Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Vorkaufrecht weiter eingeschränkt | 12.11.21

In einer Pressemitteilung vom 09.11.2021 teilte das Bundesverwaltungsgericht mit, dass das Ausüben des städtischen Vorkaufsrechtes innerhalb eines Erhaltungsgebietes nichtig sei, wenn nur auf Basis spekulativer Einschätzungen zu zukünftigen milieuschadenden Veränderungen entschieden wurde.

Damit wurde ein erster Grundstein gelegt, den Kommunen die Hände zu binden, wenn es um den Verkauf von Immobilien im Einzugsbereich von sozialen Erhaltungssatzungen geht. Zukünftig mögliche milieuverändernde Effekte können somit nicht mehr als Grundlage für das Vorkaufsrecht herhalten, sondern lediglich der Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Das wiederum macht es Kommunen schier unmöglich von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, selbst wenn sie finanziell und willens sind, dies zum Schutze des Gebietes zu tun.

Aus unserer Sicht: schlichtweg misslungen.

Bauausschuss – Armutszeugnis | 26.10.21

TOP 5.3 des Bauausschusses kam schneller als gedacht und doch waren die Reaktionen vorhersehbar. Diese sind jedoch nicht nachvollziehbar und stellen in den Augen der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) ein Armutszeugnis der Politik dar.

In unserem Redebeitrag zu Beginn, ca. 19.30 Uhr, wollten wir darauf aufmerksam machen, dass die bisher verstrichene Zeit verschenkte ist. Dass bereits jetzt Verdrängung stattfindet und sich die Stadtverordneten ran halten müssen, wenn sie das noch vorhandene Milieu ernsthaft schützen wollen.

Helfen Sie endlich dabei mit, hier den ersten wichtigen Grundstein für Potsdam zu legen (…), indem Sie mit der sozialen Erhaltungssatzung einen baulichen Riegel vorschieben und sich die Entscheidungshoheit, wie gebaut und saniert werden darf, in die Verwaltung holen.

Auszug Redebeitrag AITV

Vor allem die SPD wurde von uns noch einmal darauf hingewiesen, dass ihr Versprechen von 2019 (Wurfsendung) – bis heute nicht merklich umgesetzt – nicht vergessen wurde und nunmehr final eingefordert wird, nachdem auf die Dialoganfragen per Mail schon gar nicht oder nur ungenügend reagiert wurde.

Zeigen Sie [Herr Heuer und Frau Zalfen von der SPD] (…), dass Sie zu Ihrem Versprechen stehen und beschließen Sie [jetzt] die Schaffung ausreichender Ressourcen für diese Erhaltungssatzung.“

Auszug Redebeitrag AITV

Im Anschluss an unseren Appell hatte dann die Verwaltung – vertreten durch Herrn Jekel – die Möglichkeit einen aktuellen Stand der Dinge zu den Vorbereitungen für eine soziale Erhaltungssatzung abzuliefern. Dieser macht zwar Hoffnung, sollte aber keineswegs zu Freudensprüngen veranlassen.


ein lichtstreif am horizont…?

Herr Jekel lies erahnen, dass der damals (2019 !) beschlossene Fahrplan, bis 2022 eine rechtssichere Satzung in Aktion zu haben, nunmehr unrealistisch und damit hinfällig ist. Realistisch hingegen sei ein in Kraft treten zu 01/2023. Daraus ergibt sich folgender Fahrplan:

  1. KW 44 2021: öffentliche Ausschreibung für das Feinscreening (Datenerhebung der sozialen Zusammensetzung des Viertels) in 2022
    ___
  2. Q1 2022: 1. Anwohner*innen-Versammlung (Info Veranstaltung)
    • Vorstellung der drei Bausteine des Screenings
      1. Auswertung Grobscreening
      2. Vorort Begehung
      3. Vorstellung einer Umfrage an repräsentative, zufällig ausgewählte Gruppe von Anwohner*innen im Untersuchungsgebiet
    • Informationen zum allgemeinen methodischen Vorgehen
      ___
  3. Q2-Q3 2022: „Satzungsgrundlage“ schaffen
    Aus der Untersuchung entsteht eine Art Gutachten, auf dessen Basis dann Begründungsformulierungen für eine Satzung gefunden werden
    ___
  4. Q3 2022: 2. Anwohner*innen-Versammlung
    Vorstellung der nunmehr formulierten Begründungen im Falle einer Bauvorhaben-Ablehnung seitens der Stadt
    ____
  5. 11/2022 erste Übermittlung an die SVV
    > anschließende Rückkopplung über die Fachausschüsse
    > frühestens 12/2022 Beschlusslage in der SVV
    ____
  6. frühestens 01/2023 in Kraft treten einer rechtssicheren sozialen Erhaltungssatzung für die Teltower Vorstadt

Letzteres geschieht dann mit zwei Jahren Verzug und auch nur, wenn bis dahin die personellen Ressourcen in den Geschäftsbereichen 3 (soziales Wohnen) und 4 (Bauen) aufgestockt wurden, um eine Umsetzung realisierbar zu machen.


Und der Knüller des Abends kommt von der SPD!

In unserer Rede ermahnten wir vor allem auch die SPD noch einmal, dass sie der Anwohner*innenschaft 2019 ein Versprechen gegeben hatten – speziell Herr Heuer und Frau Zalfen – sich bereits damals aktiv um eine soziale Erhaltungssatzung zu kümmern. In der Rede wurde auch erwähnt, dass man von einem „Kümmern“ bis heute nichts sieht und auf Rückfragen aus dem laufenden Jahr keine Stellungnahme oder Antwort, geschweige denn Initiative zur Unterstützung zu erkennen war.

Im Gegenteil die Anwohner*innen-Innitiative wurde in einer „E-Mail“ von der SPD lapidar abgebügelt, mit dem Hinweis, sie (die SPD) uns ja schon ausreichend informiert hätten, denn die Verwaltung habe uns ja schon informiert. Interessant ist hierbei, dass die SPD die Verwaltung hierbei wohl als zur Partei gehörig ansieht.


sicher: 2023 ist besser ALS nichts, aber doch viel zu spät

Nach der Vorstellung des Zeitplans verkündete Herr Heuer dann noch sinngemäß:

Das haben die Anwohner*innen genau richtig erkannt. (…) Heben Sie diese Dokumente gut auf und archivieren Sie sie. Wenn die Satzung 2023 dann kommt, können Sie sie gerne wieder hervorholen.

sinngemäße Wiedergabe Herr Heuer (Bauausschuss 26.10.2021)

Und als wäre das noch nicht Hohn genug gegenüber den Anwohner*innen und deren ernstzunehmenden Sorgen, stellte er im Anschluss einen Antrag auf „durch Verwaltungshandeln erledigt“, welcher mit sechs Für- und drei Gegenstimmen angenommen wurde.
Bei den Fürstimmen fand sich unverständlicherweise auch Frau Hüneke (Bündnis 90 – die Grünen) wieder.

Damit bittet der Bauausschuss darum das Thema nicht weiter zu behandeln, da die Verwaltung sich ja, durch den Zeitplan bekundet, um den Rest kümmert.
Wohin das seit 2019 geführt hat, konnte man ja sehr gut sehen: bis heute ist von außen sichtbar eigentlich nichts passiert. Damit soll nicht gesagt sein, dass die Verwaltung untätig war, das wäre falsch, aber für die Anwohner*innen ist seither nichts geschehen, wenngleich Gentrifizierung (soziale Verdrängung) unser Viertel längst erreicht hat.

Auch auf den Hinweis durch Anja Günther (die LINKE), dass das Anliegen erst dann durch Verwaltungshandeln erledigt sei, wenn eine Satzung stünde und die Finanzierung der Stellen geschaffen wäre, wurde nicht weiter eingegangen.


In der Schlaatzstraße 7 ist ein ganzes Haus (derzeit fünf Wohnungen!) bereits dabei, aufgrund von Gentrifizierung verdrängt zu werden. Davon betroffen sind auch „unsere“ Balkonmusiker*innen.

Freiwillig hat wohl niemand diese Vereinbarung unterschrieben. Die erste WG musste zum 1. Juni oder 1. Juli raus, die Nächste dann zum 1. September, eine weitere WG unten musste das Haus bis zu 1. Oktober verlassen. Die letzte WG hat einen Aufschub bekommen, muss aber ebenfalls noch dieses Jahr raus.

Stadt für alle Blogeintrag

Das heißt für uns Anwohner*innen ab März 2022: ran an den Speck!

Wenn das Feinscreening zum ersten Quartal startet, bedarf es der aktiven Beteiligung aller angeschriebenen Haushalte! Nur wenn genug Beteiligung stattfindet können valide Daten ausgewertet und verwertet werden.

Die dort erhobenen wohnungsspezifischen Daten werden ausschließlich für diese Analyse verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir möchten alle ermutigen sich gegenseitig zu helfen und gegebenenfalls Hilfe zu erfragen – für einen bunten Kiez!
Wo möglich können wir versuchen zu helfen und zu vermitteln.

Wenn diese soziale Erhaltungssatzung steht, ist das ein großer Schritt in Richtung selbstbestimmte Stadtverwaltung.
Denn dann hat die Stadt ein Werkzeug in der Hand, welches auf andere Bereiche Potsdams ausgeweitet werden kann, welches der Verwaltung ermöglicht quartiertsspezifische Sanierungsvorhaben zu unterbinden, die sonst die Durchmischung des Viertels in Gefahr bringen würden.

Artikel: MAZ+, PNN, …

Resumeé Initiativen-Austausch | 10.08.21

Die Quintessenz des Treffen lautete wohl „am Ball bleiben“, nicht nachgeben und nicht einfach glauben, was die Politik einem sagt – stets hinterfragen, Zuarbeit anbieten und Aufklärungsarbeit leisten.

miteinander reden – aufklärung leisten

Ein sehr wichtiger Punkt, den beide Initiativen aufgriffen (Stadt für alle Leipzig, Mieter WerkStadt Berlin) war, dass bereits vor Erstellung eines Screenings Ängste bei Bürger*innen genommen und Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Denn nur, wenn ein Mindestanteil an Befragungsbögen wieder zurück geht kann ein Screening kritikfest ausgewertet werden.
Oftmals sind es Sorgen wie…

  • …ich muss mich dann finanziell „nackig“ machen…
  • …es geht doch niemanden etwas an, wie ich lebe…
  • …warum sollte ich das angeben, dass machen die anderen schon…
  • …das ist mir zu viel „Bürokratendeutsch“…
  • …das verstehe ich sowieso nicht…

…, die die Bürger*innen davon abhalten den Fragebogen voll ausgefüllt zurückzuschicken. Da aber nur eine Stichprobe des Gebietes überhaupt einen erhält ist es umso wichtiger hier solidarisch Hilfe zu leisten, indem man seinen Nachbar*innen zur Seite steht, beim Ausfüllen hilft oder Dinge erklärt. Nur dann können stichhaltige Kriterien ausgewertet werden, die in die soziale Erhaltungssatzung einfließen und diese auch vor Gericht standfest machen.

öffentlich wahrgenommen werden

Das bedeutet aber auch, dass wir als Initiative immer wieder das Thema in die Öffentlichkeit tragen müssen, auch als Anwohner*innen. Es darf und kann nicht sein, dass manche stadtpolitische Themen der rote Teppich ausgerollt und Dampf gemacht wird, es aber dann angeblich über Jahre hinweg wegen Personalmangel an einer Erarbeitung anderer Punkte scheitert.

Es liegt also (auch) in unseren Händen unseren Kiez in seiner Vielfalt zu sichern, indem wir unseren Beitrag dazu leisten eine sichere soziale Erhaltungssatzung zu ermöglichen.

Anwohner*in

Stakeholder thematisch abholen

Unter Stakeholdern versteht man Personen, Personengruppen, Institutionen, Verbände oder andere Gruppierungen, die fedeführend am Entscheidungsprozess beteiligt sind.
Im Fall der sozialen Erhaltungssatzung heißt das: neben der Bevölkerung auch die Politiker*innen der Stadtverordnetenversammlung abzuholen, bevor es um Entscheidungen geht. Bestmögliche Klarheit schaffen und miteinander reden!

Wann ginge das besser als vor der Wahl Ende September 2021?!

Das sehen manche Parteien anders, denn wie bereits erwähnt hatten wir mehrmals bei der SPD um ein Gespräch gebeten. Diese hatte den Anwohner*innen 2019 per Briefkasteneinwurf versprochen sich um deren Anliegen zu kümmern und zu unterstützen. Aus diesem Versprechen ist leider nichts weiter als heiße Luft geworden, da nunmehr nicht einmal mehr ein allgemeines Gespräch relevant sei aus Seiten der SPD. (Bericht von Stadt für alle Potsdam)

Die Verwaltung habe in unserer Anfrage bereits hinreichende Antworten gegeben.

Herr Sokol (SPD)

Mitschnitt des Meetings

Im Gespräch mit anderen Initiativen | 07.08.21

Morgen ist es soweit, wir wollen in den direkten Austausch mit anderen initiativen gehen, um uns ein Bild davon zu machen, wie es mit sozialen Erhaltungssatzungen anderswo funktioniert.

Was heißt Milieuschutz [bzw. soziale Erhaltungssatzung] kurzgefasst?

Gilt Milieuschutz, darf der Vermieter bauliche Veränderungen und Wohnungsumwandlungen nur mit Genehmigung des Bezirksamtes vornehmen. Das Bezirksamt verweigert die Genehmigung, wenn durch die Folgen der beantragten Maßnahme (etwa: Mieterhöhung, Verringerung des Wohnungsangebots) der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gefährdet wird.

Definition der Mieter WerkStadt Berlin

Eingeladen haben wir Berlin und Leipzig, vertreten durch die „Mieter WerkStadt“ und „Stadt für alle„.
Beide Städte haben mittlerweile mind. eine funktionierende soziale Erhaltungssatzung etabliert und uns interessiert natürlich, was diese Städte von Potsdam unterscheidet, bzw. was es vielleicht zu beachten gibt beim Aufsetzen einer solchen Satzung.

Zu Gast als Zuhörer*in ist auch ein*e Vertreter*in von die LINKE Potsdam, um die Erkenntnisse mit in die Politik tragen zu können.


Stadt für alle Leipzig

Stadt für alle Leipzig, gegründet 2012, hat zum Thema soziale Erhaltungssatzung auch einen Blogartikel verfasst, der mehr als nur sechs kleine Milieuschutzgebiete fordert (LINK). Neben einem offenen Brief und diversen anderen interessanten Artikeln zum Thema Mietenpolitik sind vor allem die Forderungen gut auf den Punkt gebracht und unterscheiden sich nicht von den aufkommenden Forderungen diverser Initiativen in Potsdam.


Mieter WerkStadt Berlin

Die Mieter WerkStadt Berlin engagiert sich seit 2013 rund um soziale Wohnungsthemen, v.a. der sozialen Erhaltungssatzung, im Bereich Berlin Charlottenburg und darüber hinaus. Zu dieser Satzung gab es 2019 eine Demo, welche auch politischen Zuspruch erfahren konnte. Weiterhin informieren sie zu wohnungspolitischen Themen in und um Berlin, wie z.B. die Neuerung im Bereich Genehmigungsvorbehalt von Umwandlungen in Wohnungseigentum.

Fête de la musique | 18.06.21

Liebe Nachbarschaft,
liebe Freundinnen und Freunde,

Montag ist ein besonderer Tag, denn das „Fête de la musique“ kommt nach Potsdam.
Im Rahmen dieses Events treten auch unsere wunderbaren Kiez-Musiker*innen am 21.06.2021 ab 18 Uhr in der Schlaatzstraße auf. Ihr seid also herzlich eingeladen vor die Türen zu kommen (mit Abstand und Umsicht, entsprechend den aktuellen Corona-Regeln) und diesen Klängen zu lauschen, ein wenig zu plaudern und euch auszutauschen.

