Soziale Erhaltungssatzung – JETZT | 03.06.23

Liebe Nachbar*innen,
liebe Anwohner*innen,
liebe Stadtpolitik,

seit mehreren Jahren engagieren wir uns als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) nun dafür, die soziale Erhaltungssatzung (SEH) in Potsdam an den Start zu bekommen.
Vor allem im Kontext des 2019 aufgekommenen Bauvorhabens am RAW und dessen Potenzial unseren Kiez nachhaltig (negativ) zu beeinflussen.

Am Mittwoch ist es soweit, die Stadtverordnetenversammlung (SVV) hat die einmalige Gelegenheit und aus unserer Sicht die Verpflichtung noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Satzungsentwurf zu verabschieden.

es gibt keinen Grund mehr, es nicht zu tun!

Die Datenlage ist nach der Detailuntersuchung nunmehr kristallklar.
Wie zuvor bereits sehr stark vermutet und auch von uns immer wieder betont ist das Gebiet der Teltower Vorstadt und Babelsberg schützenswert! Die dort vorliegende Bevölkerungszusammensetzung und Wohnraumkonstellation sind einzigartig und erhaltenswert.

Mit einer überdurchschnittlich hohen Rücklaufquote von >28% haben die Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes eine mehr als valide Datengrundlage geschaffen und gezeigt, wie groß das Interesse an dieser Erhaltungssatzung ist.
Auf deren Ergebnis baut nun die starke Empfehlung der LPG mbH auf eine solche SEH für die beiden Teilgebiete zu beschließen.

Liebe SVV, kommen sie ihrer pflicht nach und stimmen sie für die satzung!

Es kann nicht mehr deutlicher formuliert werden: es gibt keinen Grund mehr nicht für die Erhaltungssatzung zu stimmen.

Wir fordern Sie auf Ihrer Verantwortung als Vertreter*innen der Potsdamer Bürger*innen nachzukommen und für den Beschluss der Satzung zu stimmen.
Alles andere käme einer Bankrotterklärung gegenüber behutsamer Stadtentwicklung und den Ergebnissen der Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes gleich.

Immer wieder heißt es, es gäbe keine passenden Instrumente zum Schutze der Anwohner*innen. Nun, hier ist eines in greifbarer Nähe:
die soziale Erhaltungssatzung.

Es ist enttäuschend genug, dass es so lange (5 Jahre) gebraucht hat, zu diesem Punkt zu kommen. Noch enttäuschender wäre es hier die Entscheidung für eine Satzung unnötig hinauszuzögern.
Verdrängungseffekte waren und sind bereits im Gange, sodass die Uhr bereits zehn nach zwölf schlägt.

Es ist Ihre Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich Potsdams Bürger*innen darauf verlassen können, dass die soziale Erhaltungssatzung mit allen Möglichkeiten, die sie bietet, genutzt wird um im Sinne der sozialen Erhaltung das Baugeschehen in Potsdam zu steuern.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Die SEH als baurechtliches Instrument, das durch seine Auswirkungen die Mieter*innenzusammensetzung schützen kann, agiert nach dem Prinzip „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“.
Das verschafft der Stadt je Fall einen Monat Zeit, um abzuwägen, inwieweit durch angedachte Maßnahmen wie Modernisierungen, Nutzungsänderungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist.
Dafür werden je nach Bauantrag Einzelfallprüfungen durchgeführt und mit den Eigentümer*innen verhandelt, wie und ob diese Maßnahmen durchgeführt werden können, ohne (zu starke) Auswirkungen auf den Kiez.

Pressemitteilung 03.06.2023

Vorschau: Ergebnisse des Feinscreenings | 28.03.23

Nochmals die Einladung

Am 30.03.2023 findet 18.30-20.00 Uhr im Spartacus am freiLand eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse durch die LPG mbH statt.
Anschließend stehen Frau Meier (Sozialbeigeordnete), Herr Schubert (Oberbürgermeister) und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Wir haben die seit 2018 erhoffte nunmehr frohe Botschaft vernommen, die im Zuge unserer ausdauernden und stets konstruktiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung nun erklingt:

Der Rücklauf der Fragebögen (28,4%) ist hoch ausgefallen und die ausgewerteten Daten lassen keinen Zweifel mehr zu:
Teile der Teltower Vorstadt und Babselsberg Süd brauchen dringend eine soziale Erhaltungssatzung!


ausschnitte aus den ergebnissen

Die nachfolgenden Aussagen sind sinngemäß der Präsentation der LPG mbH vom 28.03.2023 entnommen.

Ergebnisse zu den Gebieten für eine soziale Erhaltungssatzung aus der Präsentation, 28.03.2023

Die LPG mbH stellte fest, dass der Anteil der Haushalte mit einer Warmmietbelastung mit über 33 % des Haushaltsnettoeinkommens in der Teltower Vorstadt Nord auf 34 % der Haushalte zutrifft. In Babelsberg Süd bei 30 % und in Potsdam trifft es 27 %.

Quelle: PNN-Seite

Würde man hier ohne soziale Erhaltungssatzung weiterbauen lassen, so stünde man vor folgenden Herausforderungen:

  • Teltower Vorstadt Nord
    • Verlust einer nachfragegerechten Wohnungsbelegung
    • Verlust günstigen Mietwohnraums in zentraler städtischer Lage
    • Aufwertung des Wohnungsbestands im Zuge der Entwicklungsimpulse in der Umgebung
  • Babelsberg Süd
    • Veränderte Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur

Aus diesem Grund wurden folgende Erhaltungsziele empfehlend formuliert:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen
  • bedarfsgerechte Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • Vermeidung von Folgeinvestitionen zur Schaffung günstigen Mietwohnraums an anderer Stelle im Stadtgebiet
  • Abfedern von Aufwertungsprozessen im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung, die durch Entwicklungsimpulse im Umfeld verursacht werden
  • Zur Sicherung der Sanierungserfolge und der eingesetzten Städtebaufördermittel ist der flankierende Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung sinnvoll, um das Wirkungsgefüge zwischen Bewohnerschaft, Gebietsinfrastruktur und Wohnbestand zu erhalten
Nettokaltmieten Verteilung und nach Einzugszeitpunkt
Warmmietbelastung in Prozent der Bevölerung

Weitere Artikel aus Zeitungen: MAZ+, Tagesspiegel/PNN

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wollen nun zu Mitte des Jahres einen Aufschlag für die ausformulierte soziale Erhaltungssatzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.