Vorkaufrecht weiter eingeschränkt | 12.11.21

In einer Pressemitteilung vom 09.11.2021 teilte das Bundesverwaltungsgericht mit, dass das Ausüben des städtischen Vorkaufsrechtes innerhalb eines Erhaltungsgebietes nichtig sei, wenn nur auf Basis spekulativer Einschätzungen zu zukünftigen milieuschadenden Veränderungen entschieden wurde.

Damit wurde ein erster Grundstein gelegt, den Kommunen die Hände zu binden, wenn es um den Verkauf von Immobilien im Einzugsbereich von sozialen Erhaltungssatzungen geht. Zukünftig mögliche milieuverändernde Effekte können somit nicht mehr als Grundlage für das Vorkaufsrecht herhalten, sondern lediglich der Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Das wiederum macht es Kommunen schier unmöglich von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, selbst wenn sie finanziell und willens sind, dies zum Schutze des Gebietes zu tun.

Aus unserer Sicht: schlichtweg misslungen.

Dialog mit die LINKE | 11.12.20

Kaum war die kurze (Live-)Session von rotbloq am 09.12.2020 18 Uhr schon rum, da dachten wir uns, dass ein Dialog mit einigen Vertreter*innen von die LINKE nicht schaden kann.

Zusammen mit Frau Isabelle Vandré, Frau Dr. Anja Günther und Herrn Roland Gehrmann widmeten wir uns zwei Themenschwerpunkten:

  1. RAW-Gelände
  2. soziale Erhaltungssatzung

Status Quo: RAW-Gelände

Der Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde bei der Stadtverordnetenversammlung am 4.11. gefällt. Die tatsächliche Auslegung wurde jedoch noch nicht bekanntgegeben. Sobald dies erfolgt, ist es möglich, Einwände an die Stadt zu richten.

In den Augen der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt sind noch immer viele Fragen offen, die Stadt hat den Spielraum zur Entwicklung einer nachhaltigen Zukunftsperspektive kaum genutzt. Die laut der Planung möglichen 40.000 m² sind nun doch eine große Fläche. Welche der vielen Versprechen ihren Weg in die Realität finden, bleibt abzuwarten.

IT als Schwerpunkt

Es scheint zwar etwas unverständlich, warum man da unbedingt ein IT-Großprojekt umsetzen will, wo doch andere IT-Standorte in Potsdam exstieren, einige Mieter verlieren, andere erweitert werden und eine Vollauslastung bei weitem nicht absehbar ist .

Nach wie vor sind die Anwohner*innen der Teltower Vorstadt nicht von einem langfristigen Interesse seitens des Investors überzeugt und dementsprechend verunsichert. Die Gefahr einer Entwicklung des Geländes mit spekulativen Absichten ist nicht aus dem Weg geräumt.

Daraufhin erwiderten Frau Vandré, dass Golm hinsichtlich dieser Diskrepanz (Gewerbegebiet vs. Wohngebiet, Bedarf vs. Angebot) das größere Problem sein wird. Gleichzeitig sehen die Anwohner*innen das RAW-Projekt sehr wohl als Prestige-Objekt, das einhergeht mit dem scheinbaren Habitus von Teilen der Stadtverordnetenversammlung.

Verkehrsauslastung

Ein weiterer Punkt der aufkam ist, dass der Hauptbahnhof bereits jetzt an seinen Kapazitätsgrenzen steht und eine noch größere Auslastung durch Pendler zum RAW und/oder Golm eigentlich nur über den RE1 laufen kann. Dieser wird aber auch mit TESLA ausgelastet sein, sodass neben dem zu geringen Wagonaufkommen auch die Räumlichkeiten des Hauptbahnhofgebäudes zu Engpässen führen werden.
Auch der Fahrgastverband kritisiert an dieser Stelle seit Längerem die unzureichend vorhandenen Sicherheits- und Rettungswege.

Frau Günther nimmt als Essenz mit ein integratives Verkehrskonzept zu fordern, welches nicht nur ein Gebiet, sondern das Verkehrsnetz (PKW, ÖPVN, …) der Teltower Vorstadt berücksichtigen soll. Daneben steht für sie eine Risikoanalyse an oberster Stelle.

Viele haben den Habitus ‚Hauptsache sie haben an Prestigeobjekten mitgewirkt‘ oder leere Stellen ’schön‘ gemacht…

Anwesende*r

Soziale Auswirkungen

Geplant sind über 1.000 Stellen für externe Mitarbeiter*innen, die sicherlich auch einen Betriebswohnungsanspruch angehen werden.
Daher ist es aus Sicht der Anwohner*innen eine Farse ein Gewerbegebiet so nah am Wohnquartiert ohne Sozialfolgen zu denken oder kommunizieren.

Frau Günther erwähnt dann, dass die Milieschutzsatzung auch dafür gedacht ist, dass möbliertes Wohnen unterbunden wird. Darüber hinaus arbeitet die Stadtverordnetenversammlung aktuell an einem Verbot zur „Wohnraumzweckentfremdung„, welches in Q1/2021 in die finale Fassung gehen soll. Weiterhin gibt es eine bundesrechtliche Verordnung zum Umwandlungsverbot, welches im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch genutzt werden sollte.

Status Quo: Soziale Erhaltungssatzung

Frau Günther ist in stetem Austausch mit Herrn Jeckel ( Geschäftsbereich 3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit – Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration – Bereich 391: Soziale Wohnhilfen) und erhofft sich bis Mai eine abgeschlossene Analyse zu den 20 anzuwendenden Parametern. Dafür soll bis Weihnachten eine Auskunft und ein zeitlicher Fahrplan vorgelegt werden.

Ressourcenverteilung

Dass eine solche Satzung Zeit benötigt, leuchtet allen ein, denn sie soll Bestand vor Gericht haben; das bedeutet jedoch nicht, dass sich dafür im Vergleich zu anderen Projekten besonders viel Zeit gelassen werden muss oder soll.
Messen mit zweierlei Maß ist hier nicht angebracht!

Zumindest ist auch hier ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden, der nunmehr ein Jahr „Spielraum“ bietet in Ruhe die Satzung auszuarbeiten, während neue Bauvorhaben im ausgeschriebenen Gebiet vorerst ausgesetzt werden können.
Seitens der Stadtverordneten sollte es kein Problem sein an Gelder für eine Ausschreibung an fachkompetente Externen zu kommen, da ein Scheitern nicht im Sinne der SVV liegt.
Hierfür kann die LINKE auf ein bundesweites Netzwerk an Kommunen zugreifen, welche z.T. auch schon rechtswirksame Satzungen erlassen haben.

Anfragen von Frau Günther bis 01/2021

  • Stellungnahme zu Datenquellen /-art /-relevanz
  • Zeitplan
  • Kapazitäten des GB3 nach Erstellung der Verordnung zur Wohnraumzweckentfremdung
  • Arbeitsgruppe für Kriterien
  • Übersicht Bauvorhaben im Geltungsbereich der letzten Jahre
  • Kollegin aus Bereich Kommunikation und Partizipation involvieren

Vorkaufsrecht

Es kam auch zum Tragen, wie es sich mit Vorkaufsrechten für Genossenschaften verhält, um den Wohnungsmarkt etwas zu stabilisieren.

Nach Herrn Gehrmann zu urteilen seien die Bestandsgenossenschaften eher strukturkonservativ und einer Risikoinvestition in Form von neuen Immobilien eher abgeneigt (hätte zur Folge, dass Bestandsmieter*innen mit Mietpreisveränderungen rechnen müssten). Es läge also nahe neue Genossenschaften zu aktivieren, die den Wohnungsmarkt stabilisieren können.

Frau Vandré merkt an, dass man auch hier von den Erfahrungen aus Berlin profitieren können müsse, um eine Art Qualitätsstandard für Vorkaufsrechte zu etablieren.

Bestandsmieter*innen als Finanzierungsquelle

Denn es könne nicht angehen, dass Bestandsmieter*innen den Neubau mitfinanzieren müssten – was wiederum Bautyp spezifisch umgelegt werden kann. Das Problem sei hier, dass die ProPotsdam GmbH von der Stadt Potsdam gezwungen wird neu zu bauen, wenngleich sicher nicht im hochpreisigen Sektor. Dem entgegen steht, dass der Mietspiegel ja nur ein rechtliches Instrument zur Bemessung der maximal zulässigen Erhöhung darstellt, nicht aber das Soll an Minimalerhöhung – zumal die Wohnung selbst keine direkte Wertsteigerung für die Mieter*innen erfährt.

Für die Anwohner*innen ist der Schutz der Bestandsmieter*innen eine der tragenden Säulen für Vertrauen in die Vermietung; davon ist bei der ProPotsdam GmbH aktuell jedoch nichts zu merken. Hierfür bedarf es einer Änderung der Geschäftspraktiken selbst.

Auch Frau Vandré spricht vom Unverständnis hinsichtlich der ungleichen Budgetierungen einzelner Baubereiche sowie dem verschrobenen System der Subventionen an Vermieter*innen. Stattdessen müsse man das Wohnen wieder weg vom Wirtschaftsmarkt holen.

Mieter*innen-Kollektiv

Herr Gehrmann merkt an, dass es möglich sei als „Mieter*innen Kollektiv“ vom Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, sollte ein privater Vermieter verkaufen wollen. Die Frist dafür sei mit 40 Tagen jedoch ungemein kurz, zumal sich die Mobilisierung und Sensitivierung der Mieter*innen schwierig darstellt.

Frau Günther merkt an, dass die Stadt Potsdam sehr wohl in der Lage sei einen sog. „Zwischenerwerb“ zu tätigen, da jeder Verkauf per Verkaufsanzeige bei der Stadt Potsdam geltend gemacht werden muss. Würde die Stadt hier Auskunft von ihren Mitarbeiter*innen erhalten, so könnte sie als Zwischenkäufer fungieren und so die Frist es Vorkaufsrechtes künstlich strecken.
Problematisch ist noch das „Höchstgebotsverfahren“, welches es einzelnen Mietparteien auf dem offenen Markt erschwert einzusteigen.

Verantwortungsvoller Umgang mit Wohnraum

Gemäß ProPotsdam GmbH handelt es sich um ein sozial ausgerichtetes Unternehmen, welches nah an den Mieter*innen agiert.

Dem steht im Kontrast, dass sämtliche Förderungen (außer Wohngeld) nicht für Bestandsmieter*innen geeignet sind. Sie nehmen also mit steten Mieterhöhungen wissentlich und willentlich in Kauf, dass Bestandsmieter*innen an die Grenzen der Finanzierbarkeit stoßen und ausziehen müssen, nur um anderswo sozial verträgliche Mieten und Neubau zu finanzieren. Der einzige „Vorteil“ daraus ist, dass dann die Fördermöglichkeiten der ProPotsdam GmbH greifen, wenngleich der soziale Zusammenhalt eines Viertels in Konfetti zerrissen wird.

Anwohner*innen äußerten sich hierzu bereits bei einem Treffen mit der ProPotsdam GmbH. Dort kam auch zum Sprechen, dass eine Staffelmiete kalkulierbarer wäre, als eine Open-End-Turnuserhöhung alle 15 Monate, die sich damit profiliert ja nicht mal so viel veranschlagt zu haben, wie rechtlich drin wäre.
Weiterhin ist es nach Aussage von Frau Vandré eine Fehlinformation, dass die Nebenkosten nicht relevant seien, denn ein*e Mieter*in zahlt ja auch nicht nur die Kaltmiete, sondern die Warmmiete.

In einem anderen Beispiel erwähnt ein*e Anwohner*in, dass bei ehemaligen Mieter*innen vom Brauhausberg, die aktuell in der Teltower Vorstadt wohnen, ein einmaliger Wohnbonus ausgezahlt wurde, wenn die Übergangswohnung mind. 10m² kleiner als die ursprüngliche Wohnung ist und sie vorhaben dort zu bleiben. Dies fiel bei einer Nachbarin mit einmalig ca. 35€ ins Gewicht, nur um nach 15 Monaten eine Erhöhungen zu bekommen, die diesen einmaligen Betrag monatlich kostet.

Es scheint auch seltsam, wie es sein kann, dass eine Frau Meier sowohl die soziale Erhaltungssatzung mitgestaltet, den Mietspiegel mit debattiert und im Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH sitzt. Diese Aufgaben scheinen sich (teilweise) zu widersprechen.
An dieser Stelle wäre ein Mitbestimmungsgremium im Aufsichtsrat der ProPotsdam GmbH in Form von Mieter*innen sinnvoll.

Und weiter geht es!

All das soll uns als Initiative aber nicht entmutigen, denn nun heißt es „am Ball bleiben“! Folgende Themen sehen wir in unserem Interesse:

  • individuelle Schreiben an den Oberbürgermeister zu seiner Stellungnahme „wer nein zur Mieterhöhung sagt, sagt nein zur behutsamen Stadtentwicklung“
  • Bürgerbeteiligung 2021
  • RAW-Gelände: Einwände im Rahmen des rechtlichen Verfahrens einbringen
  • Arbeitsgruppe soziale Erhaltungssatzung: starkes Interesse
  • soziale Funktion und Festigung des Netzwerkes im Viertel: Stadtteilnetzwerk / -haus denkbar?
  • Stärkung des freiLandes, nachdem nun noch ein Bürogebäude auf der direkt angrenzenden Fläche entstehen soll