Auch die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt wird da sein und einen kurzen Einblick zur sozialen Erhaltungssatzung für unseren Stadtteil geben.
Daneben wird es einen Stand von der Initiative „Mietendeckel Potsdam“ geben, wo ihr gerne eure Unterschrift dalassen könnt  (Voraussetzungen: mind. 16 Jahre alt, in Potsdam gemeldet, deutsche Staatsangehörigkeit / EU).

Denkt daran euch bei warmem Wetter mit kühlen Getränken, Sonnenschutz und ggf. Sitzgelegenheiten einzudecken, denn wir bekommen ein etwas längeres Musikerlebnis zu hören.

Wir freuen uns euch zu sehen und wünschen euch einen sonnigen Start in die Woche.
Eure Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Milieuschutz – was ist das? | 31.05.21

Wir glauben, dass vielen der Begriff Milieuschutz gar nicht so ein Begriff ist, da die Sachlage in vielen Punkten kompliziert ist.
Daher haben wir eine Art Informationsheftchen für die Anwohner*innen der Teltower Vorstadt entworfen, dass den aktuellen Status Quo abbildet, informiert und unsere Forderungen an die Politik transportiert.

Dieser zeigt unter anderem auf, was wir als Anwohner*innen-Initiative so machen und was der aktuelle Stand zum RAW-Bauvorhaben ist.
Er zeigt auch auf, was die Stadtpolitik bisher (nicht) gegen Verdrängung und für die Anwohner*innen getan hat, sowie eine Gegenüberstellung was eine soziale Erhaltungssatzung (umgangssprachlich auch Milieuschutz genannt) kann und was nicht.

Dahinter steht ganz klar auch unsere Forderung an die Stadtpolitik:

Erhaltungssatzung jetzt – schluss mit Ausreden!

Uns drängen sich Fragen aus, wie: wer wir Ansprechpartner*in in der Verwaltung sein für Themen rund um die Erhaltungssatzung, in welchem Geschäftsbereich liegt hier die Umsetzung und wer garantiert uns, dass mit Inkrafttreten sowohl personelle als auch finanzielle Mittel garantiert vorliegen?

Stellungnahme Auslegung RAW

Zu Dokumentationszwecken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Brinkkötter,

wie mit Ihnen, Herr Brinkkötter, besprochen, bedanken wir uns für die Möglichkeit der verlängerten Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ bis Ende der 22. Kalenderwoche und reichen diese hiermit ein.

Im Zuge der nunmehr erfolgten öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ haben wir wiederholt sowie nachdrücklich auf die abzusehenden negativen sozialen Auswirkungen auf das mit Wohnungen bebaute Umfeld des RAW-Geländes hingewiesen.
Unsere an Politik und Verwaltung kommunizierten Befürchtungen wurden und werden nach wie vor keineswegs entkräftet, vielmehr wurde durch das Ausbleiben einer Gewichtung auf soziale Belange deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um die Wirtschaftsentwicklung nicht auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen.
Dabei möchten wir noch einmal gezielt auf drei Aspekte hinweisen, die wir in den jetzigen Abwägungen nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt sehen:

1) Soziale Belange

Die von uns früh geäußerte Befürchtung, dass die Entwicklung rund um diesen Standort einseitig zugunsten wirtschaftlicher Interessen erfolgt, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Die offensichtlich problemlose zeitgerechte Bearbeitung der Anliegen des Investors bei gleichzeitig gebremster Mühe um den Schutz der direkt benachbarten Bevölkerung konterkariert die Ziele des städtischen Zusammenlebens und das Entgegenwirken gegenüber sozialer Folgen, die mitnichten nicht stattfinden. Dies kann und darf im Jahr 2021 nicht mehr das Handeln der Landeshauptstadt repräsentieren.

Die in der Abwägung entsprechend Baurecht genutzte Formulierung, dass keine sozialen Folgen auf dem RAW Gelände zu erwarten seien, mag einerseits stimmen, da das Gelände derzeit eine Brache ist, wir appellieren jedoch unbedingt daran, die sozialen Auswirkungen auf die direkte und nähere Umgebung der Ansiedlung ebenfalls in die Entscheidung einzubeziehen.
Aus unserer Sicht sind die Handlungsspielräume des Durchführungsvertrages den sozialen Belangen Rechnung zu tragen bisher nicht entsprechend der diesem Instrument zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sowie des erklärten politischen Willens der in die SVV gewählten Parteien genutzt worden.

2) Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die Verkehrsinfrastruktur

Auch in der nun ausgelegten Form vermissen wir eine realistische Planung des ruhenden Verkehrs, des Individualverkehrs, des Fahrradverkehrs und der Planung des ÖPNV rund um das RAW-Gelände.
Neben der von uns bereits lange kritisierten zu zielorientierten Auslegung der bestehenden Statistiken kommt erschwerend hinzu, dass die weiteren Vorhaben, wie die Ansiedlungen am alten Tramdepot und in der Speicherstadt, sowie das Bauvorhaben des Hotels am Bahnhof, nicht ausreichend in die Planung einbezogen wurden.
Auch diese werden sowohl den Individualverkehr in der Teltower Vorstadt beanspruchen, als auch den ÖPNV. Die geplanten und bereits genehmigten Projekte einschließlich des erwarteten Verkehrsaufkommens, sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 nicht ausreichend berücksichtigt., es gibt daher also keine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen, was schlichtweg an eine fahrlässige Abwägung grenzt.

Die mit der Ansiedlung einhergehenden Flächen für den ruhenden Verkehr sind aus unserer Sicht unbefriedigend dargestellt. Die eingebrachte Verkehrsplanung ist unsere Erachtens nach nicht (mehr) realistisch und eine Überforderung der Infrastruktur zu befürchten.
Des Weiteren droht nach wie vor eine Überlastung der Bahnverbindungen nach Berlin und in das Umland, sowie des Bahnhofgebäudes an sich, sollte nicht der primäre Individualverkehr genutzt werden.
Der Fahrgastverband kritisierte bereits vor geraumer Zeit die Auslastung des Hauptbahnhofes und fehlenden Fluchtmöglichkeiten in Stoßzeiten. Die zur Abwägung herangezogenen Informationen, berücksichtigen darüber hinaus nicht die vermehrte Beanspruchung dieser Bahnstrecke / der Infrastruktur durch die Inbetriebnahme von Tesla. Auch dieser Teil der zur Abwägung genutzten Daten, ist aus unserer Sicht nicht (mehr) realistisch.

3) Belastbare Zahlen zu finanziellen Aspekten / Ausgestaltung des Durchführungsvertrages

Der zu erwartende Nutzen / die zu erwartenden Kosten für die Stadt Potsdam und deren Bürger*innen ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend kommuniziert:

  • mit welchen Kosten für z.B. Infrastruktur rechnet die Stadt?
  • welchen Einfluss auf die Miet- und Grundstückspreise wird die Ansiedlung kurz-, mittelfristig und langfristig nach sich ziehen?
  • welche Mittel müssen bereit gestellt werden, um Gentrifizierung zu vermeiden?
  • sind ausreichend Mittel und Ressourcen seitens der Stadt eingeplant und Personalstellen vorbereitet?
  • wie sind städtebauliche Investitionen geschützt und was muss für deren Schutz getan werden?
  • mit welchen konkreten Gewerbeeinnahmen rechnet die Stadt mittel- und langfristig?

Der Durchführungsvertrag scheint derzeit nicht geeignet, um mittel- und langfristige Planungen vorzunehmen, da Gewinne zum großen Teil den verschiedenen Firmensitzen zugeschrieben werden können.
Wenn ein Großteils der anfallenden Steuern nicht vertraglich vereinbart in Potsdam verbleiben kann oder soll, sollte das den Bürgerinnen und deren gewählten Vertreterinnen klar kommuniziert werden.

Wir bitten die Verwaltung und vor allem die Stadt Potsdam und deren politische Vertreter*innen noch einmal ausdrücklich dem in der Bevölkerung dringenden Wunsch nachzukommen, die sozialen Belange stärker zu gewichten und ganzheitliche Auswertungen heranzuziehen, die im besten Fall nicht nur die Auswirkungen dieses einen Bauprojektes beinhalten, sondern eine Betrachtung der angrenzenden Gebiete mit einbezieht.

Mit freundlichen Grüßen
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt