Stellungnahme Auslegung RAW

Zu Dokumentationszwecken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Brinkkötter,

wie mit Ihnen, Herr Brinkkötter, besprochen, bedanken wir uns für die Möglichkeit der verlängerten Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ bis Ende der 22. Kalenderwoche und reichen diese hiermit ein.

Im Zuge der nunmehr erfolgten öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ haben wir wiederholt sowie nachdrücklich auf die abzusehenden negativen sozialen Auswirkungen auf das mit Wohnungen bebaute Umfeld des RAW-Geländes hingewiesen.
Unsere an Politik und Verwaltung kommunizierten Befürchtungen wurden und werden nach wie vor keineswegs entkräftet, vielmehr wurde durch das Ausbleiben einer Gewichtung auf soziale Belange deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um die Wirtschaftsentwicklung nicht auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen.
Dabei möchten wir noch einmal gezielt auf drei Aspekte hinweisen, die wir in den jetzigen Abwägungen nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt sehen:

1) Soziale Belange

Die von uns früh geäußerte Befürchtung, dass die Entwicklung rund um diesen Standort einseitig zugunsten wirtschaftlicher Interessen erfolgt, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Die offensichtlich problemlose zeitgerechte Bearbeitung der Anliegen des Investors bei gleichzeitig gebremster Mühe um den Schutz der direkt benachbarten Bevölkerung konterkariert die Ziele des städtischen Zusammenlebens und das Entgegenwirken gegenüber sozialer Folgen, die mitnichten nicht stattfinden. Dies kann und darf im Jahr 2021 nicht mehr das Handeln der Landeshauptstadt repräsentieren.

Die in der Abwägung entsprechend Baurecht genutzte Formulierung, dass keine sozialen Folgen auf dem RAW Gelände zu erwarten seien, mag einerseits stimmen, da das Gelände derzeit eine Brache ist, wir appellieren jedoch unbedingt daran, die sozialen Auswirkungen auf die direkte und nähere Umgebung der Ansiedlung ebenfalls in die Entscheidung einzubeziehen.
Aus unserer Sicht sind die Handlungsspielräume des Durchführungsvertrages den sozialen Belangen Rechnung zu tragen bisher nicht entsprechend der diesem Instrument zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sowie des erklärten politischen Willens der in die SVV gewählten Parteien genutzt worden.

2) Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die Verkehrsinfrastruktur

Auch in der nun ausgelegten Form vermissen wir eine realistische Planung des ruhenden Verkehrs, des Individualverkehrs, des Fahrradverkehrs und der Planung des ÖPNV rund um das RAW-Gelände.
Neben der von uns bereits lange kritisierten zu zielorientierten Auslegung der bestehenden Statistiken kommt erschwerend hinzu, dass die weiteren Vorhaben, wie die Ansiedlungen am alten Tramdepot und in der Speicherstadt, sowie das Bauvorhaben des Hotels am Bahnhof, nicht ausreichend in die Planung einbezogen wurden.
Auch diese werden sowohl den Individualverkehr in der Teltower Vorstadt beanspruchen, als auch den ÖPNV. Die geplanten und bereits genehmigten Projekte einschließlich des erwarteten Verkehrsaufkommens, sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 nicht ausreichend berücksichtigt., es gibt daher also keine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen, was schlichtweg an eine fahrlässige Abwägung grenzt.

Die mit der Ansiedlung einhergehenden Flächen für den ruhenden Verkehr sind aus unserer Sicht unbefriedigend dargestellt. Die eingebrachte Verkehrsplanung ist unsere Erachtens nach nicht (mehr) realistisch und eine Überforderung der Infrastruktur zu befürchten.
Des Weiteren droht nach wie vor eine Überlastung der Bahnverbindungen nach Berlin und in das Umland, sowie des Bahnhofgebäudes an sich, sollte nicht der primäre Individualverkehr genutzt werden.
Der Fahrgastverband kritisierte bereits vor geraumer Zeit die Auslastung des Hauptbahnhofes und fehlenden Fluchtmöglichkeiten in Stoßzeiten. Die zur Abwägung herangezogenen Informationen, berücksichtigen darüber hinaus nicht die vermehrte Beanspruchung dieser Bahnstrecke / der Infrastruktur durch die Inbetriebnahme von Tesla. Auch dieser Teil der zur Abwägung genutzten Daten, ist aus unserer Sicht nicht (mehr) realistisch.

3) Belastbare Zahlen zu finanziellen Aspekten / Ausgestaltung des Durchführungsvertrages

Der zu erwartende Nutzen / die zu erwartenden Kosten für die Stadt Potsdam und deren Bürger*innen ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend kommuniziert:

  • mit welchen Kosten für z.B. Infrastruktur rechnet die Stadt?
  • welchen Einfluss auf die Miet- und Grundstückspreise wird die Ansiedlung kurz-, mittelfristig und langfristig nach sich ziehen?
  • welche Mittel müssen bereit gestellt werden, um Gentrifizierung zu vermeiden?
  • sind ausreichend Mittel und Ressourcen seitens der Stadt eingeplant und Personalstellen vorbereitet?
  • wie sind städtebauliche Investitionen geschützt und was muss für deren Schutz getan werden?
  • mit welchen konkreten Gewerbeeinnahmen rechnet die Stadt mittel- und langfristig?

Der Durchführungsvertrag scheint derzeit nicht geeignet, um mittel- und langfristige Planungen vorzunehmen, da Gewinne zum großen Teil den verschiedenen Firmensitzen zugeschrieben werden können.
Wenn ein Großteils der anfallenden Steuern nicht vertraglich vereinbart in Potsdam verbleiben kann oder soll, sollte das den Bürgerinnen und deren gewählten Vertreterinnen klar kommuniziert werden.

Wir bitten die Verwaltung und vor allem die Stadt Potsdam und deren politische Vertreter*innen noch einmal ausdrücklich dem in der Bevölkerung dringenden Wunsch nachzukommen, die sozialen Belange stärker zu gewichten und ganzheitliche Auswertungen heranzuziehen, die im besten Fall nicht nur die Auswirkungen dieses einen Bauprojektes beinhalten, sondern eine Betrachtung der angrenzenden Gebiete mit einbezieht.

Mit freundlichen Grüßen
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Mieterhöhungen in der Teltower Vorstadt | 02.11.20

Pressemitteilung Ende Oktober

So lassen wir das nicht einfach stehen!

Die Mieterhöhungen für circa 70 Haushalte der ProPotsdam GmbH während der Coronapandemie zeigen das profitorientierte Agieren dieses vermeintlich sozialen städtischen Wohnungsunter-nehmens.

Wohnraum muss – gerade in Krisenzeiten – bezahlbar, besser noch, günstig bleiben.

Anwohner*in Teltower Vorstadt

Als Anwohner*innen fordern wir von ihr und Semmelhaack die sofortige Rücknahme der geplanten Mieterhöhungen. Da die Wohnqualität in der Teltower Vorstadt durch die umliegenden Baustellen massiv beeinträchtig ist und noch langfristig sein wird, fordert die Initiative, dieser Situation Rechnung zu tragen und die Mieten im Viertel stattdessen um 3 Prozent zu senken.
Das kann nur durch wohnpolitische Steuerung gelingen – diese liegt auch im Verantwortungsbereich der ProPotsdam und Semmelhaack.

  1. Leipziger Dreieck,
  2. Überführung Friedrich-Engels-Straße, sowie
  3. durch die geplante Großbaustelle am RAW-Gelände

„Die ProPotsdam GmbH ist mit gut 19%-igem Anteil am Wohnungsmarkt die größte Vermieterin im Raum Potsdam. Mieterhöhungen rechtfertigt sie in ihren Schreiben [– wie auch Semmelhaack –] mit der legalen Orientierung am aktuellen qualifizierten Mietspiegel. An dieser Stelle muss festgehalten werden: das Unternehmen schafft sich durch seine Marktposition seine Vergleichsmieten durch regelmäßige Mieterhöhungen selbst. Sie ist damit federführend für die steigenden Mieten in Potsdam verantwortlich.“

Karola von der Anwohnerinnen-Initiative Teltower Vorstadt

Selbst unter diesen Umständen beschloss die Stadt Potsdam Anfang des Jahres nach wie vor die ProPotsdam GmbH bei Grundstücksvergaben vorrangig zu behandeln.
Weder die – offensichtlich – bewusste Missachtung ihres öffentlichen Auftrags und der eigenen Unternehmensleitlinien, noch das blauäugige Vertrauen der Stadt in die ProPotsdam oder auch Semmelhaack, oder die unsolidarischen Mieterhöhungen zu Zeiten der Pandemie können und wollen wir als Anwohner*innen unwidersprochen stehen lassen.

„Sowohl die Stadtverordneten, als auch die Sozialbeigeordnete der Stadt und gleichzeitig Aufsichts-ratsvorsitzende der ProPotsdam, Frau Brigitte Meier, sowie die Verwaltung der Stadt suggerieren uns seit langem, dass die Wahrscheinlichkeit einer Mietenerhöhung im Zusammenhang mit der RAW-Be-bauung durch genossenschaftliche oder kommunale Vermieterinnen gering bliebe und somit eher keine Gefahr von Gentrifizierung von ihnen ausginge. Die ProPotsdam als kommunale Wohnungs-gesellschaft zeigt hiermit deutlich, welchen Wert solche Beteuerungen haben und was wir von der Wohnungspolitik der Stadt zu erwarten haben.“

Andreas (Anwohner Teltower Vorstadt).

Semmelhaack wiederum gießt Wasser auf die Mühlen der Stadt- / Verwaltung und handelt genau nach deren Vorhersage: profitorientiert in Zeiten einer Krise.

es geht auch anders – nur nicht in Potsdam

Im Gegensatz dazu setzen die Städte Mainz und Hamburg sich proaktiv gegen Mietsteigerungen ein. Die ProPotsdam und Semmelhaack aber hingegen beharren auf ihren kontinuierlichen Mehreinnahmen, während ihre Mieter*innen im Zuge der Pandemie z.T. von Auftragsausfällen, Quarantäne-Ausfällen, Kurzarbeit und Jobverlust betroffen sind. Etwaige staatliche Kompensationshilfen zur Überbrückung dieser Corona-Ausfälle fließen somit direkt auf die Habenseite der Wohnungsunternehmer*innen.

Informationen darüber hinaus

Berichterstattung Medien

Artikel der MAZ+ und PNN, sowie des Blickpunktes folgen…

Demzufolge seien laut Mile Schubert (OBerbürgermeister) diese Erhöhungen moderat und betrügen meist unter 0,50€/m². Bei den betroffenen Wohnungen handle es sich um etwa 10% der über 17.000 im Bestand der ProPotsdam GmbH und im Schnitt wären es nicht einmal 25€/Monat mehr pro Wohnung.

Dass das aber gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie und den bereits Anfang 2019 bestandenen Sorgen unserer Initiative passieren müsse ist schier dreist.

Wer notwendige Mietanpassungen ablehne, müsse auch „Nein” sagen „zur behutsamen Stadtentwicklung oder zur Erhöhung von Handwerkerlöhnen oder zur Unterstützung von Bürgerhäusern”, sagte der Oberbürgermeister.

PNN

Auch diese Aussage scheint schlichtweg unnötig, denn zur Mieterhöhung kam zusätzlich noch die Betriebskostenabrechnung 2019 ins Haus geflogen. Und genau indem man nicht – nur weil man es kann – die Mieten alle 15 Monate erhöht fördert man ja eine „behutsame Stadtentwicklung“. Vielleicht wäre es an der Zeit zu überlegen in welchem Tempo sich die Stadt entwickeln muss, denn die Mittel sollten nicht zum Zweck sein, sondern der Zweck den Mitteln entsprechen.

diese und weitere Informationen…

Unsere Pressemitteilung, sowie weitere Dokumente der Mieter*innen und Anwohner*innen finden sich hier:

  • Pressemitteilung PDF
  • Beispiel-Schreiben an die ProPotsdam PDF
  • Beispiel-Schreiben an Semmelhaack PDF

Leider scheint die Gentrifizierung bereits im Viertel angekommen zu sein. Im Zuge der Mieterhöhungen von Semmelhaack teilen uns Mieter*innen mit, dass sie sich aufgrund dieser eine neue Wohnung gesucht haben und nun wegziehen werden.

Wichtiges Treffen | 13.08.20

Liebe Anwohner*innen und Mitstreiter*innen,

hier eine kurzes Update aus den Reihen unserer Initiative: die Bauplanung für das RAW-Gelände biegt auf die Zielgeraden ein.
Am Mittwoch kommender Woche werden die finalen Entwürfe und Verträge in der Stadtverordnetenversammlung verhandelt.

Was bisher geschah…

PResse

Die Presse hat inzwischen ebenfallls darüber berichtet ( MAZ+ | PNN | Stadt für alle ) und stellt ebenfalls ein paar Mängel klar.

Beschlussvorlage

Die Dokumente zur Beschlussvorlage liegen nun im Ratsinformationssystem vor. Unter dem Link sind alle Unterlagen zum Bauvorhaben zu finden, inklusive der Abwägungen aller bisherigen Einwände und des Entwurfs des Durchführungsvertrags.

Viel Lesestoff, aber wichtig, denn daran entscheidet sich die Zukunft des RAWs und damit auch der Nachbarschaft.

Vorlage – 20/SVV/0801 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ – Zwischenabwägung, Zustimmung zu den Entwürfen des Vorhaben- und Erschließungsplans und vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Zustimmung zum Durchführungsvertrag und Auslegung

Ratsinformationssystem Stadt Potsdam

Wir ziehen Konsequenzen…

Die ersten Reaktionen in der Initiative zeigen, dass wir unbedingt noch einmal aktiv werden müssen, um bis zum kommenden Mittwoch (Stadtverordnetenversammlung) die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und insbesondere der Stadtverordneten auf die Schwachstellen zu lenken (nur einige wenige Punkte, die nach einem ersten Sichten herausstechen):

  • So wird die bislang schwache Entwicklung in Sachen sozialer Erhaltungssatzung einfach hingenommen und trotz dessen der Ruf nach einer vorzeitigen Baugenehmigung erneuert.
    Ein klar unhaltbarer Zustand, und genau die Situation, vor der wir von Anfang gewarnt hatten.
  • Die Abwägung zu einigen Einwänden ist überaus kurz geraten und so gut wie immer zu Gunsten des Bauprojekts ausgefallen
  • Der Durchführungsvertrag definiert viel Prozedere, aber kaum Details zum tatsächlichen Bau und dessen Nutzung.
    Auch dies ein Fall, vor dem wir frühzeitig gewarnt hatten, da man sich so vollends auf die Aussagen des Investors verlässt und auf eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung verzichtet.

Wir wollen uns daher (coronakonform) treffen, um uns zu den Unterlagen auszutauschen und weitere Schritte zu planen.
Treffpunkt ist aufgrund der Hitze der halbwegs kühle und schattige Hinterhof in der Schlaatzstr. 19.

! Wir freuen uns auf rege Beteiligung !

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.

Erinnerung zur Stellungnahme | 06.10.19

Liebe Potsdamer*innen, am 25. September war die Einwohner*innenversammlung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „östl. RAW Halle“. Auf dieser wurde erklärt, dass die Unterlagen noch bis 7.10. ausliegen.

Äußert all Eure Bedenken und Sorgen.

Stellungnahmen sind wichtig

Zeitgleich könnt Ihr Eure Bedenken, Wünsche, Anregungen und Sorgen bis zum 7. Oktober per Stellungnahme an die Bauleitplanung äußern.

Zu richten sind diese per E-Mail an Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de

Oder postalisch an Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, Bereich verbindliche Bauleitplanung, Hegelallee 6-10, 14461 Potsdam

Solltet Ihr Hilfe bei der Formulierung brauchen helfen wir Euch gerne.