Ergebnisse des Feinscreenings | 30.03.23

Liebe Leser*innen und Interessenten,

wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.


Eröffnung um 18:45 Uhr

Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.

„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“

Frau Brigitte Meier

Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.

Weiterer Fahrplan

Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.


Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung

Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.

Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.


kurze Umfragen

Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.

Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.


So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:

  • Grundriss-/Flächenänderung
  • Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
  • Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
  • Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
  • Nutzungsänderungen
  • Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)

Ein paar Fakten

Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.

LPG mbH | blau: Untersuchungsgebiet, rot: Satzungsgebiete

Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.

Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.

Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.


Dialog-forum / F&A

F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?

A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.

F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?

A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.

F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?

A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.

F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?

A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.

F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?

A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.

Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.

Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH

F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?

A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.

F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?

A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.


Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.

Vorschau: Ergebnisse des Feinscreenings | 28.03.23

Nochmals die Einladung

Am 30.03.2023 findet 18.30-20.00 Uhr im Spartacus am freiLand eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse durch die LPG mbH statt.
Anschließend stehen Frau Meier (Sozialbeigeordnete), Herr Schubert (Oberbürgermeister) und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Wir haben die seit 2018 erhoffte nunmehr frohe Botschaft vernommen, die im Zuge unserer ausdauernden und stets konstruktiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung nun erklingt:

Der Rücklauf der Fragebögen (28,4%) ist hoch ausgefallen und die ausgewerteten Daten lassen keinen Zweifel mehr zu:
Teile der Teltower Vorstadt und Babselsberg Süd brauchen dringend eine soziale Erhaltungssatzung!


ausschnitte aus den ergebnissen

Die nachfolgenden Aussagen sind sinngemäß der Präsentation der LPG mbH vom 28.03.2023 entnommen.

Ergebnisse zu den Gebieten für eine soziale Erhaltungssatzung aus der Präsentation, 28.03.2023

Die LPG mbH stellte fest, dass der Anteil der Haushalte mit einer Warmmietbelastung mit über 33 % des Haushaltsnettoeinkommens in der Teltower Vorstadt Nord auf 34 % der Haushalte zutrifft. In Babelsberg Süd bei 30 % und in Potsdam trifft es 27 %.

Quelle: PNN-Seite

Würde man hier ohne soziale Erhaltungssatzung weiterbauen lassen, so stünde man vor folgenden Herausforderungen:

  • Teltower Vorstadt Nord
    • Verlust einer nachfragegerechten Wohnungsbelegung
    • Verlust günstigen Mietwohnraums in zentraler städtischer Lage
    • Aufwertung des Wohnungsbestands im Zuge der Entwicklungsimpulse in der Umgebung
  • Babelsberg Süd
    • Veränderte Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur

Aus diesem Grund wurden folgende Erhaltungsziele empfehlend formuliert:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen
  • bedarfsgerechte Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • Vermeidung von Folgeinvestitionen zur Schaffung günstigen Mietwohnraums an anderer Stelle im Stadtgebiet
  • Abfedern von Aufwertungsprozessen im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung, die durch Entwicklungsimpulse im Umfeld verursacht werden
  • Zur Sicherung der Sanierungserfolge und der eingesetzten Städtebaufördermittel ist der flankierende Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung sinnvoll, um das Wirkungsgefüge zwischen Bewohnerschaft, Gebietsinfrastruktur und Wohnbestand zu erhalten
Nettokaltmieten Verteilung und nach Einzugszeitpunkt
Warmmietbelastung in Prozent der Bevölerung

Weitere Artikel aus Zeitungen: MAZ+, Tagesspiegel/PNN

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wollen nun zu Mitte des Jahres einen Aufschlag für die ausformulierte soziale Erhaltungssatzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.

WoPoK Ankündigung Auftaktveranstaltung | 10.01.23

Liebe Interessierte,

am 15.02.2023 findet die Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes (kurz WoPoK) digital von 17.30 – 19.30 Uhr statt.


EINWAHLDATEN

Zoom-Link (Meeting-ID: 819 7470 7082)
Schnelleinwahl mobil
entweder +496950502596, Eingabe 81974707082# (Deutschland)
oder +496971049922 , Eingabe 81974707082# (Deutschland)

Es erfolgt eine Aufzeichnung, die im Nachgang eingesehen werden kann


inhalt der Veranstaltung

Die rasanten und dynamischen Entwicklungen und Anforderungen an den Potsdamer Wohnungsmarkt machen eine Fortschreibung des aktuellen wohnungspolitischen Konzeptes aus dem Jahr 2015 erforderlich.
Die aktuellen Geschehnisse sollen analysiert, ausgewertet und interpretiert werden, um im Anschluss Maßnahmen und Anpassungen im WoPoK abzuleiten.

Den Start zu diesem Prozess macht die Auftaktveranstaltung.

Dabei werden neben Anlass und Ziel der Fortschreibung auch die Vorgehensweise und die Zeitplanung präsentiert. Daneben werden die Beteiligungsmöglichkeiten vorgestellt. Zudem werden Hinweise der Teilnehmenden für Dialogforen und Workshops aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen.

Landeshauptstadt Potsdam (Webpage)

Wer alles dabei ist

  • der Oberbürgermeister Mike Schubert,
  • die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier
  • Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt

5 dialogbot*innen gesucht

Wer als eine*r von fünf ausgelost werden will, um sich intensiver einbringen zu können, der/die kann sich als Dialogbot*in bei der LHP bewerben.
– Informationen HIER
– Anmeldung HIER


weiterer fahrplan

  • zwei Dialogforen
    • 20. April
    • 5. Juli
  • Fachworkshops (Teilnahme von Interessierten durch Anmeldung)
  • Abschlussveranstaltung 23. November
  • Vorlegen des neuen Konzept im November nach der öffentlichen Präsentation des Abschlussberichtes
  • anschließend durch Oberbürgermeister in die SVV zur Beschlussfassung eingebracht

hintergrund zum wopok

Quelle: Webpage der LHP

Zuletzt wurde im Jahr 2014/15 ein wohnungspolitisches Konzept erarbeitet und am 7. Oktober 2015 durch die Stadtverordnetenversammlung als Orientierungs- und Handlungsrahmen der städtischen Wohnungspolitik beschlossen. Insgesamt sind in dem Konzept 31 Instrumente und Maßnahmen in fünf Handlungsfeldern dargestellt, um die Wohnsituation positiv zu beeinflussen.

Die Fortschreibung des wohnungspolitischen Konzeptes erfolgt durch das Berliner Büro „RegioKontext“ das gemeinsam mit dem Büro „die raumplaner“ von der Landeshauptstadt Potsdam beauftragt worden ist.

Es verhallte im Wald… | 02.03.22

Seit unserer ersten Anfrage an den Geschäftsbereich 3 ist nunmehr gut ein Monat ohne Rückmeldung vergangen. Auch auf unsere zweite Anfrage vom 20.02.2022 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten – nicht mal eine automatische Eingangsbestätigung.

Das haben wir nun zum Anlass genommen und einen öffentlichen Brief formuliert, der sowohl an die SVV, als auch die Fraktionen, den OB und einige Pressekontakte ging (MAZ, PNN, Blickpunkt).

Grob zusammengefasst geht es in unserem Brief darum, dass wir es als unzureichend empfinden, wie die Stadtverordnetenversammlug mit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung umgeht. Es entsteht der unweigerliche Eindruck, dass Bauvorhaben, wie das RAW-Gelände um Längen wichtiger sind, als die dadurch verstärkt implizierten wohnungspolitischen Folgen, welche es abzuschwächen gilt.

was wird aus dem Statement der svv?

Die Stadtverordneten haben bereits 2019 ein klares, positives Statement ZUR SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG gegeben, und doch verschiebt sich deren Erwarbeitung, Implementierung und damit Umsetzung weiterhin. Mittlerweile sprechen wir von mind. vier Jahren (Antrag 2019 > frühestmöglicher Start bei Zeitplaneinhaltung 01/2023).

Die Verwaltung hatte erst im November vergangenen Jahres angekündigt, dass eine Ausschreibun noch in 2021 erfolgen wird, damit in Q1/22 die Einwohnerversammlung für das weitere Vorgehen im Screeningverfahren einberufen werden kann.
Es ist mittlerweile März und das Quartal so gut wie um, und unsere Anfragen zur Halbzeit des Quartals verhallen still im Wald der Bürokratie. Entsteht auch hier unweigerlich der Eindruck, dass diese Ausschreibung vielleicht noch gar nicht stattgefunden hat – aus welchen, noch so hieb- und stichfesten Gründen auch immer – und somit auch noch keine Antworten auf die Fragen gegeben werden können.

Transparenz sieht anders aus

Wir fordern die Stadtpolitiker*innen daher auf zu ihrem Wort zu stehen, und die soziale Erhaltungssatzung ohne weitere Verzögerung an den Start zu bringen, um den Entwicklungen der wohnungspolitischen Trends etwas entgegensetzen zu können und Gentrifizierungseffekte zu mindern oder sogar zu unterbinden.

Anwohner*in der Teltower Vorstadt

Wir werden auch weiterhin hartnäckig fragen, Hilfe anbieten und Potenziale aufzeigen.

Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …