Fertigstellung RAW-Projekt | 23.12.24

aus den medien

Quellen: (1) MAZ+ Artikel, (2) MAZ+ Atrikel, 12/2024

Nach der Sanierung der denkmalgeschützten „Neue Halle“ am Reichsbahnausbesserungswerk (RAW) geht es nun in die eigentliche Bauphase, welche statt bis ursprünglich Ende 2022 nun bis Ende 2027 abgeschlossen werden soll.

Eines der Hauptprobleme dürfte die Schwierigkeit sein, passende Ankermieter zu finden, hat die Corona-Pandemie doch viele Business-Modelle in die „Remote“ Arbeit bewegt; also das Arbeiten von zuhause, statt aus dem Büro heraus.
Darüber hinaus nennt der Geschäftsführer der The RAW GmbH, Mirco Nauheimer, aber auch Punkte wie eine schwierige Ausgangslage, explodierte Baukosten, Gentrifizierung und staatliches Mikromanagement als Gründe für die Verzögerung.

Trotzdem sieht der Geschäftführer Chancen für das Creative Village, gleichwohl seien die geschilderten Probleme nicht von der Hand zu weisen.
Dabei geht er vorallem auf veränderte Mietbedingungen nach Fertigstellung oder die Kriegssituation weltweit ein, welche die sowieso schon zurückhaltenden Investitionsentscheidungen weiter strapazieren dürften.

Auch jetzt bleibt die Nennung der Ankermieter ein Mysterium, welches sich erst nach Vergabe der Bauleistungen lüften soll. Auch hier wird also wieder vertröstet.
Die Universität jedenfalls fällt als Mieter aus, da sie nicht weiter an einer Anmietung interessiert ist. Auch die damals geplanten asiatischen IT-Firmen stehen so nicht mehr zur Verfügung. Mitschuld habe die Bauverwaltung mit zu optimistischen Aussagen, weshalb das Projekt nun neu beworben werden müsse.

Das größte Problem für Unternehmer ist ein völlig außer Rand und Band geratener Bürokratismus von zum Teil widersprüchlichen Vorschriften und Rechenschaftspflichten. Unternehmer brauchen mehr Bewegungsfreiheit statt Mikromanagement durch den Staat.

MAZ+ | Mirco Nauheimer, Geschäftsführer The RAW GmbH

Gleichzeitig befinden sich viele weitere Bauprojekte mit ähnlichem Ziel auf Halt, sodass es weiterhin kritisch scheint, wer hier mieten oder wie das Gelände verwendet wird.

Dafür könnte die „Mischnutzung“ einen Vorteil des Geländes bieten, da nicht nur Büroflächen entstehen sollen, sondern auch Freizeitbereiche, Einkaufsmöglichkeiten und ein wenig Verpflegung.
Ein weiterer Vorteil seien die kurzen Wege ins Zentrum, sowie nach Berlin.

Die Verzögerung seit Genehmigung im Sommer 2023 sei den mehrgleisigen Invesitionen in verschiedene Bauprojekte und unerwarteten Kosten für Archäologie und Konservierung geschuldet, so Mirco Nauheimer. Bisher verausgabt wurden 35 Mio. Euro, aktuellen Planungen nach geht es Richtung 200 Mio. Euro.

Auf Rückfragen zu Gentrifizierung in der Teltower Vorstadt wiederum regaiert der Geschäftsführer ausweichend und zurückhaltend. Er verweist auf den dynamischen Prozess der Bevölkerungsstruktur und hinterfragt lieber, warum neue Wohnungen so teuer sind, sind doch viele der Wohnungen in den Händen der Genossenschaften.

Als Lösung sieht der Geschäftsführer der The RAW GmbH vor allem Mischnutzung und schnellere Genehmigungen bei Bauvorhaben an nicht gefragten Gewerbestandorten für Wohnungsbau (Umwandlung). Jedoch nicht auf dem RAW-Gelände.

anmerkungen der aitv

Bereits vor Baustart hatten wir angemerkt und in vielen Austauschrunden kritisch darauf hingewiesen, dass so viele IT-Büroflächen nicht realitätsnah scheinen.

Auch die bis heute unausgesprochenen – damals vielleicht geplanten – Ankermieter waren ein klares Indiz für uns, dass das Projekt unternehmerische Risiken mit einkalkuliert.
Das spiegelt sich in der aktuellen Situation wieder, dass viele große IT-Firmen die Arbeit von zuhause unterstützen, um sich u.a. Kosten für Büroanmietungen zu sparen.

ehem. Anwohner*in

Das die nahe dem RAW gelegenen Wohnungen hauptsächlich in der Hand von Genossenschaften lägen ist so nicht korrekt. Die direkt angrenzenden Wohnungen liegen oft in der Hand von Privatvermietern, oder der kommunalen Pro Potsdam GmbH.

Diese verhalten sich, anders als Genossenschaften, wirtschaftlich investitionsorientiert und erhöhen in der Regel regelmäßig entsprechend dem gesetzlichen Rahmen ihre Mieten. Da Genossenschaften meist nur in den Eigenbestand investieren (Sanieren, Energetisierung, …) und keinen/kaum Neubestand schaffen ist eine Anpassung der Mieten seltener notwendig.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt