Bauausschuss | 08.09.20

Erfolg auf ganzer Länge

Am 08.09.2020 in seiner 17. öffentlichen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (kurz: Bauausschuss) erneut über die wichtigen Themen RAW-Gelände und soziale Erhaltungssatzung debattiert

Auch diesmal ging es „heiß her“ und wir haben uns eine aktive Teilhabe in Form eines Redebeitrages (ausführliche Version) nicht nehmen lassen (dieser ging im Anschluss auch per Mail an die anwesenden Ausschussmitglieder).

TOP 4.2: B-Plan Nr. 36

Die Quintessenz lautet unserer Meingung nach: man ist sich einig, dass man sich noch nicht einig ist.
Über diesen Antrag kann man auch eine – aus unserer Perspektive – recht einseitige Berichterstattung in den Medien nachlesen (PNN, MAZ+).
Es gab viel Diskussionsbedarf vor allem beim Änderungsantrag der GRÜNEN, welcher vorsieht:

  • neben einer konreteren Definition der Nutzungsflächen (1)
  • auch Aspekte des Lärmschutzes (2) sind noch ausbaufähig
  • Allgemeines zu den Themen
    • der Erschließung (3),
    • des Klimaschutzes (4) und
    • der Energieeffizienz (5)

Im Zuge dieser Debatte wurden noch einmal die Haltung der einzelnen Parteien klar: die Vorhabenträgerin (The RAW Potsdam GmbH) will sich keine weiteren Vorgaben machen lassen, was die Konkretisierung der Nutzung angeht, wohingegen zumindest einige Mitglieder des Bauausschusses hier noch Potential nach oben sehen.

Für Fesselspiele sind wir nicht zu haben.

Herr Nauheimer (The RAW Potsdam GmbH, sinngemäß)

Bezüglich des Änderungsantrages hat der Bauausschuss schlussendlich (ungewollt) ein Eigentor geschossen, denn wenngleich die Punkte (1) und (2) aufgrund höherer Kosten für den Investors (durch Spannweiten-Definitionen, z.B. 10-30% Wissenschaft) und einer nicht umsetzbaren Konkretisierung zum Lärmschutz abgewiesen wurden, stimmte der Ausschuss Punkt (3) bis (5) zu, da diese (sinngemäß) ja schon in anderen Papieren niedergeschrieben gewesen seien und keine gravierenden Änderungen mit sich zögen.

Ein Antrag auf Rückstellung bis zum fertigen Entwurf einer sozialen Erhaltungssatzung seitens die aNDERE wurde gleichzeit mehrstimmig abgelehnt.

Ich muss mir nicht [von einem fachkundigen Bürger] und einer Anwohnerinitiative sagen lassen, welche sozialen Belange es in der Stadt gibt.

Herr Heuer (SPD, sinngemäß)

Dass der Änderungsantrag jedoch vorsieht, dass die abgestimmten Punkte an die Verwaltung zurück gespielt werden müssen, um dann eingearbeitet zu werden war einigen wohl nicht ganz so klar.
Dies ist nach Aussage von Herrn Goetzmann (Verwaltung) nicht vor dem 16.09. (Sitzung der Stadtverordneten) möglich, sodass nicht vor November mit einem Beschluss zu rechnen ist.

TOP 4.3: soziale Erhaltungssatzung

Der Geschäftsbereich 3 (Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) erklärte kurzerhand den aktuellen Stand der Ausarbeitungen zu einer sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam.
Demnach seien bereits eine handvoll Stadtteile besonders schützenswert, wobei die Kriterien und auch die finale Flächenbetrachtung noch nicht final abgeschlossen sind.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird jedoch ermöglicht neu eingehende Bauanträge anhand der jetzigen Kriterien ggf. um 12 Monate auszusetzen, bis die fertige Satzung dann steht.

Im Zuge der Diskussionen wird nochmals klar herausgestellt, dass in diesen 12 Monaten nicht pauschal alle Bauanträge in besagten Gebieten ausgesetzt werden MÜSSEN, sondern, dass sie augesetzt werden KÖNNEN, wenn sie ein oder mehre Kriterien erfüllen.
Auch wird nochmals betont, dass nur der grobe Geltungsbereich festgelegt sein muss, um diesem Antrag zuzustimmen; alle weiteren Spezifikationen werden dann binnen der gesetzten Jahresfrist definiert und wasserfest gemacht.

Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass sich der Geschäftbereich 3 nun um die weitere Ausarbeitung und Einbeziehung der Anwohner*innen kümmern kann.

Zusammenfassung

Alles in allem können wir, als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt – die bisherigen Ergebnisse nur gut heißen.
Wo noch Klärungsbedarf herrscht sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden nur um finanzstarken Investoren klein bei zu geben.

Daher freue wir uns, dass die sozialen Belange bei ausreichend vielen Vertreter*innen der Stadt als gleichwertig zu den wirtschaftlichen Punkten angesehen werden.
Das zeugt in unseren Augen von Verantwortung für eine ausgewogene Stadtentwicklung im Sinne aller Beteiligten.

Gleichzeitig begrüßen wir das Vorankommen der sozialen Erhaltungssatzung und einer ersten kleinen Sicherheit bezüglich der Sicherstellung unserer Nachbarschaftszusammensetzung in Form des Aufstellungsbeschlusses.
Wir hoffen auf einen aktiven Einbezug der betroffenen Anwohner*innen bei der Evaluierung, Erweiterung und Bewertung der bisherigen Kriterien.

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.

Offener Brief zur aktuellen Situation im Bauplanverfahren | 01.03.20

An:

die Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Linke, die Andere, Bürgerbündnis

In Kopie an:

Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Oberbürgermeister Mike Schubert, Märkische Allgemeine Zeitung, Potsdamer Neueste Nachrichten, Hauptstadt TV, Radio Potsdam

Sehr geehrte Stadtverordnete, 

mit Verwunderung nehmen wir von der Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt die neue Sachlage zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 zur Kenntnis („Neue Halle / östliches RAW-Gelände“). Laut einem Schreiben des Beigeordneten für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herrn Bernd Rubelt, vom 29.01.2020 an die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung wurden »[i]m Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens […] die sanierungs- und die neubaubezogenen Aspekte voneinander getrennt und in jeweils eigenständige Bauanträge gegossen«. In dem Schreiben wird zudem auf einen ersten Bauantrag verwiesen, der positiv beschieden wurde.

Als Anwohner*innen Initiative fragen wir uns, ob dieses als »Baustart durch die Hintertür« gewertet werden kann?

Bisher war uns aus der öffentlichen Berichterstattung sowie den Darstellungen auf der Einwohnerversammlung nicht ersichtlich, dass eine solche Zweiteilung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr.36 (hier weiter auch B-Plan genannt) beabsichtig ist. Entsprechend der Mitteilung von Herrn Rubelt ist der nun positiv beschiedene Bauantrag vorhabenunabhängig zu verstehen. Uns erschließt sich die Losgelöstheit vom Gesamtprojekt nicht und wir fragen uns stark, wie groß der politische Gestaltungsspielraum bei der Beurteilung des angekündigten Entwurfs eines städtebaulichen Vertrags sein wird, wenn bereits Baumaßnahmen begonnen haben.

Inwiefern wird Bürgerbeteiligung durch diese Vorgehensweise ad absurdum geführt?

Der nunmehr begonnene Baubeginn lässt uns stark daran zweifeln, dass momentan eine ernsthafte Bürgerbeteiligung verfolgt wird. Und wir fragen uns, wie dieses Projekt trotz der umfangreichen Einwände von Bürger*innen seitens der Bauverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt beurteilt wird. Diese Frage stellt sich für uns auch, weil wir seit Monaten auf eine Rückmeldung der Stadtverwaltung auf unsere zahlreich eingereichten Einwände warten. Das im Planungsverfahren zwingend vorgesehene Votum der Stadtverordnetenversammlung ist ebenso wenig erfolgt. Ein ernsthafter Einbezug der Bevölkerung kann in unseren Augen nur dann umgesetzt und entsprechend wertgeschätzt werden, wenn jegliche Art von Baubeginn erst nach einer finalen Abwägung der Einwände genehmigt wird und die Umsetzung innerhalb eines städtebaulichen Vertrages nach der finalen Absegnung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgt.

Warum gilt die Kreativität und Lösungsfindung, mit der das Bauplanverfahren vorangetrieben wird, nicht auch in gleicher Intensität für die Erlassung einer sozialen Erhaltungssatzung?

Nachhaltig irritiert sind wir, dass trotz offensichtlicher Fortschritte im Bauplanverfahren bislang keine Bemühungen hinsichtlich des Schutzes der Anwohner*innen der Teltower Vorstadt zu erkennen sind. Die in den Presseberichten verdeutlichten Planungen, insbesondere hinsichtlich der Ansiedlung von Unternehmen, bestätigen uns in unseren anfänglichen Befürchtungen, dass ein massiver Zuzug zu erwarten ist, der den Druck auf die unmittelbare Nachbarschaft spürbar erhöhen wird. Die von verschiedenen Seiten als sinnvoll erachtete Definition einer sozialen Erhaltungssatzung für das betroffene Umfeld droht jedoch in dieser Lage zu einem Lippenbekenntnis zu verkommen.

Wir knüpfen mit diesem Schreiben an unsere seit letztem Frühjahr andauernden Bemühungen an und appellieren erneut an Sie…

… sich für die Ernsthaftigkeit der Beteiligungsmöglichkeiten (von Bürger*innen und Anwohner*innen) in diesem Bauverfahren einzusetzen;

… der Verwaltung umgehend den Auftrag zur Erlassung einer sozialen Erhaltungssatzung zu erteilen;

… den Vertragsentwurf des städtebaulichen Vertrages einzufordern, bevor ein endgültiger Baubeginn erfolgt;

… wirtschaftliche Interessen und soziale Belange in Potsdam mindestens gleichwertig zu behandeln. Die Menschen, die hier bereits leben, wollen genauso ernst genommen werden, wie jene, die mit großen und mitunter schwer zu durchschauenden Versprechen in die Stadt kommen.

Die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt hofft auf Ihre Unterstützung und steht für einen weiteren konstruktiven Dialog gern zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Kriete und Reiko Käske

im Namen der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Einwohnerversammlung am 25.09. im Humboldgymnasium | 22.09.19

Am 25.09.2019 ab 18 Uhr findet die Einwohnerversammlung der Stadt Potsdam zur geplanten Bebauung des ehemaligen RAW-Geländes statt. Die Bauleitplanung und der Baudezernent werden dort über das Bauplanverfahren informieren. Ebenso wird der Vertreter des Investors die eingebrachten Baupläne erläutern.

Viel wichtiger ist aber, dass bei diesem Termin alle Fragen gestellt werden können, die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie alle anderen Potsdamerinnen und Potsdamern in Bezug auf das Bauvorhaben bewegen. Alle Einwände und Fragen, die bei der Versammlung geäußert werden, müssen dokumentiert und beantwortet werden. Und sie müssen im Bericht benannt werden, der der Stadtverordnetenversammlung anschließend vorgelegt wird.

Selbstverständlich wird auch die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt dabei sein. Und wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen und eine lebhafte Diskussion!

Zeit für Stellungnahmen | 16.09.19

Ab heute beginnt der Zeitraum um Stellungnahmen zum Bebauungsplan des ehemaligen RAW-Geländes abzugeben. Bis zum 7.10. können Bürger Stellungnahmen via E-Mail oder schriftlich einreichen. Alle Informationen dazu finden sich hier: https://www.potsdam.de/bebauungsplan-nr-36-neue-halle-oestliches-raw-gelaende

Der aktuelle Planungsstand wird in der Projektbeschreibung umrissen. Für Stellungnahmen interessant sind die Planzeichnung und die dazugehörige Begründung. Alle drei Dokumente haben wir zur bessere Verfübarkeit einmal hierher kopiert.

Einwohner*innen Versammlung offiziell geplant | 15.09.19

Es ist soweit, sie kommt…!

Am 25.09.2019 um 18:00 Uhr findet in der Aula des Humboldt-Gymnasiums [Adresse…] eine öffentliche Veranstaltung zum Vorhaben auf dem östlichen RAW-Gelände und zum damit in Verbindung stehenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ statt.

Flyer der Stadt Potsdam
(angehängt in der automatischen Antwort auf die Anfrage an Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de)

rege Beteiligung gewünscht!

Anders als bisher angenommen kommt sie nicht erst bis zum 15. November, sondern – unverhofft kommt oft – bereits Ende September!

Am 25. September von 18:00 – 20:00 Uhr können Anwohner*innen und Interessierte in die Aula des Humboldt-Gymnasiums (Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam) kommen und zusammen mit Vertretern der Stadt und anderer involvierter Gremien über ihre Bedenken und Wünsche diskutieren.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 09.05.2019 beschlossen, zum Projekt eine Einwohnerversammlung durchzuführen.

Für das Areal ist eine gewerblich orientierte Nutzung vorgesehen, die neben Büroflächen mit flexiblen Raumkonzepten und Gemeinschaftsflächen auch Räumlichkeiten für verwaltungsähnliche und hochschulische Zwecke beinhaltet. Hierzu sollen die denkmalgeschützten Bestandsbauten saniert und durch einen Neubau ergänzt werden.

Flyer der Stadt Potsdam
(angehängt in der automatischen Antwort auf die Anfrage an Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de)

mehr Transparenz wäre wünschenswert gewesen

Nachdem die Anwohner*innen der Initiative Teltower Vorstadt bereits im April E-Mails an die Bauleitplanung geschrieben hatten und daraufhin automatisierte Anworten mit einer Übersicht der Verfahrensschritte erhalten hatten, zeigte in einer erneuten Anfrage, dass bereits feststünde, wann die Einwohner*innen Versammlung stattfinden wird.

Die Märkische Allgemeine Zeitung (MAZ) hat am 16.9. einen kurzen Beitrag dazu geschrieben: hier nachlesen.

Die Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) berichtete am 17.9. dazu: mehr hier.

Im Rahmen der Einwohnerversammlung soll der aktuelle Stand des Projektes vorgestellt werden. Zudem werden auch weitere Planungsprozesse erörtert und mögliche Auswirkungen des Bauvorhabens betrachtet.

Flyer der Stadt Potsdam
(angehängt in der automatischen Antwort auf die Anfrage an Bauleitplanung@Rathaus.Potsdam.de)

wissenswertes zur Einwohner*innen Versammlung

Man sollte hinzufügen, dass der Initiative, nach Auskunft der WerkStadt für Beteiligung, Informationen vorliegen, demzufolge alle auf der Einwohner*innen Versammlung angesprochenen Themen auch diskutiert werden müssen. Nicht nur informell, wie auf dem Flyer zu verstehen, sondern auch erörternd. Themen, die demnach keine Zeit zum Diskutieren gefunden haben, müssten in einer separaten, zweiten Sitzung erörtert werden.

Weiterhin werden alle diskutierten Themen auf der darauf folgenden Stadtverordnetenversammlung in Form eines Berichtes/Protokolls vorgelegt, sodass jeder Gesichtspunkt berücksichtigt werden kann.