Updates zu Verdrängung durch Stadt für Alle | 28.02.

In ihrem Artikel vom 28.02.2024 beschreibt die Initiative „Stadt für Alle“ (SfA) das Geschehen rückblicken auf dem ehem. Gelände des Reichsausbesserungswerks – kurs RAW-Gelände.

So hat die Stadt Potsdam seit dem 06.09.2023 zwei erste Milieuschutzgebiete in der Teltower Vorstadt Nord und Babelsberg Süd, welche nach mehr als vier Jahren endlich mithilfe einer rechtskräftigen sozialen Erhaltungssatzung vor „spontanen Luxussanierungen“ geschützt sind.

Diese Satzung und deren vorangegangene, langwierige Untersuchung wurde in Zusammenarbeit federführend durch die Landesweite Planungsgesellschaft/ LPG mbH begleitet, welche folgendermaßen von SfA zitiert wird:

Zusammenfassend ist in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten ein in Teilen ausgeprägter wohnungswirtschaftlicher Aufwertungsdruck festzustellen. Gleichzeitig bietet das günstige Mietniveau im Wohnungsbestand, der vor einigen Jahren bezogen wurde, in Kombination mit den baulichen Aufwertungspotenzialen noch ein großes Steigerungspotenzial. Vor dem Hintergrund der soziodemografischen und sozioökonomischen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung ist der günstige Mietwohnraum in den beiden empfohlenen sozialen Erhaltungsgebieten von besonderer Bedeutung bzw. Schutzwürdigkeit.

Zitat aus dem Artikel von Stadt für Alle (28.02.2024, Stand 29.02.2024)

SfA weist darauf hin, dass trotz der nun vorhandener Erhaltungssatzung v.a. im Gebiet Babelsberg Süd weiterhin eine Umwandlung in Eigentum stattfindet oder bereits stattgefunden habe.
Das wiederum habe zur Folge, dass nun radikale Verkaufs- und damit einhergehende Auszugswellen stattfinden würden.

Die Menschen, von denen wir gehört haben waren genau die, welche nach der Milieuschutzsatzung besonders geschützt werden sollten: Rentner*innen, Alleinerziehende mit Kindern, junge Familien. Jetzt müssen sie wegziehen, nicht alle haben wieder eine Wohnung in Babelsberg gefunden, immer ist die Miete jetzt wesentlich höher. In anderen Häusern, wo wir mit Mieterinnen gesprochen haben stehen die geräumten Wohnungen jetzt leer – teilweise seit Monaten.

Berichtet Stadt für Alle in ihrem Artikel

Eine von der Franktion „die Andere“ eingeleitete Rückrage an die Verwaltung zum Kenntnisstand dieser Verkäufe und deren etwaiger Genehmigungspflicht sei bisher unbeantwortet geblieben, so SfA weiter.

Grund hierfür ist gemäß LPG mbH der „bisher nicht anwendbare Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gem §172 Absatz 1 Satz 4 BauGB„. Diese Regelung bedarf einer Beschlusslage aus dem Land Brandenburg, welcher bisher nicht in Aussicht gestellt wird.

was ist die schlussfolgerung von SfA?

Ganz klar, dass die Erhaltungssatzung zwar vor Luxussanierungen schützt und somit Investoren bauliche Maßnahmen am Bestand erschwert. Jedoch nicht das Problem der Verdrängung als solches angegangen wird, welches bereits jetzt akut in den beiden Stadtteilen Potsdam, aber auch stadtweit vorliegt.

Update Spendenaufruf SfA | 09.01.24

Liebe Nachbar*innen,
Interessenten und Leser*innen,

vor einiger Zeit hatten wir den Spendenaufruf der Gruppe „Stadt für alle“ auf unseren Socialmedia Kanälen (Blog, Facebook) geteilt.

In Summe kamen bisher mehr als 11.000€ zusammen, sodass die bisherigen Kosten gedeckt werden konnten.
Sollte der aktuelle Rechtsstreit (Streitwert 150.000€) gewonnen werden, so können diese bisher erhaltenen Gelder für Projekte umgesetzt werden.

Stadt für alle teilt auch mit, dass die Prozesskostenbeihilfe genehmigt wurde, wordurch weitere Kosten stark reduziert werden können, wenngleich nun ein Hauptsacheverfahren eingeleitet worden ist.

Es sind also weiterhin Spenden willkommen, um auch dieser Hürde etwas gelassener entgegen treten zu können.

Archäologie hautnah | 10.10.23

Im Zuge der Sicherungsarbeiten auf dem RAW (Reichsbahnausbesserungswerks) wurden aktuell spannende, archäologische Funde von Mühlen- und Gewerbebauten, z.T. aus dem 17. Jahrhundert entdeckt.

Dabei habe vor allem der Bodenzustand gute Erhaltungsbedingungen für die frühneuzeitlichen Bauten geboten, so das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege.

Archäologie Manufaktur GmbH im AiD-Magazin

Die etwa 20 x 15m breite Frube beherbergt in etwa 2 m Tiefe mehrere Wassermühlen, Fundamentreste und weißt damit auch schon in früheren Zeiten auf einen Innovationsstandort mit Wirtschaftspotenzial hindeuten.
Daneben wurde aber auch Scherben und Gegenstände aus der Zeit Friedrich Wilhelm I. gefunden, so der MAZ-Artikel.

Stadt für alle und Herr Zeligmann | 06.10.23

Recherche, recherche und nochmal recherche…

Vorneweg: grundsätzlich wurde die Recherchearbeit von Stadt für alle – unabhängig vom Thema – von vielen Seiten als fundiert und umfangreich wahrgenommen.

So hat z.B. die slapa & die raumplaner GmbH den Detailgrad und die Quellenwahl von Stadt für alle im Kontext des Wohnungspolitischen Konzeptes positiv betont


prozess ergebnis

Seit einiger Zeit recherchiert Stadt für alle potenzielle Zusammenhänge von Ölhandel, Briefkastenfirmen und dem Namen Zeligmann im RAW-Kontext.

Deren Ergebnisse haben bereits mehrfach für medialen Aufruhr in Potsdam gesorgt, erstmals im Februar 2022 mit der größer werdenden Debatte um das RAW-Gelände.

Im Zuge der Verhandlungen vor dem Landgericht Potsdam stellte die Richterin klar, dass die zeitliche Einsortierung der Rechercheergebnisse nicht klar nachvollziehbar sei.

Sie hatte in der mündlichen Verhandlung Mitte September bereits kritisiert, dass der Zeligman-Artikel „nicht hinreichend deutlich erkennen lässt, dass er sich auf vergangene Beziehungen zu Rosneft und dem russischen Energieministerium bezieht“.

MAZ-Artikel 06.10.2023 | „Landgericht Potsdam: RAW-Investor Zeligmann gewinnt gegen „Stadt für alle“

Entsprechend dieser Ergebnisse in den Verhandlungen scheiterte die Klage von Stadt für alle gegen die einstweilige Verfügung von Zeligmann.

Aufruf zur Unterstützung | 25.09.23

Liebe Nachbar*innen,
seit längerem engagiert sich die in Potsdam sehr aktive und eigenständige Initiative „Stadt für alle“ in Recherchearbeiten rund um soziale und politische Themen, um auf Missstände hinzuweisen.
So auch zum Thema „RAW-Bebauung“ in der Teltower Vorstadt, was wir sehr schätzen, da wir die Ressourcen gar nicht hätten.

Dabei versucht die Initiative auf Basis von Recherchen politische Vorhaben und Haltungen kritisch zu hinterfragen. Unterstützt wird sie dabei u.a. vom Rechercheteam Public Eye (Link von Stadt für alle) aus der Schweiz und vielen ehrenamtlich Engagierten.

ehrenamtliches engagement ist wichtig

Wir sind selbst eine sehr lokal engagierte Initiative und finden es wichtig, dass es Gruppen in Potsdam gibt, die sich für Missstände oder Verbesserungspotential stark machen.

