Mieterhöhungen in der Teltower Vorstadt | 02.11.20

Pressemitteilung Ende Oktober

So lassen wir das nicht einfach stehen!

Die Mieterhöhungen für circa 70 Haushalte der ProPotsdam GmbH während der Coronapandemie zeigen das profitorientierte Agieren dieses vermeintlich sozialen städtischen Wohnungsunter-nehmens.

Wohnraum muss – gerade in Krisenzeiten – bezahlbar, besser noch, günstig bleiben.

Anwohner*in Teltower Vorstadt

Als Anwohner*innen fordern wir von ihr und Semmelhaack die sofortige Rücknahme der geplanten Mieterhöhungen. Da die Wohnqualität in der Teltower Vorstadt durch die umliegenden Baustellen massiv beeinträchtig ist und noch langfristig sein wird, fordert die Initiative, dieser Situation Rechnung zu tragen und die Mieten im Viertel stattdessen um 3 Prozent zu senken.
Das kann nur durch wohnpolitische Steuerung gelingen – diese liegt auch im Verantwortungsbereich der ProPotsdam und Semmelhaack.

  1. Leipziger Dreieck,
  2. Überführung Friedrich-Engels-Straße, sowie
  3. durch die geplante Großbaustelle am RAW-Gelände

„Die ProPotsdam GmbH ist mit gut 19%-igem Anteil am Wohnungsmarkt die größte Vermieterin im Raum Potsdam. Mieterhöhungen rechtfertigt sie in ihren Schreiben [– wie auch Semmelhaack –] mit der legalen Orientierung am aktuellen qualifizierten Mietspiegel. An dieser Stelle muss festgehalten werden: das Unternehmen schafft sich durch seine Marktposition seine Vergleichsmieten durch regelmäßige Mieterhöhungen selbst. Sie ist damit federführend für die steigenden Mieten in Potsdam verantwortlich.“

Karola von der Anwohnerinnen-Initiative Teltower Vorstadt

Selbst unter diesen Umständen beschloss die Stadt Potsdam Anfang des Jahres nach wie vor die ProPotsdam GmbH bei Grundstücksvergaben vorrangig zu behandeln.
Weder die – offensichtlich – bewusste Missachtung ihres öffentlichen Auftrags und der eigenen Unternehmensleitlinien, noch das blauäugige Vertrauen der Stadt in die ProPotsdam oder auch Semmelhaack, oder die unsolidarischen Mieterhöhungen zu Zeiten der Pandemie können und wollen wir als Anwohner*innen unwidersprochen stehen lassen.

„Sowohl die Stadtverordneten, als auch die Sozialbeigeordnete der Stadt und gleichzeitig Aufsichts-ratsvorsitzende der ProPotsdam, Frau Brigitte Meier, sowie die Verwaltung der Stadt suggerieren uns seit langem, dass die Wahrscheinlichkeit einer Mietenerhöhung im Zusammenhang mit der RAW-Be-bauung durch genossenschaftliche oder kommunale Vermieterinnen gering bliebe und somit eher keine Gefahr von Gentrifizierung von ihnen ausginge. Die ProPotsdam als kommunale Wohnungs-gesellschaft zeigt hiermit deutlich, welchen Wert solche Beteuerungen haben und was wir von der Wohnungspolitik der Stadt zu erwarten haben.“

Andreas (Anwohner Teltower Vorstadt).

Semmelhaack wiederum gießt Wasser auf die Mühlen der Stadt- / Verwaltung und handelt genau nach deren Vorhersage: profitorientiert in Zeiten einer Krise.

es geht auch anders – nur nicht in Potsdam

Im Gegensatz dazu setzen die Städte Mainz und Hamburg sich proaktiv gegen Mietsteigerungen ein. Die ProPotsdam und Semmelhaack aber hingegen beharren auf ihren kontinuierlichen Mehreinnahmen, während ihre Mieter*innen im Zuge der Pandemie z.T. von Auftragsausfällen, Quarantäne-Ausfällen, Kurzarbeit und Jobverlust betroffen sind. Etwaige staatliche Kompensationshilfen zur Überbrückung dieser Corona-Ausfälle fließen somit direkt auf die Habenseite der Wohnungsunternehmer*innen.

Informationen darüber hinaus

Berichterstattung Medien

Artikel der MAZ+ und PNN, sowie des Blickpunktes folgen…

Demzufolge seien laut Mile Schubert (OBerbürgermeister) diese Erhöhungen moderat und betrügen meist unter 0,50€/m². Bei den betroffenen Wohnungen handle es sich um etwa 10% der über 17.000 im Bestand der ProPotsdam GmbH und im Schnitt wären es nicht einmal 25€/Monat mehr pro Wohnung.

Dass das aber gerade zu Zeiten der Corona-Pandemie und den bereits Anfang 2019 bestandenen Sorgen unserer Initiative passieren müsse ist schier dreist.

Wer notwendige Mietanpassungen ablehne, müsse auch „Nein” sagen „zur behutsamen Stadtentwicklung oder zur Erhöhung von Handwerkerlöhnen oder zur Unterstützung von Bürgerhäusern”, sagte der Oberbürgermeister.

PNN

Auch diese Aussage scheint schlichtweg unnötig, denn zur Mieterhöhung kam zusätzlich noch die Betriebskostenabrechnung 2019 ins Haus geflogen. Und genau indem man nicht – nur weil man es kann – die Mieten alle 15 Monate erhöht fördert man ja eine „behutsame Stadtentwicklung“. Vielleicht wäre es an der Zeit zu überlegen in welchem Tempo sich die Stadt entwickeln muss, denn die Mittel sollten nicht zum Zweck sein, sondern der Zweck den Mitteln entsprechen.

diese und weitere Informationen…

Unsere Pressemitteilung, sowie weitere Dokumente der Mieter*innen und Anwohner*innen finden sich hier:

  • Pressemitteilung PDF
  • Beispiel-Schreiben an die ProPotsdam PDF
  • Beispiel-Schreiben an Semmelhaack PDF

Leider scheint die Gentrifizierung bereits im Viertel angekommen zu sein. Im Zuge der Mieterhöhungen von Semmelhaack teilen uns Mieter*innen mit, dass sie sich aufgrund dieser eine neue Wohnung gesucht haben und nun wegziehen werden.

Anwohner*innen Treffen | 08.10.2020

Gegen 18:00 Uhr haben sich trotz Kurzfristigkeit viele Anwohner*innen der Teltower Vorstadt zu einem ersten Austausch zu den vor Kurzem erhaltenen Mieterhöhungsschreiben der ProPotsdam GmbH zusammengefunden.

Obwohl der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) in den vergangenen Monaten mehrfach seitens der Politik – an verschiedenen Stellen – versichert wurde, dass trotz anstehender Bebauung des RAW-Geländes keine allzu große Gefahr von den kommunalen und genossenschaftlichen Vermietern bezüglich Mieterhöhungen (und damit langfristig einhergehend Gentrifizierung) ausgehen dürfte, haben gleich mehrere Mieter*innen der ProPotsdam GmbH zu Beginn des Oktobers 2020 Mieterhöhungen erhalten.

rechtlicher Hintergrund zu Mieterhöhungen

Gemäß des alle zwei Jahre neu erscheinenden qualifizierten Mietspiegels in Potsdam (aktuelle Version 08/2020) werden anhand von Wohnungskriterien, wie Alter, Sanierungsgrad, Größe (Seite 6) Vergleichsmieten der letzten 4 Jahre herangezogen (ab 2021 müssen die Mieten der letzten 6 Jahre herangezogen werden: Änderung im BGB §558). Diese bieten einen Überblick über mögliche Minimal-, Maximal- und Mittelwertmieten von Wohnungen mit ähnlicher Ausstattung und baulicher Substanz.

Anhand der dann folgenden „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung innerhalb der Mietspiegelfelder“ auf den Seiten 7-8 können Merkmale einer Wohnung herangezogen werden, die festlegen wie viele Prozentpunkte hin zur Maximal-Vergleichsmiete (max.VM) möglich sind; diese können auch negativ sein.
Zugrunde liegt dann diese Formel:
Max.VM – Mitt.VM x %Punkte aus Orientierungshilfe = mögliche Steigerung an €/m²

In Potsdam gilt zudem die Besonderheit, dass bis Ende 2020 die Kappungsgrenze bei „nur“ 15% statt bundesweit 20% liegt. Das bedeutet, dass die Miete binnen 15 Monaten maximal um 15% zu der Miete von vor mind. drei Jahren steigen darf.
Wendet man also nun diese mögliche Steigerung an €/m² auf die Quadratmeterzahl der eigenen Wohnung an, darf dieses Mehr die Miete von vor 3 Jahren x 15% nicht übersteigen.

Nach Auskunft einiger Anwesenden beträgt deren nunmehr berechnete Miete im Schnitt knapp unter 10€/m². Anders als von der ProPotsdam GmbH in 01/2020 EinsVier (Seite 13) für die Wohnungskategorie „Altbau 1919–1948“ mit 1.568 Wohnungen in Potsdam und durchschnittlich 7,36€/m² dargestellt. Wie dieser Wert zustande kommen soll war vielen nicht verständlich.

Vorgehen der ProPotsdam GmbH

Nun ist es so, dass die ProPotsdam GmbH in Ihren Schreiben fein säuberlich aufdröselt, wie sich diese Werte berechnen und was sie rechtlich in der Lage wären zu erhöhen. „Netterweise“ hält sie einem dann auch noch unter die Nase, dass sie diese Spanne in der Regel nicht voll ausschöpft. So könnte sie z.B. 60€ mehr im Monat verlangen, nimmt aber „nur“ 20€ mehr.
Dies kann daran liegen, dass in den Vorjahren bereits Erhöhungen stattgefunden haben (dann werden diese 15% z.T. über drei Jahre voll ausgeschöpft), oder aber – spekulativ – , dass sie nicht gleich alles abgreifen will.

Ihren Ursprung hat die ProPotsdam in der gemeinnützigen Wohn- und Baugesellschaft mbH (GEWOBA), die 1990 gegründet und 2006 zur ProPotsdam GmbH umfirmiert wurde. Mit einem Bestand von über 17.000 Mietwohnungen sind [sie] der größte Wohnungsanbieter auf dem Potsdamer Wohnungsmarkt.

https://www.propotsdam.de/ueber-uns/auf-einen-blick/

Unabhängig davon hat dieses Vorgehen Historie, denn die ProPotsdam GmbH, eine kommunale Gesellschaft der Stadt Potsdam, schreibt sich selbst eigentlich auch auf die Fahne sich sozial zu engagieren. Dies trifft, neben der Aussage der Stadtpolitik zu den ausbleibenden Gefahren von Mieterhöhungen, aus Sicht der Anwohner*innen aber aktuell nicht zu.

Die strategische Ausrichtung des Unternehmens orientiert sich an einer „Nachhaltigen Stadtentwicklung“ und sucht die Balance zwischen ökologischen, ökonomischen und sozialen Zielsetzungen, um sich langfristig für die Landeshauptstadt zu engagieren.

https://www.propotsdam.de/ueber-uns/auf-einen-blick/

Als ob die Auswirkungen des Coronavirus (Kurzarbeit, Zwangsurlaub, verminderte Einnahmen, Quarantäne, …) für viele Familien hier in diesem bunten Kiez alleine nicht schon schwer genug zu kompensieren wären. So hat noch vor Baubeginn am RAW-Gelände, die ProPotsdam GmbH scheinbar nichts Besseres zu tun als in ihren knapp 70 Wohnungen in der Teltower Vorstadt (v.a. Schlaatzstraße, Kurze Straße) die Mieten nochmal kräftig zu erhöhen.

Konsequenzen für die Mietpreise in POtsdam

Da sie mit etwa 19% Wohnungsanteil (knapp 17.000 von ca. 92.000 Wohnungen in Potsdam) der größte Wohnungsanbieter in Potsdam ist und wirklich alle 15 Monate in der Teltower Vorstadt die Mieten zu erhöhen scheint (Aussagen mehrerer Anwohner*innen), so ist es nicht verwunderlich, dass sie sich damit selbst ihre steigenden Vergleichsmieten schafft und so die Mietpreise in ganz Potsdam maßgeblich in die Höhe treibt.

Nach Aussage einiger anderer Anwohner*innen würde andere Vermieter (kommunal wie privat) nicht rigoros alle 15 Monate abschöpfen, was das Recht eben hergibt. Da stellt sich dann schon die Frage, wieso gerade die ProPotsdam GmbH, die ja sozial orientiert ist, hier die glänzende Ausnahme bildet. Das hier Frust und Wut unter den Anwohner*innen entstehen muss ist also nur nachvollziehbar und spiegelt genau das wieder, was die AITV bereits 2019 bei der Einwohner*innenversammlung und darüber hinaus immer wieder versucht hat der Stadtpolitik klar zu machen.

hätte die Politik mal zugehört…

Somit ist nun genau das eingetroffen und genau der Stein ins Rollen gebracht worden, vor dem die AITV im Namen der Anwohner*innen gewarnt hatte und diesen verhindern wollte; entgegen aller Beschwichtigungen seitens der Politik.
– wie u.a. der Großteil der Stadtverordenten (2019-2020), Sozialbeigeordnete Frau Meier (selbst Ausschussmitglied der ProPotsdam GmbH) und der Bauausschuss.

Artikel von Stadt für Alle

Bauausschuss | 08.09.20

Erfolg auf ganzer Länge

Am 08.09.2020 in seiner 17. öffentlichen Sitzung der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes (kurz: Bauausschuss) erneut über die wichtigen Themen RAW-Gelände und soziale Erhaltungssatzung debattiert

Auch diesmal ging es „heiß her“ und wir haben uns eine aktive Teilhabe in Form eines Redebeitrages (ausführliche Version) nicht nehmen lassen (dieser ging im Anschluss auch per Mail an die anwesenden Ausschussmitglieder).

TOP 4.2: B-Plan Nr. 36

Die Quintessenz lautet unserer Meingung nach: man ist sich einig, dass man sich noch nicht einig ist.
Über diesen Antrag kann man auch eine – aus unserer Perspektive – recht einseitige Berichterstattung in den Medien nachlesen (PNN, MAZ+).
Es gab viel Diskussionsbedarf vor allem beim Änderungsantrag der GRÜNEN, welcher vorsieht:

  • neben einer konreteren Definition der Nutzungsflächen (1)
  • auch Aspekte des Lärmschutzes (2) sind noch ausbaufähig
  • Allgemeines zu den Themen
    • der Erschließung (3),
    • des Klimaschutzes (4) und
    • der Energieeffizienz (5)

Im Zuge dieser Debatte wurden noch einmal die Haltung der einzelnen Parteien klar: die Vorhabenträgerin (The RAW Potsdam GmbH) will sich keine weiteren Vorgaben machen lassen, was die Konkretisierung der Nutzung angeht, wohingegen zumindest einige Mitglieder des Bauausschusses hier noch Potential nach oben sehen.

Für Fesselspiele sind wir nicht zu haben.

Herr Nauheimer (The RAW Potsdam GmbH, sinngemäß)

Bezüglich des Änderungsantrages hat der Bauausschuss schlussendlich (ungewollt) ein Eigentor geschossen, denn wenngleich die Punkte (1) und (2) aufgrund höherer Kosten für den Investors (durch Spannweiten-Definitionen, z.B. 10-30% Wissenschaft) und einer nicht umsetzbaren Konkretisierung zum Lärmschutz abgewiesen wurden, stimmte der Ausschuss Punkt (3) bis (5) zu, da diese (sinngemäß) ja schon in anderen Papieren niedergeschrieben gewesen seien und keine gravierenden Änderungen mit sich zögen.

Ein Antrag auf Rückstellung bis zum fertigen Entwurf einer sozialen Erhaltungssatzung seitens die aNDERE wurde gleichzeit mehrstimmig abgelehnt.

Ich muss mir nicht [von einem fachkundigen Bürger] und einer Anwohnerinitiative sagen lassen, welche sozialen Belange es in der Stadt gibt.

Herr Heuer (SPD, sinngemäß)

Dass der Änderungsantrag jedoch vorsieht, dass die abgestimmten Punkte an die Verwaltung zurück gespielt werden müssen, um dann eingearbeitet zu werden war einigen wohl nicht ganz so klar.
Dies ist nach Aussage von Herrn Goetzmann (Verwaltung) nicht vor dem 16.09. (Sitzung der Stadtverordneten) möglich, sodass nicht vor November mit einem Beschluss zu rechnen ist.

TOP 4.3: soziale Erhaltungssatzung

Der Geschäftsbereich 3 (Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) erklärte kurzerhand den aktuellen Stand der Ausarbeitungen zu einer sozialen Erhaltungssatzung in Potsdam.
Demnach seien bereits eine handvoll Stadtteile besonders schützenswert, wobei die Kriterien und auch die finale Flächenbetrachtung noch nicht final abgeschlossen sind.
Durch diesen Aufstellungsbeschluss wird jedoch ermöglicht neu eingehende Bauanträge anhand der jetzigen Kriterien ggf. um 12 Monate auszusetzen, bis die fertige Satzung dann steht.

Im Zuge der Diskussionen wird nochmals klar herausgestellt, dass in diesen 12 Monaten nicht pauschal alle Bauanträge in besagten Gebieten ausgesetzt werden MÜSSEN, sondern, dass sie augesetzt werden KÖNNEN, wenn sie ein oder mehre Kriterien erfüllen.
Auch wird nochmals betont, dass nur der grobe Geltungsbereich festgelegt sein muss, um diesem Antrag zuzustimmen; alle weiteren Spezifikationen werden dann binnen der gesetzten Jahresfrist definiert und wasserfest gemacht.

Diesem Antrag wurde mit großer Mehrheit zugestimmt, sodass sich der Geschäftbereich 3 nun um die weitere Ausarbeitung und Einbeziehung der Anwohner*innen kümmern kann.

Zusammenfassung

Alles in allem können wir, als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt – die bisherigen Ergebnisse nur gut heißen.
Wo noch Klärungsbedarf herrscht sollten keine voreiligen Schlüsse gezogen werden nur um finanzstarken Investoren klein bei zu geben.

Daher freue wir uns, dass die sozialen Belange bei ausreichend vielen Vertreter*innen der Stadt als gleichwertig zu den wirtschaftlichen Punkten angesehen werden.
Das zeugt in unseren Augen von Verantwortung für eine ausgewogene Stadtentwicklung im Sinne aller Beteiligten.

Gleichzeitig begrüßen wir das Vorankommen der sozialen Erhaltungssatzung und einer ersten kleinen Sicherheit bezüglich der Sicherstellung unserer Nachbarschaftszusammensetzung in Form des Aufstellungsbeschlusses.
Wir hoffen auf einen aktiven Einbezug der betroffenen Anwohner*innen bei der Evaluierung, Erweiterung und Bewertung der bisherigen Kriterien.

Nachbarschaftstreffen | 02.09.20

Um weitere Ideen und Pläne zu schmieden haben wir uns unter freiem Himmel versammelt und Revue passieren lassen, was bis jetzt alles (nicht) passiert ist.

Im Konsens aller Anwesenden und nach der Berichterstattung vom letzten Bauausschuss haben wir beschlossen es nochmals zu versuchen.

Lieber Bauausschuss, wir kommen…!

spontan eingefallen 🙂

Am 08.09.2020 tagt der Bauausschuss ab 18 Uhr noch einmal zu den Punkten B-Plan RAW und soziale Erhaltungssatzung; diesmal im Treffpunkt Freizeit.
Wir haben Rederecht beantragt und wollen zeitgleich die Fraktionen noch einmal über unseren Standpunkt informieren.

Auch wir finden eine Aufwertung des ehem. RAW-Geländes sinnvoll, nur wollen wir – anders als die Politik scheinbar – alle Aspekte, inklusive der sozialen Belange ganzheitlich betrachten und einbeziehen.

Sicher, die soziale Erhaltungssatzung wird bearbeitet – das stimmt. Aber man kan nicht auf der einen Seite ein so großes Bauprojekt vorantreiben, als gäbe es kein Morgen mehr und auf der anderen Seite das Thema soziale Erhaltungssatzung vor sich hin schieben bis es nicht mehr relevant ist.

In diesem Sinne hoffen wir noch einmal wichtige und relevante Einwände, bzw. Sorgen mit auf den Weg bringen zu können, damit die Politik in Potsdam in der Lage ist ganzheitliche und nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Stadtverordnetenversammlung | 19.08.20

Die Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 19.08. ist bereitsseit 12.08.2020 online. Unsere Thematik zum RAW findet sich unter Punkt 8.18 (Anträge) im Mittelfeld der Tagesordnung.

Von den Grünen wurde zudem ein Antrag auf ein reguläres B-Plan-Verfahren gestellt.

Beide Anliegen gehen ohne weiteren Kommentar zur „Vorberatung“ in den Bauausschuss (TOP 4.2+4.3), deren Tagesordnung ebenfalls schon online ist. Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal. Wir haben Rederecht beantragt.

Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum B-Plan 36
Verfahrensverlauf der Beschlussvorlage zum regulären B-Plan-Verfahren zu B-Plan 36

Treffen mit der Sozialbeigeordneten Fr. Meier | 18.08.20

Überraschend zu hören und doch auch motivierend: wir sind dem positiv gegenüber eingestellt und begrüßen eine Einführung einer „sozialen Erhaltungssatzung“.

Sorgfalt vor Eile ist essenziell, um einer gerichtlichen Anfechtung standzuhalten.

(sinngemäß) Frau Meier

was eine solche Satzung leisten kann

Klar wurde im Gespräch, dass es kein Allround-Wohlfühl-Paket geben wird, denn eine solche soziale Erhaltungssatzung versucht „nur“ (und das ist schon viel) bauliche Maßnahmen zur Aufwertung eines Stadtgebietes zu vermeiden, dessen Folge wäre, dass sich die Zusammensetzung des Viertels allzusehr ändert.

Beispiel:
Die Satzung lässt ein Einschreiten der Gemeinde zu, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen. Sie greift auch bei „Luxussanierungen“ von bereits bestehenden Eigentumswohnungen.

Jedoch kann sie keinen Schutz gegen Mieterhöhungen im Rahmen des Gesetzes leisten, noch verhindern, dass man aufgrund dieser Erhöhungen sich die Wohnung nicht mehr leisten kann.

Das erschien uns auch plausibel, da die soziale Erhaltungssatzung aus dem Baugesetzbuch kommt und entsprechend nur Auswirkungen auf bauliche Maßnahmen haben kann, welche die Zusammensetzung des Viertels verändern.

Ein neuer und wichtiger Punkt war auch, dass bei Genehmigung solcher Bauvorhaben – egal ob mit oder ohne Satzung – nur ein bestimmter prozentualer Anteil eines solchen schützenswerten Viertels „Luxus“ sein darf. Andernfalls kippt der Schutzstatus und die Satzung wird in diesem Geltungsbereich hinfällig.

aktuelle Schritte

Derzeit prüft der Geschäftsbereich 3 für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit welche Viertel bzw. Regionen der Stadt Potsdam einem erhöhten Risiko auf Investionen und struktureller Veränderung der Zusammensetzung gegenüber stehen und damit schutzbedürftig sind.

Dabei werden Gebiete mit vorzugsweise Einfamilienhäusern ausgespart und Bereiche der Genossenschaften / ProPotsdam ebenfalls, da hier solche Veränderungen nicht zu erwarten sind.
Diese Prüfung muss am Anfang sehr sorgfältig anhand von Kriterien erfolgen, die vor Gericht Bestand haben.

Mögliche vorzeitige hilfe für anwohner*innen

Es gibt – unabhängig vom präzisen, zeitintensiven Vorgehen – noch die Möglichkeit eines Aufstellungsbeschlusses, welcher einen Aufschub neuer Bauvorhaben um ein Jahr ermöglicht.
In dieser Zeit ist es dann nicht möglich solche baulichen Maßnahmen, die zur Veränderung der Zusammensetzung beitragen, einfach umzusetzen. Außerdem können in dieser Zeit die genauen Kriterien weiter bearbeitet, analysiert und definiert werden. Selbst der Geltungsbereich (betroffene Gebiete), welche anfangs festgelegt sein müssen, können noch spezifiziert werden.

Der Eindruck unserer Initiative war, dass der Geschäftsbereich 3 einem solchen Aufstellungsbeschluss nicht gänzlich abgeneigt ist, jedoch noch Bedenken gegenüber der zeitlichen Umsetzungsfrist hat. Diese soll nun mit Geschäftsbereich 4 (Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt) abgestimmt und durchgesprochen werden, um einen solchen Aufstellungsbeschluss vorzeitig zuzulassen.

Stadtverordnetenversammlung 19.08.2020

Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung war bereits seit 12.08.2020 online; auch hier soll die soziale Erhaltungssatzung unter Frau Meier thematisiert werden (Punkt 11.6.1).

Dieses Thema wandert „zur Kenntnis“ an den Bauausschuss, dessen Tagesordnung bereits online ist (TOP 4.4+4.5). Zeitpunkt: 25.08.2020, 18.00 Uhr, Plenarsaal.

Verfahrensverlauf Erstellung einer Erhaltungssatzung

Wichtiges Treffen | 13.08.20

Liebe Anwohner*innen und Mitstreiter*innen,

hier eine kurzes Update aus den Reihen unserer Initiative: die Bauplanung für das RAW-Gelände biegt auf die Zielgeraden ein.
Am Mittwoch kommender Woche werden die finalen Entwürfe und Verträge in der Stadtverordnetenversammlung verhandelt.

Was bisher geschah…

PResse

Die Presse hat inzwischen ebenfallls darüber berichtet ( MAZ+ | PNN | Stadt für alle ) und stellt ebenfalls ein paar Mängel klar.

Beschlussvorlage

Die Dokumente zur Beschlussvorlage liegen nun im Ratsinformationssystem vor. Unter dem Link sind alle Unterlagen zum Bauvorhaben zu finden, inklusive der Abwägungen aller bisherigen Einwände und des Entwurfs des Durchführungsvertrags.

Viel Lesestoff, aber wichtig, denn daran entscheidet sich die Zukunft des RAWs und damit auch der Nachbarschaft.

Vorlage – 20/SVV/0801 – Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ – Zwischenabwägung, Zustimmung zu den Entwürfen des Vorhaben- und Erschließungsplans und vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie Zustimmung zum Durchführungsvertrag und Auslegung

Ratsinformationssystem Stadt Potsdam

Wir ziehen Konsequenzen…

Die ersten Reaktionen in der Initiative zeigen, dass wir unbedingt noch einmal aktiv werden müssen, um bis zum kommenden Mittwoch (Stadtverordnetenversammlung) die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und insbesondere der Stadtverordneten auf die Schwachstellen zu lenken (nur einige wenige Punkte, die nach einem ersten Sichten herausstechen):

  • So wird die bislang schwache Entwicklung in Sachen sozialer Erhaltungssatzung einfach hingenommen und trotz dessen der Ruf nach einer vorzeitigen Baugenehmigung erneuert.
    Ein klar unhaltbarer Zustand, und genau die Situation, vor der wir von Anfang gewarnt hatten.
  • Die Abwägung zu einigen Einwänden ist überaus kurz geraten und so gut wie immer zu Gunsten des Bauprojekts ausgefallen
  • Der Durchführungsvertrag definiert viel Prozedere, aber kaum Details zum tatsächlichen Bau und dessen Nutzung.
    Auch dies ein Fall, vor dem wir frühzeitig gewarnt hatten, da man sich so vollends auf die Aussagen des Investors verlässt und auf eine rechtliche Handhabe zur Durchsetzung verzichtet.

Wir wollen uns daher (coronakonform) treffen, um uns zu den Unterlagen auszutauschen und weitere Schritte zu planen.
Treffpunkt ist aufgrund der Hitze der halbwegs kühle und schattige Hinterhof in der Schlaatzstr. 19.

! Wir freuen uns auf rege Beteiligung !

Bauverwaltung zum aktuellen Stand | 21.07.20

Am 21.07.2020 sind wir, Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt, dem Angebot der Bauverwaltung Potsdam nachgekommen und haben uns über den aktuellen Planungsstand zum Bauvorhaben am RAW-Gelände informieren lassen.

Stand Bauvorhaben

es wird interessant…

Im Großen und Ganzen wurden wir darüber in Kenntnis gesetzt, dass die bis heute vorgebrachten Einwände und Belange aller Büger*innen und anderen Beteiligten abgewogen worden sind. Diese wurden in einem Abwägungsentwurf zusammengestellt und sollen nun der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zur Abstimmung vorgelegt werden.

Sinn der Abwägungen ist es alle Belange aufzugreifen und gegeneinander abzuwägen, welche Punkt im Rahmen des Projektes mehr Gewichtung erhalten sollen. Dabei muss in der Beschreibung klar ersichtlich werden warum wie abgewogen wurde.

hot facts: Abwägungen

  • Vollständigkeit (alle Belange müssen enthalten sein)
  • Nachvollziehbarkeit / Transparenz (Begründung muss verständlich sein)
  • Ganzheitlichkeit (Vermeidung von defizitären Abwägungen)
  • ausgewogene Gewichtung

Die wichtigsten Dokumente hierbei sind in aller Regel die „Abwägungstabelle/n„, hier sollten alle Belange abgebildet sein. Weiterhin wichtig ist die dazugehörige „Begründung zur Konfliktbewältigung„, hier sollte plausibel und nachvollziehbar beschrieben sein, wie verschiedene Gewichtungen und Entscheidungen getroffen wurden und warum.

möglicher Verlauf

Uns wurden mögliche Verläufe des weiteren Geschehens beschrieben, wobei folgender am wahrscheinlichsten zu sein scheint (sinngemäße Erfahrungswerte der Verwaltung):

  • bei der nächsten SVV wir der Abwägungsentwurf in Form einer Beschlussvorlage eingebracht, bei der abgestimmt wird, ob die Abwägungen nach Vorschlag der Bauverwaltung, so angenommen werden oder nicht
  • wahrscheinlich ist, dass diese zur Überarbeitung in einen der Ausschüsse gegeben werden (höchstwahrscheinlich den Bauauschhuss)
  • dieser und ggf. andere Ausschüsse spielen nach umfassender Beratung eine überarbeitete Version zurück an die SVV
  • das geht weiter, bis diese einen Abwägungsentwurf final annimmt und…
    • …ebenfalls den Entwurf zum vorhabenbezogenen Erschließungsplan mit Begründung akzeptiert
    • …den Durchführungsvertrag annimmt
    • …und formell beschließt alle erforderlichen Dokumente zur öffentlichen Beteiligung auszulegen

Dabei gilt, dass die SVV Entscheidungshoheit genießt und durchaus Abwägungsentscheidungen nach ihrem Ermessen abändern lassen kann, wenn dies plausibel und nachvollziehbar begründet wird und in Summe die Ausgeglichenheit der Gewichtungen nicht beeinflusst.

Szenarien 1+2

Variante 1: Angenommen die SVV beschließt nach einfachem Durchlauf durch die Ausschüsse am 16.09. die Annahme es Abwägungsentwurfes, dann werden die Ergebnisse vier Wochen öffentlich ausgelegt – auch hier können sich Bürger*innen engagieren und äußern -, sodass theoretisch ab Dezember gebaut werden könnte.

Variante 2: Sollte die SVV bis 16.09. keinem der Abwägungsentwürfe zustimmen, oder die Ausschüsse zu keinem neuen Entwurf gekommen sein, so kann eine Auslegung erst wieder im Dezember stattfinden, da die SVV im Oktober nicht tagt. Somit verschiebt sich ein potentieller Baustart in den Januar 2021 und gegebenenfalls darüber hinaus.

derzeitige Arbeiten auf dem Gelände

Bauantrag 1 Sanierungsmaßnahmen (genehmigt Frühjahr 2020): beinhaltet bestandssichernde, sanierungstechnische Maßnahmen, die nicht im Bezug zum eigentlichen Bauvorhaben stehen (marode Dächer tauschen, Fenster neu einsetzen, Boden tauschen, …)

Bauantrag 2 Neubau (ausstehend): hier geht es um die eigentliche Bebauung des Geländes mit Neubau, Infrastruktur, …

Stand soziale Erhaltungssatzung

Die Prüfung der rechtlichen Grundlagen erfolgt unabhängig vom Bauvorhaben auf dem RAW-Gelände und ist an viele Faktoren gebunden, wodurch eine rechtlich korrekte Definition und Implementation schwierig ist.

Derzeit laufen die Analyse zu den Faktoren, sowie Prüfungen dieser – ein Update zu diesem Thema erwarten wir in unserem Treffen mit Frau Brigitte Meier als neue Sozial-Beigeordnete im August.

Thema Klimanotstand

Auch hier haben wir kurz nachgefragt, was es denn nun mit dem „Klimanotstand“ in Potsdam auf sich hat und wie sich dieser hier auswirken könnte. Die Antworten hierzu waren jedoch eher ernüchternd.

die SVV hat den Auftrag an den Oberbürgermeister (bzw. die Verwaltung) gegeben, alle eingehenden Bauvorhaben anhand von derzeit noch nicht definierten Kriterien im Bezug auf das Klima zu prüfen.

Mitarbeiter*in Bauverwaltung ( sinngemäß )

Die rechtliche Situation des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und dessen Abwägungen lässt eine solche, von vornherein stärkere Gewichtung der Klimafaktoren jedoch nicht zu, da eine ausgewogene Gewichtung mit nachvollziehbarer Begründung die Basis dieser darstellt. Das Ergebnis könnte am Ende sicherlich auf das gleiche hinauslaufen, jedoch darf nicht von Vornherein festgeschrieben sein, welche Faktoren „wichtiger“ sind.

Somit erscheint uns der Ausruf des Klimanotstandes im Bezug auf das Bauvorhaben am RAW-Gelände eher als schönes „Aushängeschild“ für die Stadt, welches jedoch ohne weitere, rechtliche Konsequenzen in der Politik nach sich zu ziehen im Sand zu verlaufen scheint.

Herr Nauheimer im Gespräch | 23.06.20

Wir und weitere Interessierte haben uns mit dem Geschäftsführer der The RAW Potsdam GmbH, Mirco Nauheimer, im Gartenlokal „Am Übergang“ zu einer Gesprächsrunde zusammengefunden um den aktuellen, nach Herrn Nauheimer finalen Planungsstand des Projektes zu erfragen und in den aktiven Austausch zu gehen.

Themenschwerpunkte

  • zur Zeit geplantes Nutzungskonzept
  • Mietinteressenten
  • Anzahl geplanter Mitarbeiter
  • Anzahl geplanter Park-/Stellplätze für Auto bzw. Fahrräder
  • Inhalt und Gestaltung des Durchführungsvertrages
  • gestalterischer Entwurf
  • aktueller Stand des Bauvorhabens

darüber hinaus…

…nutzten die Gesprächsteilnehmer die Möglichkeit, zahlreiche Fragen zu stellen und ihre Zweifel angesichts der Größe des Bauprojekts und deren Sicherheiten für die Zukunft Potsdams offen zu äußern. Sie kritisierten unter anderem das fehlende Verkehrskonzept und thematisierten ihre nach wie vor bestehende Sorge hinsichtlich der sozialen Verdrängungseffekte für das Wohnviertel der Teltower Vorstadt.

soziale erhaltungssatzung

Besonders ausführlich wurde deshalb über das Thema der Ausarbeitung einer sozialen Erhaltungssatzung diskutiert. Herr Nauheimer hat sich diesbezüglich nicht grundsätzlich gegen eine solche ausgesprochen, hält jedoch andere Instrumente für geeigneter und sieht sich letztlich als Investor auch nicht in der Verantwortung hierfür.

resumée und weitere Schritte

Während des Gesprächs hat sich unser Eindruck noch einmal verstärkt, dass die Mühlen in der Stadtverwaltung eher langsam mahlen. Deshalb werden wir diese kontaktieren um auch hier nochmals in den aktiven Austausch zu gehen (siehe auch Beitrag „Oberbürgermeister Sprechstunde„).
Weiterhin haben wir vor auch noch einmal auf Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung (SVV) zugehen, welchen der  Durchführungsvertrag in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden soll.

Eine große Neuigkeit war die Auskunft Herrn Nauheimers, dass die Abwägungen der zahlreichen individuellen Einwände der Anwohnerschaft und auch der Anwohner*innen Initiative Teltower Vorstadt (AITV) zum Bauvorhaben seitens der Stadtverwaltung bereits abgeschlossen seien. Die Stadtverwaltung hat es demnach bis heute versäumt, die Beteiligten darüber in Kenntnis zu setzen.

Daher der Appell an euch alle: Bitte hakt diesbezüglich kritisch bei der Stadt nach!


UPDATE: hierzu haben wir am 25.06.2020 von Herrn Brinkkötter ein Update erhalten mit einem Terminvorschlag für weitere Erläuterungen (max. 5 Personen, 21.07., 16:30 Uhr)

E-Mail an die AITV

Das Treffen hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, kontinuierlich im Gespräch zu bleiben.
Wir danken Herrn Nauheimer für seine Bereitschaft des Treffens zum gegenseitigen Austausch.

Immer wieder sonntags | 15.06.20

„Balkonmusik“ im Kiez

Das hat die Zeit in den letzten Wochen definitiv um schöne Momente bereichert: jeden Sonntag erklang auf den Balkonen in der Schlaatzstraße Live-Musik. Diese sonntägliche Balkonmusik hat sich im Kiez herumgesprochen wir können sicher alle den Musikerinnen und Musikern sehr dankbar sein für Ihre Einsätze!

Letztes Konzert am 21.06.2020

Wie am letzten Sonntag angekündigt wird sich das Balkonmusik-Ensemble in den Sommer verabschieden. Und dazu wird es am Sonntag, den 21.6. wieder ein Konzert geben. Start ist schon um 16:30 Uhr.

Wir lassen uns dieses Konzert nicht entgehen und werden mit einer mitgebrachten Tasse Kaffee und mitgebrachtem Kuchen vom Gehweg aus das Finale genießen. Vielleicht treffen wir ja den/die ein oder andere/n Anwohner*in aus dem Kiez.

Für uns selbstverständlich: Hygieneregeln

Natürlich halten wir uns gleichzeitig an die nach wie vor geltenden Corona-Hygienemaßnahmen:

  • mind. 1,5 m Abstand zu nicht im eigenen Haushalt lebenden Personen
  • Nies- und Hustetikette (in ein Taschentuch oder die Armbeuge)
  • Fuß-/Ellbogen-Begrüßung statt Umarmung