Informationsveranstaltung | 11.10.22

Liebe Bewohner*innen,

heute hat um 19 Uhr die Informationsveranstaltung zur Erhebung von Haushaltsdaten südöstlich des Hauptbahnhofes stattgefunden.

Anwesend waren neben der Beigeordneten für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit (Frau Meier) auch der komm. Fachbereichsleiter für Wohnen, Arbeit und Integration (Herr Jekel), sowie zwei Vertreter der LPG (Landesweite Planungsgesellschaft) mbH (Herr Roland Schröder und Herr Sören Drescher).


Inhalte des Abends

Neben einer allgemeinen Einleitung seitens des Geschäftsbereiches 3 unter Frau Meier folgten eine kurze Beschreibung zur sozialen Erhaltungssatzung, gefolgt von einer technischen Skizzierung des Vorgehens, abgeschlossen mit einer Fragerunde und lockerem Ausklang.

Frau Meier

Potsdam erfährt ein hohes Bevölkerungswachstum, mit gleichzeitig stagnierend niedrigem Leerstand und rückläufigen innerstädtischen Umzügen. Weiterhin driften Bestandsmiete (Mietspiegel) und Angebotsmiete (Internetinserate) weiter auseinander, sodass der Wohnungsmarkt unter Druck steht.
Die soziale Erhaltungssatzung soll als ausgezeichnetes Instrument gegen Verdrängungseffekte rechtssicher zum Schutz der Quartierszusammensetzung etabliert werden – und zwar gut gemacht werden.

Herr Jekel

In den 90er-Jahren gab es bereits mehrere soziale Erhaltungssatzungen in Babelsberg, welche jedoch nie vollzogen wurden. Insgesamt lässt sich feststellen, dass aktuell keine gültige, rechtskräftige soziale Erhaltungssatzung Anwendung in Potsdam findet.

Durch den von Frau Meier angesprochenen, angespannten Wohnungsmarkt, bei dem die Nachfrage das Angebot übersteigt und eine zunehmende Homogenisierung der Quartiere stattfindet (Personengruppen sind in bestimmten Vierteln anzutreffen und unterscheiden sich untereinander stark) wird der Schutz dieser noch heterogenen Zusammensetzung zunehmend wichtiger.

Begonnen hat der Anlauf zu dieser sozialen Erhaltungssatzung mit dem Bauvorhaben am RAW-Digitalzentrum unweit der Teltower Vorstadt, welches 2022 in den Baustart übergehen sollte. Hier wurden vermehrt Ängste gegnüber steigender Wohnungsnachfragge und Investitionen in das bestehende Quartier geäußert.
Als Konsequenz hat die Stadt darauf mit Wohnungsneubau an der Heinrich-Mann-Allee und dem Auftrag zu einer sozialen Erhaltungssatzung geantwortet, die beide auf das strategische Ziel „bezahlbares Wohnen und Nachhaltige Quartiersentwicklung“ von 2018 der Landeshauptstadt Potsdam einzahlen.

Fahrplan

In 2019 wurde der Auftrag zur Erstellung einer sozialen Erhaltungssatzung erteilt.
In 2020 erfolgte daraufhin der Aufstellungsbeschluss, der eine Aussetzung von Bauvorhaben bis zur Erstellung der Satzung erlaubt.
Ab 2021 erfolgte dann eine Organisationsuntersuchung der Geschäftsbereiche.
Seit 2022 wurden folgende Punkte angegangen:

  • Q2/2022: Aufsetzung einer vertiefenden Untersuchung
  • Q3/2022 – Q4/2022: Durchführung der vertiefenden Untersuchung
  • Q1/2023: Ergebnisse der vertiefenden Untersuchung mit Empfehlungen an die Stadt
    (Satzung und Begründung)
LPG mbH

Nach einer interaktiven Umfrage ergab sich, dass sehr viele Mieter*innen, eher weniger Vermieter*innen oder Pressemenschen anwesend waren; von diesen haben etwa 75% eher noch nichts von einer sozialen Erhaltungssatzung (SES) gehört.

Umfrage zur Personengruppe: blau = Mieter*in, rot = Eigentümer*in, grün = Sonstige (z.B. Presse)

Die SES dient vorallem dem Vorbeugen einer einseitigen Quartierszusammensetzung und Verdrängungseffkten. Sie soll Stabilität und funktionierende Nachbarschaften fördern, sowie unnötige Investitionen der Stadt mindern (wechselnde infrastrukturelle Anforderungen mit veränderter Zusammensetzung).

Drei Missverstädnisse im Zusammenhang mit einer SES:
(1) „ich werde enteignet“ (Eigentümer*in)
(2) „jetzt bin ich voll geschützt“ (Mieter*in)
(3) „das ist viel Arbeit für nichts“ (Verwaltung)

Beginn der Präsentation von LPG mbH

Das Baugesetzbuch hält an mehreren Stellen fest, dass genau diese Zusammensetzung schützenswert ist (z.B. §1(5)+(6) und §172 BauGB).
Ausgenommen von den dort aufgrzählten baulichen Veränderungen sind Aufholarbeiten auf gesetzliche Standards.
Das Satzungsgebiet muss hierbei nicht das komplette Untersuchungsgebiet umfassen und kann aus Einfachkeitsgründen ohne parzellen- oder grundstücksgenaue Ausweisung stattfinden.
Sie gilt i.d.R. unbegrenzt, wobei nach fünf Jahren eine neue Bewertung des Quartiers die Rechtssicherheit sicherstellen sollte.

Nichts desto trotz sollen durch eine solche Satzung Eigentümer*innen in ihre Sozialpflicht genommen werden, da bauliche Veränderugen dann aufwendiger und nur zum Teil umsetzbar werden. Die Stadt hat dann die Möglichkeit Bauanträge zu versagen und in Verhandlungen mit den Eigentümer*innen zu treten, bis ein genehmigungsfähiger Antrag vorliegt.


Diskussionsrunde

Warum nur 5 Jahre gültig?
Das ist der Regelfall, da in einem Zeitraum von 5 Jahren konkrete Entwicklungen beobachtet und prognostiziert werden können. Je länger die erneute Evaluation hinausgezögert wird, desto unsicherer wird die SES.

Definition Migrationshintergrund
Abfrage, um eine differenzierte Betrachtung des Quartiers zu ermöglichen (Repräsentativität). Es wird keine Definition vorgegeben, sondern auf das Identifikationsgefühl der Bewohner*innen vertraut

Radius der Nutzung von Infrastruktur
Diese ist nicht allein auf das Untersuchungsgebiet bezogen. Bei kleinen Untersuchungsgebieten hätte dies zur Folge, dass keinerlei Infrastruktur einbezogen werden könnte. Es geht als mehr um die allgemeine, nähere Wohnumgebung, die man zur Nachbarschaft zählt.

Warum wurde das Gebiet verändert?
Große Teile von Babelsberg-Süd haben bereits Sanierungen erfahren, daher ist hier vor allem interessant den Sanierungsstand des Quartiers zu erfahren. Weiterhin ist der Standard von heute nicht ewig aktuell, sodass auch auf sanierte Gebiete weitere Verdrängungseffekte wirken könne, wenngleich nachgelagert.

Verbindungsstelle Friedrich-Engels-Straße
Diese könnte, wenn man es als ein Gebiet betrachtet, eine Schwachstelle darstellen. Deshalb würde bei Eignung beider Seiten der Nuthe der Rat klar hin zu zwei Satzungsgebieten gehen.

Baujahr=Baujahr oder =Jahr der Kernsanierung?
Das Baujahr kann im Mietspiegel ausgelesen werden, wenn kürzlich eine Mieterhöhung stattgefunden hat. Weiterhin ist für die Erhebung das Baujahr interessant. Der Sanierungsstand kann dann wiederum über Ausstattungsmerkmale (Fenster, Dämmung, …) einbezogen werden.

Gibt es einen Schutz bis zum Satzungsbeschluss?
Aufgrund des Aufstellungsbeschlusses 2020 können Bauvorhaben – sofern sie der Verwaltung bekannt sind – zurückgestellt werden, bis eine Satzung vorliegt.

Haushalte ohne und Haushalte mit mehrfach Bögen
Sollte ein Haushalt mehrere Bögen erhalten haben, so können die überschüssigen gern an Haushalte ohne Bogen im Untersuchungsgebiet weitergegeben werden, da sie anonymisiert ausgefüllt werden.

Auswahl der Haushalte
Anhand des Melderegisters der Stadt Potsdam und einer Mitteilung über die Anzahl der Haushalte einer Anschrift wurde versucht eine Auswahl zu treffen, die möglichst jeden Haushalt einschließt. Bei etwa 10.000 gemeldeten Menschen ergab dies eine Befragungsgröße von etwa 4.800 (Vollbefragung). Sollte kein Bogen zugestellt worden sein (vor allem bei ganzen Aufgängen), so kann die LPG mbH informiert werden, die dann Onlinecodes vergeben kann.

Warum wurde Semmelhaack neben dem RAW aus dem Gebiet genommen?
Die Bauten sind noch zu neu (2010), um sinnvoll Investitionen innerhalb der nächsten 5 Jahre absehen zu können. Weiterhin ist der Vermieter für sein Bewirtschaftungsinteresse bekannt, sodass spontane Investitionen unwahrscheinlich sind. Ein Teil des Komplexes beinhaltet weiterhin Seniorenwohnheime, welche als Gewerbe und nicht Wohnraum zählen.

Beinhaltet die Satzung auch Gewerbeschutz?
Die SES ist auf Wohnraum ausgelegt. Sollte durch eine Umwandlung in Wohnraum die Zusammensetzung des Viertels bedroht sein wäre ein Einschreiten möglich, jedoch gibt es sonst keine Einflussmöglichkeit.

Woran scheitern SES in Potsdam?
Bis dato wurden die SES in Potsdam ohne jedwege Datenerhebung beschlossen und wären somit bei jeglicher Anfechtung gescheitert. Sie beinhalteten damals noch Mietpreisregelungen, die so in dieser Form der Satzung nicht vorgesehen sind.

Haushaltsbefragungen laufen | 07.10.22

Seit einer Woche etwa laufen die Haushaltsbefragungen im Untersuchungsgebiet der sozialen Erhaltungssatzung „südöstlich des Hauptbahnhofes“ auf Hochtouren.

Untersuchungsgebiet Stand 09/2022

Inhalt der Informationsseite

„Rund 4.800 zufällig ausgewählte Haushalte erhalten seit vergangener Woche Post von der Landeshauptstadt Potsdam.“

Informationsseite Landeshauptstadt Potsdam

Diese Befragung ist wichtig, um das städtebaulichen Instrument mit einer rechtssicheren Begründung zu untermauern. Durch dieses Instrument sollen „(…) unter anderem Modernisierungen sozial verträglich und behutsam umgesetzt werden, um die nachbarschaftliche Stabilität zu sichern und damit negative städtebauliche Folgen zu vermeiden“ heißt es weiter.

Städtebauliche Veränderungen beinhalten demnach etwa:

  • besonders aufwändige, wohnwerterhöhende Modernisierungsarbeiten,
  • die Zusammenlegung oder Teilung von Wohnräumen/Wohnungen,
  • die Umnutzung von Wohnungen in Gewerbe oder Ferienwohnungen,
  • der Abriss von Wohngebäuden und
  • die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen
Einsendeschluss ist der 25.10.2022

Die Befragung beinhaltet folgende Aspekte: (1) haushaltsbezogene Daten ( z.B. Haushaltsgröße, Wohndauer und Wohnzufriedenheit), (2) wohnungsbezogene Informationen (z.B. Wohnungsgröße, Ausstattung und Miethöhe) und (3) nachbarschaftsbezogene Aspekte ( z.B. die Nutzung von sozialen Einrichtungen sowie das nachbarschaftliche Zusammenleben)

Informationsveranstaltung 11.10., 19 Uhr, freiLand

„Dort informieren die Landeshauptstadt Potsdam sowie das beauftragte Büro über die Durchführung der Haushaltsbefragung im Untersuchungsgebiet. Vor Ort können dann Fragen zum sozialen Erhaltungsrecht sowie zur Haushaltsbefragung können beantwortet werden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Unterstützung beim Ausfüllen der Fragebögen zu erhalten.“

Informationsseite Landeshauptstadt Potsdam

Auch die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt wird hier anwesend sein und hilft gerne bei etwaigen Rückfragen weiter, wo möglich.

Auf die Plätze, fertig, Befragungsstart! | 29.09.22

Liebe Anwohner*innen und Nachbar*innen,

seit heute ist die Befragung der etwa 4.800 Haushalte im Untersuchungsgebiet „südöstlich des Hauptbahnhofes“ der Stadt Potsdam für das Feinscreening in Sachen sozialer Erhaltungssatzung gestartet.

Es ist wichtig, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen
– postalisch oder online

aktuelles Untersuchungsgebiet Stand 21.09.2022

Hier werden Haushaltsdaten (Ausstattung, Warm-/Kaltmiete, Kostendruck, soziale Bindung an Kiez, uvm.) anonymisiert Blöcken zugeordnet gesammelt.

Diese Daten sind nötig, um neben anderen Quartierdaten in die Analyse zum Verdrängungsdruck der Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand einzufließen.
Daraus wiederum lässt sich dann im besten Fall begründen, ob es sich um schützenswerten Wohnungsbestand handelt, der aufgrund baulicher Maßnahmen in seiner Zusammensetzung bedroht ist.

Du hast einen Fragebogen erhalten?
Dann fülle ihn bitte aus und hilf ggf. deinen Nachbar*innen dabei

Hier haben wir Anwohner*innen die Chance uns aktiv einzubringen und ein städtebauliches Instrument zu ermöglichen, welches die Stadt nutzen kann, um bauliche Veränderungen zu verhindern, wo nötig.

Seit 2020 setzt sich unsere Initiative ein, eine solche Satzung in Potsdam anzugehen, damit langfristig gesehen auch die Mieten nicht mehr unnötig in die Höhe schießen – kurzfristig kann die soziale Erhaltungssatzung jedoch nur bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand (z.B. „Luxussanierungen“) verhindern.


Anlaufstellen für Hilfe beim Ausfüllen

Wenn du Hilfe brauchen solltest, so …

  • bietet die Stadt Potsdam zusammen mit der beauftragten, externen Firma LPG mbH am 11.10.2022 ab 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in freiLand (Friedrich-Engels-Str. 22, Haus Spartacus) an
  • versuchen auch wir, die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, dir gerne mittwochs ab 19 Uhr beim Mittwochstresen im freiLand (Haus 2) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • findest du seit Kurzem eine von uns aufgestellte FAQ Seite mit häufigen Fragen und Tipps zum Ausfülen

Wir zählen auf dich!

Fortschritt: Erhaltungssatzung | 21.09.22

Liebe Nachbar*innen, liebe Anwohner*innen und Betroffenen,

heute haben wir frohe Botschaft erhalten, denn die soziale Erhaltungssatzung rückt der Fertigstellung etwas näher.

Es wurde die Landesweite Planungsgesellschaft, LPG mbH aus Berlin, für das Feinscreening gefunden. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet angepasst und bereits Ende dieser Woche gehen die Umfragebögen postalisch raus.


– das Wichtigste in Kürze –

  • Alle Haushalte im Untersuchungsgebiet erhalten den Umfragebogen
  • Ab Erhalt ist bis zum 25.10. Zeit diese zurückzuschicken (Rückumschlag liegt bei)
  • Die Daten werden anonym ausgewertet und zu Q1/2023 nach Auswertung vernichtet
  • Je mehr Rücklauf es gibt, desto besser
  • man kann per Post oder Online an der Befragung teilnehmen
  • am 11.10., 19-21 Uhr, freiLand (Spartacus) findet eine öffentliche Informationsveranstaltung der Stadt Potsdam statt
    > hier kann vorbei kommen, wer noch Fragen zum Formular oder der Datenerhebung an sich hat
Blau umrandet das aktuelle Untersuchungsgebiet (südlich der Bahnlinie)

DU bist gefragt, denn jeder Zettel zählt!

Wichtig ist, dass möglichst viele Haushalte aus dem gesamten Untersuchungsgebiet teilnehmen.
Helft also gerne euren Nachbar*innen beim Übersetzen, Ausfüllen und/oder Erklären.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Zusätzlich zu der offiziellen Informationsveranstaltung bieten wir von der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt euch ehrenamtlich an für allgemeine Fragen jeden Mittwoch beim Mittwochstresen im freiLand ab 19 Uhr zur Seite zu stehen.
Bitte bedenkt aber, dass wir weder Profis sind, noch das Formular aufgesetzt und auch keinen Einblick in die Prozesse haben und euch lediglich mit persönlichen Erfahrungswerten helfen können.

Fortschritt bei der soz. Erhaltungssatzung | 15.07.22

Heute erreichte uns die frohe Kunde aus den Reihen der Verwaltung, dass es in Sachen sozialer Erhaltungssatzung vorangeht.

An der Aufgabe selbst [haben wir] einen entscheidenden Meilenstein erreicht: nach erfolgreicher Ausschreibung gibt [es] nun ein Planungsbüro, das eine vertiefende Untersuchung zur Vorbereitung der Satzung durchführen wird.

Geschäftsbereich 3: Herr Georg Jekel per Mail

Es heißt weiter, dass im Anschluss an ein Auftakttreffen zwischen Verwaltung und dem Planungsbüro im August die weiteren zeitlichen Abläufe festgelegt werden sollen.

Dann sollten auch die Termine für zwei öffentliche Versammlungen, sowie der Starttermin zur Durchführung der Anwohner*innen-Befragung stehen.

Wir planen im Anschluss an dirse Aktivitäten weiter und wieder in den Austausch zu gehen und auch währenddessen unsere Unterstützung anzubieten.

Bereits jetzt wichtig

  • Solltet ihr einen Fragebogen erhalten
    • Füllt ihn vollständig und gewissenhaft aus
    • Eure Daten werden nur im Rahmen der Gebietsbewertung verarbeitet
    • Achtet auf die Fristen zur Rücksendung
  • Sollten eure Nachbarn Hilfe brauchen
    • Versucht vor allem älteren Personen durch den deutschen Bürokratenwahnsinn zu helfen
    • Fragt ggf. nach, wie ihr helfen könnt

Alles in allem ist es enorm wichtig, dass ausreichend viele Personen an der Befragung teilnehmen (dir Rückmeldequote ist hier sehr hoch). Geht also bitte nicht davon aus, dass das schon genug andere ausfüllen werden.

Es werden nicht alle Anwohner*innen im Untersuchungsgebiet angeschrieben, also wundert euch nicht, wenn ihr kein Schreiben bekommt.

Wir danken euch für eure Unterstützung und aktive Teilnahme

Ihr ermöglicht es erstnalig in Potsdam eine soziale Erhaltungssatzung zu entwerfen.

Es verhallte im Wald… | 02.03.22

Seit unserer ersten Anfrage an den Geschäftsbereich 3 ist nunmehr gut ein Monat ohne Rückmeldung vergangen. Auch auf unsere zweite Anfrage vom 20.02.2022 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten – nicht mal eine automatische Eingangsbestätigung.

Das haben wir nun zum Anlass genommen und einen öffentlichen Brief formuliert, der sowohl an die SVV, als auch die Fraktionen, den OB und einige Pressekontakte ging (MAZ, PNN, Blickpunkt).

Grob zusammengefasst geht es in unserem Brief darum, dass wir es als unzureichend empfinden, wie die Stadtverordnetenversammlug mit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung umgeht. Es entsteht der unweigerliche Eindruck, dass Bauvorhaben, wie das RAW-Gelände um Längen wichtiger sind, als die dadurch verstärkt implizierten wohnungspolitischen Folgen, welche es abzuschwächen gilt.

was wird aus dem Statement der svv?

Die Stadtverordneten haben bereits 2019 ein klares, positives Statement ZUR SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG gegeben, und doch verschiebt sich deren Erwarbeitung, Implementierung und damit Umsetzung weiterhin. Mittlerweile sprechen wir von mind. vier Jahren (Antrag 2019 > frühestmöglicher Start bei Zeitplaneinhaltung 01/2023).

Die Verwaltung hatte erst im November vergangenen Jahres angekündigt, dass eine Ausschreibun noch in 2021 erfolgen wird, damit in Q1/22 die Einwohnerversammlung für das weitere Vorgehen im Screeningverfahren einberufen werden kann.
Es ist mittlerweile März und das Quartal so gut wie um, und unsere Anfragen zur Halbzeit des Quartals verhallen still im Wald der Bürokratie. Entsteht auch hier unweigerlich der Eindruck, dass diese Ausschreibung vielleicht noch gar nicht stattgefunden hat – aus welchen, noch so hieb- und stichfesten Gründen auch immer – und somit auch noch keine Antworten auf die Fragen gegeben werden können.

Transparenz sieht anders aus

Wir fordern die Stadtpolitiker*innen daher auf zu ihrem Wort zu stehen, und die soziale Erhaltungssatzung ohne weitere Verzögerung an den Start zu bringen, um den Entwicklungen der wohnungspolitischen Trends etwas entgegensetzen zu können und Gentrifizierungseffekte zu mindern oder sogar zu unterbinden.

Anwohner*in der Teltower Vorstadt

Wir werden auch weiterhin hartnäckig fragen, Hilfe anbieten und Potenziale aufzeigen.

Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Neuigkeiten zum RAW – Widersprüche vorprogrammiert | 22.11.21

Laut einem PNN-Artikel vom 20.11.2021 und dem darin zitierten Bauhabenträger Mirco Nauheimer soll umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2022 ein Baustart erfolgen.

Hierfür müssen die Stadtverordneten zum 01.12. in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan befassen.

ankermieter*innen nach wie vor unbekannt

Nach wie vor haben wir als Anwohner*innen-Initiative einen kritischen Blick auf die Planung dort 1000 Arbeitsplätze für (vornehmlich) die IT-Branche zu erreichten.

Zum einen hat sich während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass gerade die IT-Branche nicht auf feste Büros angewiesen sind.

Zum anderen handelt es sich hier um sehr gut bezahlte Jobs, die den Durchschnitt des „Standard-Anwohners“ deutlich übersteigt. Haben diese Arbeitnehmer*innen nun die Nase voll vom Pendeln ist eine Verdrängung der „Stamm-Anwohnerschaft“ auf die eine oder andere weise vorprogrammiert. Und hier sind die z.B. Parkplatz- und ÖPNV-Folgen noch gar nicht erwähnt.

wenige harte rahmenbedinungen

Eine der wenigen Rahmendaten aus dem B-Plan sieht vor, dass binnen eines Jahres begonnen werden muss zu bauen und die Bauzeit dann maximal fünf Jahre dauern darf.

Weiterhin ist die Bodensanierung und eine ganz grobe Flächennutzung festgelegt (mind. 75% Büro-, Verwaltungs- und (hoch-)schulische Zwecke).

Die Standorte [Babelsberg und Teltower Vorstadt] würden sich gegenseitig befruchten.

indirektes Zitat von Nauheimer aus der PNN; bezugnehmend auf das „Digital Hub“ (Teltower Vorstadt) und „Media City“ (Medienstadt Babelsberg)

Währenddessen bei der sozialen Erhaltungssatzung…

In dem PNN-Artikel heißt es auch, dass die Stadt zeitgleich zum Ausgleich an einer sozialen Erhaltungssatzung arbeite.

Der Antrag diese zu erstellen erfolgte nicht ganz zeitgleich mit dem Bauantrag zum RAW, wurde aber mit deutlich weniger Elan, Energie und personellen Mitteln angegangen. Diese Diskrepanz äußert sich nun darin, dass bereits 2022 mit dem Bau der „Potsdamer AIDA“ begonnen wird, die Erhaltungssatzung aber frühestens Anfang 2023 auf dem Papier und im besten Fall rechtssicher existiert.

Bereits jetzt müsste die Stadtpolitik für ausreichend Personal in den Geschäftsbereichen 3+4 sorgen, sodass nach Beschluss einer solchen sozialen Erhaltungssatzung auch genug Ressourcen vorhanden sind, um diese auszuführen.

ein wiederkehrendes Missverständnis

Auch wird immer wieder missverstanden, dass das reine Vorhandensein einer solchen Satzung noch keinerlei Konsequenzen bedeutet.

Sie ermöglicht der Stadt lediglich auf bestimmte, in der Satzung festgehaltene Kriterien zutreffende bauliche Maßnahmen zu unterbinden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Milieus gefährdet wird.
Und das auch nur, wenn es genug Personal gibt, das die Unterlassung eines Bauvorhabens ausreichend auf Basis der Satzung begründen kann.