Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt