auftaktveranstaltung des wohnungspolitischen Konzeptes (WoPoK) der Landeshauptstadt Potsdam aufgerufen.
Sicht von Stadt für alle
Dieser neue Aufschlag mit einer Beteiligung von Öffentlichkeit, engagierten Initiativen und Wissensträger*innen scheint gemäß Stadt für alle wieder einmal umsonst gewesen zu sein. Zwar wurde in Form von Begleitkreisen, Fachdoren, Dialogveranstaltungen und vielem mehr versucht die aktuelle Situation und den aktuellen Bedarf abzufragen, doch sind alle Bemühungen zum 25.01.2024 wohl etwas versandet. Ähnlich kritisch klang bereits der Aufschlag im Februar 2023.
Diese Woche hat die kommunale Gesellschaft ProPotsdam der Öffentlichkeit vorgestellt, wie sie sich sich Wohnungspolitik vorstellt. Zentrale Aussage: Um neu bauen zu können müssen erst einmal Bestände verkauft werden. Außerdem können wir uns beim Neubau nicht an den neuen energetischen Standards orientieren.
Ziel des Konzeptes sollte daher für die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) sein Boden zu erwerben, der dann für Wohnungsbauvorhaben zur Verfügung stünde. Grund ist die äußerst limitierte Ressource „Baugrund“. Die LHP halte an der Steigerung des Anteils gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen auf mind. 40% fest. Diese sollen dann mehr oder minder gleich verteilt mit mind. 10% je Ortsteil im Wohnungsbestand vertreten sein.
geplante verkäufe der propotsdam gmbh
Laut Stadt für alle seien vor allem folgende Anschriften von einem möglichen Verkauf durch die ProPotsdam GmbH betroffen (* sind schon beschlossen):
Zeppelinstraße 113*
Sellostraße 21, 20*
Kiezstraße 5, 6, 8, 9, 12
Zeppelinstraße 11
Elfleinstraße 24, 26, 38
Alle nach Sanssouci 4
Alt Nowawes 66
Mittelstraße 34, 35, 36
Hebbelstraße 47, 48, 55
Kurfürstenstraße 8
Charlottenstraße 10, 14
Hegelallee 33, 34
Jägerstraße 36, 41
Sicht der Landeshauptstadt
Die Stadtverwaltung Potsdam schreibt in etwa, dass das Berliner Büro „RegioKontext“ die Wichtigkeit des „Begleitkreises“ betont, der auch zukünftig als Beteiligungsform aufrecht erhalten werden soll. Dieser soll die Umsetzung der 31 Instrumente und Maßnahmen begleiten.
Dabei ist zu betonen, dass das WoPoK nach wie vor fortgeschrieben wird. Weiterführende Informationen, wie eine chronolgische Dokumentation der Veranstaltungen und Video-Aufzeichnungen sind hier zu finden.
Die regionalen Medien wiederum umreisen die Vorstellung vieler Bürger*innen mit „genossenschaftlichem Bauen/Wohnen“ und „bezahlbarem Wohnraum“, so auch die PNN bereits 04/2023.
Damals wurde die zunehmend kleinteiligere Wohnungsbelegung durch sinkende Geburtenrate, kleinere Haushalte und demografischen Wandel als Hauptgrund für das Spannungsfeld der Wohnungspolitik aufgezeigt. Als Gegenvorschlag wurde dann vor allem das gemeinschaftliche Wohnen genannt, bei dem Gemeinschaftsräume das typische Wohnzimmer oder die Küche ersetzen sollen.
Bezahlbarkeit und Gemeinwohlorientierung lässt sich vor allem erreichen, wenn mehr kommunale und genossenschaftliche Unternehmen bauen.
Im Immobilien-aktuell-magazin heißt es weiter, dass auch der PotsdamBonus als Instrument dienen soll den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu steuern. Auch soziale Erhaltungssatzungen können hier einen Beitrag leisten Wohnraumnutzung zu steuern.
Wichtig sei auch eine bedarfsgerechte Ausrichtung von Neubau, sowie eine transparente und klare Kommunikation der Bedarfe; bestenfalls geknüpft an die Einrichtung einer eigenen Stabstelle für diese Anliegen.
es ist etewas still geworden seit dem Aufschlag um die soziale Erhaltungssatzung. Tatsächlich überlegen wir gerade wie wir uns für weitere Arbeit im und am Kiez aufstellen wollen, welche Themen uns wichtig sind und wie wir die Belange unserer Nachbar*innen weiter in die Politik tragen können.
In diesem Sinne gönnen wir uns nun eine kleine Pause zum Jahresausklang und wünschen allen Unterstützer*innen, Nachbar*innen, Freund*innen und Mitstreiter*innen einen schönen Dezember, schon einmal frohe Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr 2024.
Wir hoffen auf weiterhin konstruktive, aktive Nachbarschaftsarbeit mit allen Anwohner*innen, der Stadtverwaltung und Stadtpolitik.
Wie die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) zu Gentrifizierung im Kiez steht machen zwei Vertreter*innen in einem MAZ-Interview am 06.10. klar: MAZ+-Artikel
Wer ist betroffen?
In Kiezen wie der Teltower Vorstadt, wo die Mieten noch nicht durch die Decke schießen leben die Menschen, die zu großen Teilen Geringverdiener*innen sind, wie z.B. Pflegekräfte, Busfahrer*innen, Sozialarbeiter*innen.
Laut MAZ verdient der Durchschnitt der Anwohner*innen hier weniger als der Rest der Potsdamer*innen.
MAZ-Zitat (sinngemäß)
In der Corona-Pandemie haben wir diese Menschen für ihre Leistungen beklatscht (v.a. die Medizinbranche, also Arzthelfer*innen, Pfleger*innen, …). Das allein hilft aber nicht, sie in der Stadt zu halten. Man müsse für alle bezahlbaren Wohnraum halten und schaffen.
Gleichzeitig befinden sich weniger als 15% der Bauten in städtischem Besitz und könnten durch z.B. die kommunale ProPotsdam GmbH von übermäßigen Mietspiralen abgeschirmt werden.
wofür die AITV sich einsetzt: die soziale erhaltungsatzung
Deswegen hat sich die AITV in den Jahren seit 2019 für die Einführung einer rechtlich belastbaren „sozialen Erhaltungssatzung“ stark gemacht, welche ab Herbst 2024 auch in Kraft treten wird für die Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd.
Konkret werden damit bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderungen einer Idividualprüfung durch die Verwaltung unterzogen und nicht mehr einfach nur zugelassen.
Es wird geprüft, ob die Durchmischung der aktuellen Wohnbevölkerung dieser Gebiete durch die geplanten Maßnahmen bedroht ist oder nicht. Im Anschluss daan wird bei Bedarf mit den Investoren oder Eigentümer*innen verhandelt, wie ggf. schonendere Maßnahmen umgesetzt werden können.
Damit behält sich die Stadt einen Teil der Steuerungsfähigkeit bei und zeigt Verantwortung.
Das ist zwar immerhin ein Schwert, aber ein stumpfes Schwert. (…) Wir sind weit weg von einer Mietbremse.
Vertreter*in der AITV (MAZ-Zitat)
bisherige Effekte und Auswirkungen
Bisher konnten im Kiez bereis erste Verdrängungseffekte durch die Planung bzw. konkrete Aufwertung des Stadtteils festgestellt werden
Wohngemeinschaften (z.T. Studierender) wurden aufgelöst,
langjährige Anwohner*innen ziehen aufgrund steigender Mieten weg,
ältere Menschen können sich zunehmend die Mieten nicht mehr leisten und
sogar die in der Pandemie so gefeierten „Balkon-Musiker*innen“ mussten z.T. wegziehen
Auch die Kosten für Eigentum im Viertel steigen ins Unrealistische; so zitiert die MAZ, dass eine mittlerweile nicht mer verfügbare 3-Zimmer-Wohnung mit 445.000€ inseriert gewesen sei.
Der Wegzug dieser Personengruppen verändert nicht nur den Kiez, sondern hat auch Folgen für die Stadt, wenn Studierende und Fachkräfte wegen der hohen Mieten das Weite suchen.
Vertreter*in der AITV
was ist jetzt wichtig
Ein klarer Handlungswille der Verwaltung zur Umsetzung der Erhaltungssatzung durch den Bereich „Soziale Wohnraumversorgung“ (2 Stellen aktuell) ist jetzt das, was zählt. Denn was bringt ein Werkzeug, wenn man es nicht nutzt?
Es ist wichtig, dass die Stadt neben der Umsetzung der Erhaltungssatzung in unserem Gebiet dies auch als Vorlage für andere Stadtteile sieht. Sie kann nur einer von mehreren Bausteinen sein, um die Mietenentwicklung zu deeskalieren. Daher müssen neben der Satzung auch noch andere Instrumente geschaffen und umgesetzt werden.
Vertreter*in der AITV
Wir wollen Entwicklung nicht verhindern. ES geht uns darum zu beeinflussen, was entwickelt wird (…).
Wie die PNN bereits im August mitteilte plant die ProPotsdam GmbH nach dem Auslaufen des Mietmoratoriums erst einmal keine pauschalen nachgezogenen Mieterhöhungen in ihrem Bestand.
Dabei orientiert sich die ProPotsdam GmbH an der aktuellen Bestandsmiete. Liegt diese über 8€/m², so darf bis Ende 2025 um max. 4% erhöht werden. Darüber hinaus darf binnen dreier Jahre nicht mehr als 10% erhöht werden. Auch dürfen keine Räumungen aufgrund von Mietrückständen im Zuge der Energiepreise bis Ende 06/2024 durchgeführt werden.
Weitere Ausnahmen stellen Sozialwohnungen und einige Neubauten dar, deren Mietpreis am oberen Rand des Mietspiegels liegen.
Die Durschnittsmiete steige demnach von derzeit 6,44 €/m² auf 6,69 €/m²
seit mehreren Jahren engagieren wir uns als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) nun dafür, die soziale Erhaltungssatzung (SEH) in Potsdam an den Start zu bekommen. Vor allem im Kontext des 2019 aufgekommenen Bauvorhabens am RAW und dessen Potenzial unseren Kiez nachhaltig (negativ) zu beeinflussen.
Am Mittwoch ist es soweit, die Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat die einmalige Gelegenheit und aus unserer Sicht die Verpflichtung noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf zu verabschieden.
es gibt keinen Grund mehr, es nicht zu tun!
Die Datenlage ist nach der Detailuntersuchung nunmehr kristallklar. Wie zuvor bereits sehr stark vermutet und auch von uns immer wieder betont ist das Gebiet der Teltower Vorstadt und Babelsberg schützenswert! Die dort vorliegende Bevölkerungszusammensetzung und Wohnraumkonstellation sind einzigartig und erhaltenswert.
Mit einer überdurchschnittlich hohen Rücklaufquote von >28% haben die Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes eine mehr als valide Datengrundlage geschaffen und gezeigt, wie groß das Interesse an dieser Erhaltungssatzung ist. Auf deren Ergebnis baut nun die starke Empfehlung der LPG mbH auf eine solche SEH für die beiden Teilgebiete zu beschließen.
Liebe SVV, kommen sie ihrer pflicht nach und stimmen sie für die satzung!
Es kann nicht mehr deutlicher formuliert werden: es gibt keinen Grund mehr nicht für die Erhaltungssatzung zu stimmen.
Wir fordern Sie auf Ihrer Verantwortung als Vertreter*innen der Potsdamer Bürger*innen nachzukommen und für den Beschluss der Satzung zu stimmen. Alles andere käme einer Bankrotterklärung gegenüber behutsamer Stadtentwicklung und den Ergebnissen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes gleich.
Immer wieder heißt es, es gäbe keine passenden Instrumente zum Schutze der Anwohner*innen. Nun, hier ist eines in greifbarer Nähe: die soziale Erhaltungssatzung.
Es ist enttäuschend genug, dass es so lange (5 Jahre) gebraucht hat, zu diesem Punkt zu kommen. Noch enttäuschender wäre es hier die Entscheidung für eine Satzung unnötig hinauszuzögern. Verdrängungseffekte waren und sind bereits im Gange, sodass die Uhr bereits zehn nach zwölf schlägt.
Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Potsdams Bürger*innen darauf verlassen können, dass die soziale Erhaltungssatzung mit allen Möglichkeiten, die sie bietet, genutzt wird um im Sinne der sozialen Erhaltung das Baugeschehen in Potsdam zu steuern.
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt
Die SEH als baurechtliches Instrument, das durch seine Auswirkungen die Mieter*innenzusammensetzung schützen kann, agiert nach dem Prinzip „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das verschafft der Stadt je Fall einen Monat Zeit, um abzuwägen, inwieweit durch angedachte Maßnahmen wie Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür werden je nach Bauantrag Einzelfallprüfungen durchgeführt und mit den Eigentümer*innen verhandelt, wie und ob diese Maßnahmen durchgeführt werden können, ohne (zu starke) Auswirkungen auf den Kiez.
Und bevor er wieder vorbei ist die kurze Informatione, dass am 26.05. der „Tag der Nachbarn“ ansteht.
Hier könnt ihr nach eurer PLZ suchen und sehr welche Aktivitäten angemeldet sind. Wir werden auf einen gemütlichen Schnack im Hinterhof der Schlaatzstraße 12 sitzen und Muffins mit Kaffee genießen, falls ihr vorbeikommen wollt.
Am Ende waren es gut acht Personen, die von 16:00 – 20:00 Uhr im Hinterhof bei nettem Plausch und Essen beisammen gesessen haben.
es geht wieder ruhiger zu im Kiez, sodass wir mehr Zeit haben uns auf den Mittwochstresen zu konzentrieren.
Wenn ihr Mittwoch abends noch nichts vor hat, dann leistet uns doch gerne Gesellschaft beim Mittwochstresen im freiLand (Haus 2). Wir wechseln uns mit anderen Mitstreiter*innen wöchentlich an, meist freiLand – Nachbar*innen – freiLand – …
Am Eingang von Haus 2 könnt ihr auch sehen, wann einmal Spezialtresen sind, wie z.B. „Trattoria Riscante“ (vegane Pizza gegen Spende) oder „Venyltresen“ mit Platten auf die Ohren. Bei uns erwarten euch gemütlicher Schnack, Gesellschaftsspiele und Snacks.
Auf bald in der Nachbarschaft, eure Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt
wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd. In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.
Eröffnung um 18:45 Uhr
Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.
„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“
Frau Brigitte Meier
Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.
Weiterer Fahrplan
Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt. Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren. Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.
Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung
Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.
Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.
kurze Umfragen
Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.
Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.
So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:
Grundriss-/Flächenänderung
Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
Nutzungsänderungen
Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)
Ein paar Fakten
Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.
Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden. (1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt. (2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet, (3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.
Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.
Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe. Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.
Dialog-forum / F&A
F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?
A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.
F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?
A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.
F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?
A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.
F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?
A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.
F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?
A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.
Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.
Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH
F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?
A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen). Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.
F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?
A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.
Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.