Uns ist wichtig, dass die Politik die Stimme der Bevölkerung wahrnimmt und das von möglichst vielen Blickwinkeln und Erfahrungswerten.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Umso mehr waren wir erstaunt, dass laut PNN ein Verfahren gegen „Stadt für alle“ läuft.
Wir möchten daher nichts unversucht lassen euch und alle anderen Interessierten auf unserem Blog zu informieren. Auch das freiLand spiegelt den Artikel der Initiative auf seiner eigenen Homepage.

Es ist wichtig, dass es auch Initiativen wie „Stadt für alle“ in Potsdam gibt und daher möchten wir den Aufruf gerne teilen, hier finanziell zu unterstützen.

Gerichtskosten können sehr hoch ausfallen und ehrenamtlich Aktive haben auch nicht mehr Geld als alle anderen Bewohner*innen in Potsdam.
Wenn du also etwas übrig hast und dir ehrenamtliches Engagement in Potsdam zu politischen Themen wichtig ist, dann schau gerne auf der Spendenseite vorbei, oder lies dir die Hintergründe auf der Seite von „Stadt für alle“ durch.
Dazu weiterführend gibt es von Stadt für alle noch einen Artikel zu „Journalismus bedeutet immer noch Mut und Haltung“ (LINK).

Das Gerichtsverfahren war wohl für Ende September geplant und musste verschoben werden, gemäß MAZ.

Baugenehmigung erteilt | 21.07.23

In der Pressemitteilung Nr. 320 der Landeshauptstadt Potsdam wird die Erteilung der Baugenehmigung für das Reichsbahnausbesserungswerk in der Teltower Vorstadt verkündet.

Neben dem Erhalt, der Sanierung und Erweiterung der denkmalgeschützten RAW-Halle wird der Standort durch zwei Neubauten inkl. Tiefgarage erweitert.

Pressemitteilung Nr. 320, LHP

Der Großteil des Geländes unterliegt der gewerblichen Nutzung in Form von flexiblen Büros, Sport-/Erholungsangebote, Einkaufsmöglichkeiten aber auch Cafés oder Restaurants (= Gastronomie). Angedacht sind auch Flächen für Veranstaltungen und hoch-/schulische Nutzung.

weitere Artikel

Wen es interessiert, der findet hier unter rottenplaces eine Bilddokumentation aus 2014 zum RAW hinter den Mauern.

Es verhallte im Wald… | 02.03.22

Seit unserer ersten Anfrage an den Geschäftsbereich 3 ist nunmehr gut ein Monat ohne Rückmeldung vergangen. Auch auf unsere zweite Anfrage vom 20.02.2022 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten – nicht mal eine automatische Eingangsbestätigung.

Das haben wir nun zum Anlass genommen und einen öffentlichen Brief formuliert, der sowohl an die SVV, als auch die Fraktionen, den OB und einige Pressekontakte ging (MAZ, PNN, Blickpunkt).

Grob zusammengefasst geht es in unserem Brief darum, dass wir es als unzureichend empfinden, wie die Stadtverordnetenversammlug mit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung umgeht. Es entsteht der unweigerliche Eindruck, dass Bauvorhaben, wie das RAW-Gelände um Längen wichtiger sind, als die dadurch verstärkt implizierten wohnungspolitischen Folgen, welche es abzuschwächen gilt.

was wird aus dem Statement der svv?

Die Stadtverordneten haben bereits 2019 ein klares, positives Statement ZUR SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG gegeben, und doch verschiebt sich deren Erwarbeitung, Implementierung und damit Umsetzung weiterhin. Mittlerweile sprechen wir von mind. vier Jahren (Antrag 2019 > frühestmöglicher Start bei Zeitplaneinhaltung 01/2023).

Die Verwaltung hatte erst im November vergangenen Jahres angekündigt, dass eine Ausschreibun noch in 2021 erfolgen wird, damit in Q1/22 die Einwohnerversammlung für das weitere Vorgehen im Screeningverfahren einberufen werden kann.
Es ist mittlerweile März und das Quartal so gut wie um, und unsere Anfragen zur Halbzeit des Quartals verhallen still im Wald der Bürokratie. Entsteht auch hier unweigerlich der Eindruck, dass diese Ausschreibung vielleicht noch gar nicht stattgefunden hat – aus welchen, noch so hieb- und stichfesten Gründen auch immer – und somit auch noch keine Antworten auf die Fragen gegeben werden können.

Transparenz sieht anders aus

Wir fordern die Stadtpolitiker*innen daher auf zu ihrem Wort zu stehen, und die soziale Erhaltungssatzung ohne weitere Verzögerung an den Start zu bringen, um den Entwicklungen der wohnungspolitischen Trends etwas entgegensetzen zu können und Gentrifizierungseffekte zu mindern oder sogar zu unterbinden.

Anwohner*in der Teltower Vorstadt

Wir werden auch weiterhin hartnäckig fragen, Hilfe anbieten und Potenziale aufzeigen.

Neuigkeiten zum RAW – Widersprüche vorprogrammiert | 22.11.21

Laut einem PNN-Artikel vom 20.11.2021 und dem darin zitierten Bauhabenträger Mirco Nauheimer soll umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2022 ein Baustart erfolgen.

Hierfür müssen die Stadtverordneten zum 01.12. in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan befassen.

ankermieter*innen nach wie vor unbekannt

Nach wie vor haben wir als Anwohner*innen-Initiative einen kritischen Blick auf die Planung dort 1000 Arbeitsplätze für (vornehmlich) die IT-Branche zu erreichten.

Zum einen hat sich während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass gerade die IT-Branche nicht auf feste Büros angewiesen sind.

Zum anderen handelt es sich hier um sehr gut bezahlte Jobs, die den Durchschnitt des „Standard-Anwohners“ deutlich übersteigt. Haben diese Arbeitnehmer*innen nun die Nase voll vom Pendeln ist eine Verdrängung der „Stamm-Anwohnerschaft“ auf die eine oder andere weise vorprogrammiert. Und hier sind die z.B. Parkplatz- und ÖPNV-Folgen noch gar nicht erwähnt.

wenige harte rahmenbedinungen

Eine der wenigen Rahmendaten aus dem B-Plan sieht vor, dass binnen eines Jahres begonnen werden muss zu bauen und die Bauzeit dann maximal fünf Jahre dauern darf.

Weiterhin ist die Bodensanierung und eine ganz grobe Flächennutzung festgelegt (mind. 75% Büro-, Verwaltungs- und (hoch-)schulische Zwecke).

Die Standorte [Babelsberg und Teltower Vorstadt] würden sich gegenseitig befruchten.

indirektes Zitat von Nauheimer aus der PNN; bezugnehmend auf das „Digital Hub“ (Teltower Vorstadt) und „Media City“ (Medienstadt Babelsberg)

Währenddessen bei der sozialen Erhaltungssatzung…

In dem PNN-Artikel heißt es auch, dass die Stadt zeitgleich zum Ausgleich an einer sozialen Erhaltungssatzung arbeite.

Der Antrag diese zu erstellen erfolgte nicht ganz zeitgleich mit dem Bauantrag zum RAW, wurde aber mit deutlich weniger Elan, Energie und personellen Mitteln angegangen. Diese Diskrepanz äußert sich nun darin, dass bereits 2022 mit dem Bau der „Potsdamer AIDA“ begonnen wird, die Erhaltungssatzung aber frühestens Anfang 2023 auf dem Papier und im besten Fall rechtssicher existiert.

Bereits jetzt müsste die Stadtpolitik für ausreichend Personal in den Geschäftsbereichen 3+4 sorgen, sodass nach Beschluss einer solchen sozialen Erhaltungssatzung auch genug Ressourcen vorhanden sind, um diese auszuführen.

ein wiederkehrendes Missverständnis

Auch wird immer wieder missverstanden, dass das reine Vorhandensein einer solchen Satzung noch keinerlei Konsequenzen bedeutet.

Sie ermöglicht der Stadt lediglich auf bestimmte, in der Satzung festgehaltene Kriterien zutreffende bauliche Maßnahmen zu unterbinden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Milieus gefährdet wird.
Und das auch nur, wenn es genug Personal gibt, das die Unterlassung eines Bauvorhabens ausreichend auf Basis der Satzung begründen kann.

Stellungnahme Auslegung RAW

Zu Dokumentationszwecken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Brinkkötter,

wie mit Ihnen, Herr Brinkkötter, besprochen, bedanken wir uns für die Möglichkeit der verlängerten Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ bis Ende der 22. Kalenderwoche und reichen diese hiermit ein.

Im Zuge der nunmehr erfolgten öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ haben wir wiederholt sowie nachdrücklich auf die abzusehenden negativen sozialen Auswirkungen auf das mit Wohnungen bebaute Umfeld des RAW-Geländes hingewiesen.
Unsere an Politik und Verwaltung kommunizierten Befürchtungen wurden und werden nach wie vor keineswegs entkräftet, vielmehr wurde durch das Ausbleiben einer Gewichtung auf soziale Belange deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um die Wirtschaftsentwicklung nicht auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen.
Dabei möchten wir noch einmal gezielt auf drei Aspekte hinweisen, die wir in den jetzigen Abwägungen nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt sehen:

1) Soziale Belange

Die von uns früh geäußerte Befürchtung, dass die Entwicklung rund um diesen Standort einseitig zugunsten wirtschaftlicher Interessen erfolgt, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Die offensichtlich problemlose zeitgerechte Bearbeitung der Anliegen des Investors bei gleichzeitig gebremster Mühe um den Schutz der direkt benachbarten Bevölkerung konterkariert die Ziele des städtischen Zusammenlebens und das Entgegenwirken gegenüber sozialer Folgen, die mitnichten nicht stattfinden. Dies kann und darf im Jahr 2021 nicht mehr das Handeln der Landeshauptstadt repräsentieren.

Die in der Abwägung entsprechend Baurecht genutzte Formulierung, dass keine sozialen Folgen auf dem RAW Gelände zu erwarten seien, mag einerseits stimmen, da das Gelände derzeit eine Brache ist, wir appellieren jedoch unbedingt daran, die sozialen Auswirkungen auf die direkte und nähere Umgebung der Ansiedlung ebenfalls in die Entscheidung einzubeziehen.
Aus unserer Sicht sind die Handlungsspielräume des Durchführungsvertrages den sozialen Belangen Rechnung zu tragen bisher nicht entsprechend der diesem Instrument zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sowie des erklärten politischen Willens der in die SVV gewählten Parteien genutzt worden.

2) Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die Verkehrsinfrastruktur

Auch in der nun ausgelegten Form vermissen wir eine realistische Planung des ruhenden Verkehrs, des Individualverkehrs, des Fahrradverkehrs und der Planung des ÖPNV rund um das RAW-Gelände.
Neben der von uns bereits lange kritisierten zu zielorientierten Auslegung der bestehenden Statistiken kommt erschwerend hinzu, dass die weiteren Vorhaben, wie die Ansiedlungen am alten Tramdepot und in der Speicherstadt, sowie das Bauvorhaben des Hotels am Bahnhof, nicht ausreichend in die Planung einbezogen wurden.
Auch diese werden sowohl den Individualverkehr in der Teltower Vorstadt beanspruchen, als auch den ÖPNV. Die geplanten und bereits genehmigten Projekte einschließlich des erwarteten Verkehrsaufkommens, sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 nicht ausreichend berücksichtigt., es gibt daher also keine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen, was schlichtweg an eine fahrlässige Abwägung grenzt.

Die mit der Ansiedlung einhergehenden Flächen für den ruhenden Verkehr sind aus unserer Sicht unbefriedigend dargestellt. Die eingebrachte Verkehrsplanung ist unsere Erachtens nach nicht (mehr) realistisch und eine Überforderung der Infrastruktur zu befürchten.
Des Weiteren droht nach wie vor eine Überlastung der Bahnverbindungen nach Berlin und in das Umland, sowie des Bahnhofgebäudes an sich, sollte nicht der primäre Individualverkehr genutzt werden.
Der Fahrgastverband kritisierte bereits vor geraumer Zeit die Auslastung des Hauptbahnhofes und fehlenden Fluchtmöglichkeiten in Stoßzeiten. Die zur Abwägung herangezogenen Informationen, berücksichtigen darüber hinaus nicht die vermehrte Beanspruchung dieser Bahnstrecke / der Infrastruktur durch die Inbetriebnahme von Tesla. Auch dieser Teil der zur Abwägung genutzten Daten, ist aus unserer Sicht nicht (mehr) realistisch.

3) Belastbare Zahlen zu finanziellen Aspekten / Ausgestaltung des Durchführungsvertrages

Der zu erwartende Nutzen / die zu erwartenden Kosten für die Stadt Potsdam und deren Bürger*innen ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend kommuniziert:

  • mit welchen Kosten für z.B. Infrastruktur rechnet die Stadt?
  • welchen Einfluss auf die Miet- und Grundstückspreise wird die Ansiedlung kurz-, mittelfristig und langfristig nach sich ziehen?
  • welche Mittel müssen bereit gestellt werden, um Gentrifizierung zu vermeiden?
  • sind ausreichend Mittel und Ressourcen seitens der Stadt eingeplant und Personalstellen vorbereitet?
  • wie sind städtebauliche Investitionen geschützt und was muss für deren Schutz getan werden?
  • mit welchen konkreten Gewerbeeinnahmen rechnet die Stadt mittel- und langfristig?

Der Durchführungsvertrag scheint derzeit nicht geeignet, um mittel- und langfristige Planungen vorzunehmen, da Gewinne zum großen Teil den verschiedenen Firmensitzen zugeschrieben werden können.
Wenn ein Großteils der anfallenden Steuern nicht vertraglich vereinbart in Potsdam verbleiben kann oder soll, sollte das den Bürgerinnen und deren gewählten Vertreterinnen klar kommuniziert werden.

Wir bitten die Verwaltung und vor allem die Stadt Potsdam und deren politische Vertreter*innen noch einmal ausdrücklich dem in der Bevölkerung dringenden Wunsch nachzukommen, die sozialen Belange stärker zu gewichten und ganzheitliche Auswertungen heranzuziehen, die im besten Fall nicht nur die Auswirkungen dieses einen Bauprojektes beinhalten, sondern eine Betrachtung der angrenzenden Gebiete mit einbezieht.

Mit freundlichen Grüßen
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Stadtverordnetenversammlung | 19.08.20

Die Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 19.08. ist bereitsseit 12.08.2020 online. Unsere Thematik zum RAW findet sich unter Punkt 8.18 (Anträge) im Mittelfeld der Tagesordnung.

Von den Grünen wurde zudem ein Antrag auf ein reguläres B-Plan-Verfahren gestellt.

Beide Anliegen gehen ohne weiteren Kommentar zur „Vorberatung“ in den Bauausschuss (TOP 4.2+4.3), deren Tagesordnung ebenfalls schon online ist. Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal. Wir haben Rederecht beantragt.

Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum B-Plan 36
Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum regulären B-Plan-Verfahren zu B-Plan 36