neue Baustelle im Kiez | 22.03.22

Die wachen Augen unserer Nachbar*innen haben seit Mitte März erste Bauarbeiten an der Baulücke im Schlaatzweg entdeckt.

Baulücke der zukunft

Wir nehmen an, dass dort Wohnraum geschaffen werden soll, welcher Art auch immer. Zu sehen ist aktuell nicht viel, außer einem relativ prominent wirkendem Bagger.

Rückansicht von Wohngebäuden der Schlaatzstraße

Noch steht der Holzschuppen, es ist jedoch unklar, wie lange noch, nachdem der Bagger schon da ist…

Es verhallte im Wald… | 02.03.22

Seit unserer ersten Anfrage an den Geschäftsbereich 3 ist nunmehr gut ein Monat ohne Rückmeldung vergangen. Auch auf unsere zweite Anfrage vom 20.02.2022 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten – nicht mal eine automatische Eingangsbestätigung.

Das haben wir nun zum Anlass genommen und einen öffentlichen Brief formuliert, der sowohl an die SVV, als auch die Fraktionen, den OB und einige Pressekontakte ging (MAZ, PNN, Blickpunkt).

Grob zusammengefasst geht es in unserem Brief darum, dass wir es als unzureichend empfinden, wie die Stadtverordnetenversammlug mit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung umgeht. Es entsteht der unweigerliche Eindruck, dass Bauvorhaben, wie das RAW-Gelände um Längen wichtiger sind, als die dadurch verstärkt implizierten wohnungspolitischen Folgen, welche es abzuschwächen gilt.

was wird aus dem Statement der svv?

Die Stadtverordneten haben bereits 2019 ein klares, positives Statement ZUR SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG gegeben, und doch verschiebt sich deren Erwarbeitung, Implementierung und damit Umsetzung weiterhin. Mittlerweile sprechen wir von mind. vier Jahren (Antrag 2019 > frühestmöglicher Start bei Zeitplaneinhaltung 01/2023).

Die Verwaltung hatte erst im November vergangenen Jahres angekündigt, dass eine Ausschreibun noch in 2021 erfolgen wird, damit in Q1/22 die Einwohnerversammlung für das weitere Vorgehen im Screeningverfahren einberufen werden kann.
Es ist mittlerweile März und das Quartal so gut wie um, und unsere Anfragen zur Halbzeit des Quartals verhallen still im Wald der Bürokratie. Entsteht auch hier unweigerlich der Eindruck, dass diese Ausschreibung vielleicht noch gar nicht stattgefunden hat – aus welchen, noch so hieb- und stichfesten Gründen auch immer – und somit auch noch keine Antworten auf die Fragen gegeben werden können.

Transparenz sieht anders aus

Wir fordern die Stadtpolitiker*innen daher auf zu ihrem Wort zu stehen, und die soziale Erhaltungssatzung ohne weitere Verzögerung an den Start zu bringen, um den Entwicklungen der wohnungspolitischen Trends etwas entgegensetzen zu können und Gentrifizierungseffekte zu mindern oder sogar zu unterbinden.

Anwohner*in der Teltower Vorstadt

Wir werden auch weiterhin hartnäckig fragen, Hilfe anbieten und Potenziale aufzeigen.

Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

ACHTUNG Einbruchsversuche Teltower Vorstadt | 16.12.21

Liebe Nachbar*innen,

am 15.12. wurde in der Kurze Straße versucht mehrfach einzubrechen.
Trotz der schweren Holztüren haben es die Einbrecher*innen geschafft in eine von drei Hauseingängen (Hausnummern 2-4) einzudringen.

Es wurde niemand verletzt, es kam zu keinen weiteren Schäden.
Jedoch bitten wir alle Anwohner*innen in der nunmehr dämmrig-dunklen Jahreszeit die Augen aufzuhalten und sich bei verdächtigen Vorfällen untereinander auszutauschen.

Die Polizei ist informiert worden, hat die Vorfälle aufgenommen und somit ist jetzt erst einmal alles sicher.
Die betroffenen Hausaufgänge sperren aktuell jede Nacht die Türen ab, die Kratzspuren wurden von der Vermietung (ProPotsdam GmbH), z.T. oberflächlich, ausgebessert.

Bitte passt aufeinander auf, denn es ist schlimm sich in so ungewissen Zeiten (Corona, Mietenpolitik, Wohnungsmarkt) auch noch in seinen vier Wänden fürchten zu müssen.

Beste Grüße in die Nachbarschaft
eure Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Winterpause | 15.12.21

Liebe*r Leser*in,

Der Jahreswechsel nähert sich immer schneller und auch die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt begibt sich in die Winterpause.

Wir wünschen allen Beteiligten starke Nerven, Gesundheit und Wärme im Herzen in der zunehmend kälteren Jahreszeit und den aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus.

Bis im neuen Jahr 2022!
Die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Neuigkeiten zum RAW – Widersprüche vorprogrammiert | 22.11.21

Laut einem PNN-Artikel vom 20.11.2021 und dem darin zitierten Bauhabenträger Mirco Nauheimer soll umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2022 ein Baustart erfolgen.

Hierfür müssen die Stadtverordneten zum 01.12. in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan befassen.

ankermieter*innen nach wie vor unbekannt

Nach wie vor haben wir als Anwohner*innen-Initiative einen kritischen Blick auf die Planung dort 1000 Arbeitsplätze für (vornehmlich) die IT-Branche zu erreichten.

Zum einen hat sich während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass gerade die IT-Branche nicht auf feste Büros angewiesen sind.

Zum anderen handelt es sich hier um sehr gut bezahlte Jobs, die den Durchschnitt des „Standard-Anwohners“ deutlich übersteigt. Haben diese Arbeitnehmer*innen nun die Nase voll vom Pendeln ist eine Verdrängung der „Stamm-Anwohnerschaft“ auf die eine oder andere weise vorprogrammiert. Und hier sind die z.B. Parkplatz- und ÖPNV-Folgen noch gar nicht erwähnt.

wenige harte rahmenbedinungen

Eine der wenigen Rahmendaten aus dem B-Plan sieht vor, dass binnen eines Jahres begonnen werden muss zu bauen und die Bauzeit dann maximal fünf Jahre dauern darf.

Weiterhin ist die Bodensanierung und eine ganz grobe Flächennutzung festgelegt (mind. 75% Büro-, Verwaltungs- und (hoch-)schulische Zwecke).

Die Standorte [Babelsberg und Teltower Vorstadt] würden sich gegenseitig befruchten.

indirektes Zitat von Nauheimer aus der PNN; bezugnehmend auf das „Digital Hub“ (Teltower Vorstadt) und „Media City“ (Medienstadt Babelsberg)

Währenddessen bei der sozialen Erhaltungssatzung…

In dem PNN-Artikel heißt es auch, dass die Stadt zeitgleich zum Ausgleich an einer sozialen Erhaltungssatzung arbeite.

Der Antrag diese zu erstellen erfolgte nicht ganz zeitgleich mit dem Bauantrag zum RAW, wurde aber mit deutlich weniger Elan, Energie und personellen Mitteln angegangen. Diese Diskrepanz äußert sich nun darin, dass bereits 2022 mit dem Bau der „Potsdamer AIDA“ begonnen wird, die Erhaltungssatzung aber frühestens Anfang 2023 auf dem Papier und im besten Fall rechtssicher existiert.

Bereits jetzt müsste die Stadtpolitik für ausreichend Personal in den Geschäftsbereichen 3+4 sorgen, sodass nach Beschluss einer solchen sozialen Erhaltungssatzung auch genug Ressourcen vorhanden sind, um diese auszuführen.

ein wiederkehrendes Missverständnis

Auch wird immer wieder missverstanden, dass das reine Vorhandensein einer solchen Satzung noch keinerlei Konsequenzen bedeutet.

Sie ermöglicht der Stadt lediglich auf bestimmte, in der Satzung festgehaltene Kriterien zutreffende bauliche Maßnahmen zu unterbinden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Milieus gefährdet wird.
Und das auch nur, wenn es genug Personal gibt, das die Unterlassung eines Bauvorhabens ausreichend auf Basis der Satzung begründen kann.

Austausch zur Schlaatzstr. 7 | 18.11.21

Netterweise konnten wir uns am 18.11.2021 mit einigen Anwohner*innen der Schlaatzstraße zu den aktuellen Geschehnissen in der Schlaatzstraße 7 unterhalten. Dieses Eckhaus mit zwei Eingängen ist ein Zeugnis dessen, dass Verdrängung bereits existiert, wenngleich aus scheinbar anderen Motiven als dem entstehnden RAW-Großprojekt.

Zum jetzigen Zeitpunkt stehen mehrere Wohnungen leer und werden laut Vermieterangaben – Herr dietrich und Herr von Kenne – an Eigenbedarf vermietet. Hier fällt auf, dass bei manchen Objekten sich die beiden Parteien nicht einig sind, wer eigentlich zuständig ist und, dass z.T. die Ehefrau bzw. die Anwältin Mieter*in sind.

Betroffen sind insgesamt 11 Personen, davon vier Wohnungsgemeinschaften, die per Aufhebungsvertrag und Fristsetzung verdrängt wurden.
2018 sind zudem im Innenhof zwei „Luxusbalkone“ – im Vergleich zum Objektzustand allgemein, also keine Dämmung und Isolierung, Sanirerungsbedarf – angebaut worden.

Aus dem aktuellen Verhalten der beiden Vermieterparteien wird leider nicht ersichtlich was deren langfristiges Ziel ist. Wollen sie durch Vermietung an Eigenbedarf (Familie, Freunde, Bekannte) die Immobilie frei halten für lukrativere Zeiten? Wollen sie keine Wohnungsgemeinschaften mehr haben? Wollen sie eine möglichst hohe Fluktuation hervorrufen, um bei Neuvermietungen die Mietpreise anheben zu können?

Klar ist – dieses Verhalten führ zu Verdrängung der eingesessenen Anwohnerschaft, zum Teil der jungen und kreativen Menschen.

hintergrund

Früher, so ein*e Anwohner*in, stand jeder aus der Wohnungsgemeinschaft im unbefristeten Mietvertrag; heute wird der Mietvertrag auf max. 3 Jahre befristet und, wenn

(1) dann früher eine Person ausziehen wollte, wurde für den/die Nachzügler*in ein Ergänzungsvertrag aufgesetzt.

(2) jetzt eine Person ausziehen will, dann wird allen gekündigt und jede*r vor die Wahl gestellt direkt auszuziehen, oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, der wiederum eine individuelle Gnadenfrist gewährt

r.i.p.

„Rest in peace“ ist eine gute Beschreibung dessen, wie sich die zum Teil ehem. Anwohner*innen fühlen:

  • Enttäuschung wegen politischem Versagen der Stadt
  • allein gelassen werden im eigenen Kampf um das Grundrecht Wohnen
  • Potsdam als Kurort für Reiche
  • Unsicherheit, wohin man dann kann, wenn die Wohnung weg ist – Wohnungsmarkt
  • Potsdam verliert an Lebensqualität wenn die bunten Kieze aussterben
  • Hausgemeinschaften werden zerrissen und Netzwerke zerstört

Vorkaufrecht weiter eingeschränkt | 12.11.21

In einer Pressemitteilung vom 09.11.2021 teilte das Bundesverwaltungsgericht mit, dass das Ausüben des städtischen Vorkaufsrechtes innerhalb eines Erhaltungsgebietes nichtig sei, wenn nur auf Basis spekulativer Einschätzungen zu zukünftigen milieuschadenden Veränderungen entschieden wurde.

Damit wurde ein erster Grundstein gelegt, den Kommunen die Hände zu binden, wenn es um den Verkauf von Immobilien im Einzugsbereich von sozialen Erhaltungssatzungen geht. Zukünftig mögliche milieuverändernde Effekte können somit nicht mehr als Grundlage für das Vorkaufsrecht herhalten, sondern lediglich der Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Das wiederum macht es Kommunen schier unmöglich von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, selbst wenn sie finanziell und willens sind, dies zum Schutze des Gebietes zu tun.

Aus unserer Sicht: schlichtweg misslungen.