Schlaatzweg Update | 09.05.22

Es ist jetzt kahl auf der Fläsche am Schlaatzweg. Die Stahlträger und Schutthaufen sind final abgebaut, wann es weitergeht scheint unklar.
Am hinteren Ende des Geländes, angrenzend an die Bestandsbauten der Schlaatzstraße, klafft nun ein tiefer Schlund, ebenso an der Stelle, an der das ehemalige Gebäude nach rechts an die Bauten angrenzte.

Stand: 14.05.2022

Neuigkeiten zum RAW – Widersprüche vorprogrammiert | 22.11.21

Laut einem PNN-Artikel vom 20.11.2021 und dem darin zitierten Bauhabenträger Mirco Nauheimer soll umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2022 ein Baustart erfolgen.

Hierfür müssen die Stadtverordneten zum 01.12. in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan befassen.

ankermieter*innen nach wie vor unbekannt

Nach wie vor haben wir als Anwohner*innen-Initiative einen kritischen Blick auf die Planung dort 1000 Arbeitsplätze für (vornehmlich) die IT-Branche zu erreichten.

Zum einen hat sich während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass gerade die IT-Branche nicht auf feste Büros angewiesen sind.

Zum anderen handelt es sich hier um sehr gut bezahlte Jobs, die den Durchschnitt des „Standard-Anwohners“ deutlich übersteigt. Haben diese Arbeitnehmer*innen nun die Nase voll vom Pendeln ist eine Verdrängung der „Stamm-Anwohnerschaft“ auf die eine oder andere weise vorprogrammiert. Und hier sind die z.B. Parkplatz- und ÖPNV-Folgen noch gar nicht erwähnt.

wenige harte rahmenbedinungen

Eine der wenigen Rahmendaten aus dem B-Plan sieht vor, dass binnen eines Jahres begonnen werden muss zu bauen und die Bauzeit dann maximal fünf Jahre dauern darf.

Weiterhin ist die Bodensanierung und eine ganz grobe Flächennutzung festgelegt (mind. 75% Büro-, Verwaltungs- und (hoch-)schulische Zwecke).

Die Standorte [Babelsberg und Teltower Vorstadt] würden sich gegenseitig befruchten.

indirektes Zitat von Nauheimer aus der PNN; bezugnehmend auf das „Digital Hub“ (Teltower Vorstadt) und „Media City“ (Medienstadt Babelsberg)

Währenddessen bei der sozialen Erhaltungssatzung…

In dem PNN-Artikel heißt es auch, dass die Stadt zeitgleich zum Ausgleich an einer sozialen Erhaltungssatzung arbeite.

Der Antrag diese zu erstellen erfolgte nicht ganz zeitgleich mit dem Bauantrag zum RAW, wurde aber mit deutlich weniger Elan, Energie und personellen Mitteln angegangen. Diese Diskrepanz äußert sich nun darin, dass bereits 2022 mit dem Bau der „Potsdamer AIDA“ begonnen wird, die Erhaltungssatzung aber frühestens Anfang 2023 auf dem Papier und im besten Fall rechtssicher existiert.

Bereits jetzt müsste die Stadtpolitik für ausreichend Personal in den Geschäftsbereichen 3+4 sorgen, sodass nach Beschluss einer solchen sozialen Erhaltungssatzung auch genug Ressourcen vorhanden sind, um diese auszuführen.

ein wiederkehrendes Missverständnis

Auch wird immer wieder missverstanden, dass das reine Vorhandensein einer solchen Satzung noch keinerlei Konsequenzen bedeutet.

Sie ermöglicht der Stadt lediglich auf bestimmte, in der Satzung festgehaltene Kriterien zutreffende bauliche Maßnahmen zu unterbinden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Milieus gefährdet wird.
Und das auch nur, wenn es genug Personal gibt, das die Unterlassung eines Bauvorhabens ausreichend auf Basis der Satzung begründen kann.

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.