Mietendeckelquorum erreicht | 14.05.22

Screenshot des Webauftritts der Initiative

Seit gestern, 13.05., ist das offizielle Quorum von 14.500 Unterschirften beisammen, dank zahlreicher tatkräftiger Helfer*innen, die in den vergangenen Monaten in ganz Potsdam gesammelt haben!

Es scheint greifbar, der „Mietendeckel Potsdam“!

Bis Ende des Monats, voraussichtlich 25.05., wird noch fleißig weiter gesammelt, um ungültige oder doppelte Unterschriften zu kompensieren. Mehr kann nie schaden.

Es wird darum gebeten die noch angefangenen oder vollen Listen bis 20.05. an den bekannten Stellen abzugeben.

Sammelcrew 14.05.2022

Nichts desto trotz ist es bemerkenswert, dass trotz abgewiesener Bitte einer Verlängerung aufgrund von Covid 2021 und kritischen Stimmen in der Stadtpolitik das Quorum nun doch erreicht werden konnte.

ein klares zeichen aus der bevölkerung

Wer diesen Wink in der Politik nicht sieht ist klar blind. Etwa 10% der Potsdamer Bevölkerung unterstützt die Forderungen des „Mietendeckels Potsdam“. Demnach soll die ProPotsdam gebunden werden ihren Bestand nur noch mit 1% Mieterhöhung über fünf Jahre zu berechnen.

Weitere Informationen auf der Website der Initiative

Es verhallte im Wald… | 02.03.22

Seit unserer ersten Anfrage an den Geschäftsbereich 3 ist nunmehr gut ein Monat ohne Rückmeldung vergangen. Auch auf unsere zweite Anfrage vom 20.02.2022 haben wir bis heute keine Rückmeldung erhalten – nicht mal eine automatische Eingangsbestätigung.

Das haben wir nun zum Anlass genommen und einen öffentlichen Brief formuliert, der sowohl an die SVV, als auch die Fraktionen, den OB und einige Pressekontakte ging (MAZ, PNN, Blickpunkt).

Grob zusammengefasst geht es in unserem Brief darum, dass wir es als unzureichend empfinden, wie die Stadtverordnetenversammlug mit ihrer Verantwortung gegenüber der Bevölkerung umgeht. Es entsteht der unweigerliche Eindruck, dass Bauvorhaben, wie das RAW-Gelände um Längen wichtiger sind, als die dadurch verstärkt implizierten wohnungspolitischen Folgen, welche es abzuschwächen gilt.

was wird aus dem Statement der svv?

Die Stadtverordneten haben bereits 2019 ein klares, positives Statement ZUR SOZIALEN ERHALTUNGSSATZUNG gegeben, und doch verschiebt sich deren Erwarbeitung, Implementierung und damit Umsetzung weiterhin. Mittlerweile sprechen wir von mind. vier Jahren (Antrag 2019 > frühestmöglicher Start bei Zeitplaneinhaltung 01/2023).

Die Verwaltung hatte erst im November vergangenen Jahres angekündigt, dass eine Ausschreibun noch in 2021 erfolgen wird, damit in Q1/22 die Einwohnerversammlung für das weitere Vorgehen im Screeningverfahren einberufen werden kann.
Es ist mittlerweile März und das Quartal so gut wie um, und unsere Anfragen zur Halbzeit des Quartals verhallen still im Wald der Bürokratie. Entsteht auch hier unweigerlich der Eindruck, dass diese Ausschreibung vielleicht noch gar nicht stattgefunden hat – aus welchen, noch so hieb- und stichfesten Gründen auch immer – und somit auch noch keine Antworten auf die Fragen gegeben werden können.

Transparenz sieht anders aus

Wir fordern die Stadtpolitiker*innen daher auf zu ihrem Wort zu stehen, und die soziale Erhaltungssatzung ohne weitere Verzögerung an den Start zu bringen, um den Entwicklungen der wohnungspolitischen Trends etwas entgegensetzen zu können und Gentrifizierungseffekte zu mindern oder sogar zu unterbinden.

Anwohner*in der Teltower Vorstadt

Wir werden auch weiterhin hartnäckig fragen, Hilfe anbieten und Potenziale aufzeigen.

Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.

Fortschritt Milieuschutz | 05.02.22

Heute haben wir uns per Mail an den Geschäftsbereicht drei (GB3: Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit) von Frau Meier gewandt – um genau zu sein an den Fachbereich von Herrn Jekel (Fachbereich 39: Wohnen, Arbeit und Integration).

Wir wollen wissen, wie es im Zuge des nunmehr genehmigten Bebuungsplanes 36 um die Fortschritte bei der sozialen Erhaltungssatzuug in der Teltower Vorstadt steht. Konkret habt die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) gefragt:

  • gab es bereits Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, wenn ja, wie viele?
  • wurde gar schon der Auftrag vergeben, wenn ja, an wen?
  • falls noch keine Bewerbungen eingegangen sind: was sind die weiteren Schritte und wie kann die AITV vielleicht sogar helfen?

es bleibt spannend!

Antworten folgen hoffentlich noch in einem separaten Blogeintrag …

Startschuss Bebauunsplan Nr. 36 | 26.01.22

Am 26.01.2022 wurde in der 26. Stadtverordnetenversammlung (SVV), erste in 2022, wurde der Startschuss für den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ inkl. Abwägung und Zustimmung zum geänderten Durchführungsvertrag , sowie Satzungsbeschluss: 21/SVV/1212 (Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung) durch die Stadtverordneten gegeben.

In nicht einmal einer Minute (genau 35 Sekunden) wurde der doch so wichtige Tagesordnungsppunkt 5.8 aufgerufen und mit der Änderung in Anlage 4 ohne Wortmeldung durchgewunken.
Die Datei zu den Abwägungen findet man im Ratsinformationssystem oder auch hier.
Abwägungen 2/2021

Vorlage

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
(1) Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).

(2) Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).

(3) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

gegenspielerin Milieuschutzsatzung

Im Gegenzug dazu fand die nunmehr umso wichtigere soziale Erhaltungssatzung in der Teltower Vorstadt (auch Milieuschutz genannt) nicht einmal Einzug in die Tagesordung der ersten SVV 2022.

Hier haken wir als Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt noch einmal in Geschäftsbereich drei nach. Vielleicht gab es schon Bewerbungen auf die Ausschreibung zur Datenerhebung, oder es wurde gar schon der Auftrag vergeben.
Wir lassen uns gerne überraschen, sehen das Ganze aber realistisch und machen uns – basierend auf der bisherigen Priorisierung – keine allzu großen Hoffnungen, dass es hier schon große Fortschritte gab.

Umso wichtiger ist es hier am Ball zu bleiben und zu zeigen, dass wir beide Vorhaben (1) Bebauuungsplan und (2) soziale Erhaltungssatzung als eine Einheit sehen, die miteinander und nicht losgelöst zu behandeln sind.

Da eines der beiden nunmehr Vorsprung hat erwarten wir hier eine adäquate Nachjustierung der Prioritäten bei der sozialen Erhaltungssatzung, die uns Anwohneer*innen eigentlich bereits anwendbar zu Q1/2021 versprochen war.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Vorkaufrecht weiter eingeschränkt | 12.11.21

In einer Pressemitteilung vom 09.11.2021 teilte das Bundesverwaltungsgericht mit, dass das Ausüben des städtischen Vorkaufsrechtes innerhalb eines Erhaltungsgebietes nichtig sei, wenn nur auf Basis spekulativer Einschätzungen zu zukünftigen milieuschadenden Veränderungen entschieden wurde.

Damit wurde ein erster Grundstein gelegt, den Kommunen die Hände zu binden, wenn es um den Verkauf von Immobilien im Einzugsbereich von sozialen Erhaltungssatzungen geht. Zukünftig mögliche milieuverändernde Effekte können somit nicht mehr als Grundlage für das Vorkaufsrecht herhalten, sondern lediglich der Stand zum Zeitpunkt des Verkaufs.

Das wiederum macht es Kommunen schier unmöglich von diesem Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen, selbst wenn sie finanziell und willens sind, dies zum Schutze des Gebietes zu tun.

Aus unserer Sicht: schlichtweg misslungen.

Bauausschuss – Armutszeugnis | 26.10.21

TOP 5.3 des Bauausschusses kam schneller als gedacht und doch waren die Reaktionen vorhersehbar. Diese sind jedoch nicht nachvollziehbar und stellen in den Augen der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt (AITV) ein Armutszeugnis der Politik dar.

In unserem Redebeitrag zu Beginn, ca. 19.30 Uhr, wollten wir darauf aufmerksam machen, dass die bisher verstrichene Zeit verschenkte ist. Dass bereits jetzt Verdrängung stattfindet und sich die Stadtverordneten ran halten müssen, wenn sie das noch vorhandene Milieu ernsthaft schützen wollen.

Helfen Sie endlich dabei mit, hier den ersten wichtigen Grundstein für Potsdam zu legen (…), indem Sie mit der sozialen Erhaltungssatzung einen baulichen Riegel vorschieben und sich die Entscheidungshoheit, wie gebaut und saniert werden darf, in die Verwaltung holen.

Auszug Redebeitrag AITV

Vor allem die SPD wurde von uns noch einmal darauf hingewiesen, dass ihr Versprechen von 2019 (Wurfsendung) – bis heute nicht merklich umgesetzt – nicht vergessen wurde und nunmehr final eingefordert wird, nachdem auf die Dialoganfragen per Mail schon gar nicht oder nur ungenügend reagiert wurde.

Zeigen Sie [Herr Heuer und Frau Zalfen von der SPD] (…), dass Sie zu Ihrem Versprechen stehen und beschließen Sie [jetzt] die Schaffung ausreichender Ressourcen für diese Erhaltungssatzung.“

Auszug Redebeitrag AITV

Im Anschluss an unseren Appell hatte dann die Verwaltung – vertreten durch Herrn Jekel – die Möglichkeit einen aktuellen Stand der Dinge zu den Vorbereitungen für eine soziale Erhaltungssatzung abzuliefern. Dieser macht zwar Hoffnung, sollte aber keineswegs zu Freudensprüngen veranlassen.


ein lichtstreif am horizont…?

Herr Jekel lies erahnen, dass der damals (2019 !) beschlossene Fahrplan, bis 2022 eine rechtssichere Satzung in Aktion zu haben, nunmehr unrealistisch und damit hinfällig ist. Realistisch hingegen sei ein in Kraft treten zu 01/2023. Daraus ergibt sich folgender Fahrplan:

  1. KW 44 2021: öffentliche Ausschreibung für das Feinscreening (Datenerhebung der sozialen Zusammensetzung des Viertels) in 2022
    ___
  2. Q1 2022: 1. Anwohner*innen-Versammlung (Info Veranstaltung)
    • Vorstellung der drei Bausteine des Screenings
      1. Auswertung Grobscreening
      2. Vorort Begehung
      3. Vorstellung einer Umfrage an repräsentative, zufällig ausgewählte Gruppe von Anwohner*innen im Untersuchungsgebiet
    • Informationen zum allgemeinen methodischen Vorgehen
      ___
  3. Q2-Q3 2022: „Satzungsgrundlage“ schaffen
    Aus der Untersuchung entsteht eine Art Gutachten, auf dessen Basis dann Begründungsformulierungen für eine Satzung gefunden werden
    ___
  4. Q3 2022: 2. Anwohner*innen-Versammlung
    Vorstellung der nunmehr formulierten Begründungen im Falle einer Bauvorhaben-Ablehnung seitens der Stadt
    ____
  5. 11/2022 erste Übermittlung an die SVV
    > anschließende Rückkopplung über die Fachausschüsse
    > frühestens 12/2022 Beschlusslage in der SVV
    ____
  6. frühestens 01/2023 in Kraft treten einer rechtssicheren sozialen Erhaltungssatzung für die Teltower Vorstadt

Letzteres geschieht dann mit zwei Jahren Verzug und auch nur, wenn bis dahin die personellen Ressourcen in den Geschäftsbereichen 3 (soziales Wohnen) und 4 (Bauen) aufgestockt wurden, um eine Umsetzung realisierbar zu machen.


Und der Knüller des Abends kommt von der SPD!

In unserer Rede ermahnten wir vor allem auch die SPD noch einmal, dass sie der Anwohner*innenschaft 2019 ein Versprechen gegeben hatten – speziell Herr Heuer und Frau Zalfen – sich bereits damals aktiv um eine soziale Erhaltungssatzung zu kümmern. In der Rede wurde auch erwähnt, dass man von einem „Kümmern“ bis heute nichts sieht und auf Rückfragen aus dem laufenden Jahr keine Stellungnahme oder Antwort, geschweige denn Initiative zur Unterstützung zu erkennen war.

Im Gegenteil die Anwohner*innen-Innitiative wurde in einer „E-Mail“ von der SPD lapidar abgebügelt, mit dem Hinweis, sie (die SPD) uns ja schon ausreichend informiert hätten, denn die Verwaltung habe uns ja schon informiert. Interessant ist hierbei, dass die SPD die Verwaltung hierbei wohl als zur Partei gehörig ansieht.


sicher: 2023 ist besser ALS nichts, aber doch viel zu spät

Nach der Vorstellung des Zeitplans verkündete Herr Heuer dann noch sinngemäß:

Das haben die Anwohner*innen genau richtig erkannt. (…) Heben Sie diese Dokumente gut auf und archivieren Sie sie. Wenn die Satzung 2023 dann kommt, können Sie sie gerne wieder hervorholen.

sinngemäße Wiedergabe Herr Heuer (Bauausschuss 26.10.2021)

Und als wäre das noch nicht Hohn genug gegenüber den Anwohner*innen und deren ernstzunehmenden Sorgen, stellte er im Anschluss einen Antrag auf „durch Verwaltungshandeln erledigt“, welcher mit sechs Für- und drei Gegenstimmen angenommen wurde.
Bei den Fürstimmen fand sich unverständlicherweise auch Frau Hüneke (Bündnis 90 – die Grünen) wieder.

Damit bittet der Bauausschuss darum das Thema nicht weiter zu behandeln, da die Verwaltung sich ja, durch den Zeitplan bekundet, um den Rest kümmert.
Wohin das seit 2019 geführt hat, konnte man ja sehr gut sehen: bis heute ist von außen sichtbar eigentlich nichts passiert. Damit soll nicht gesagt sein, dass die Verwaltung untätig war, das wäre falsch, aber für die Anwohner*innen ist seither nichts geschehen, wenngleich Gentrifizierung (soziale Verdrängung) unser Viertel längst erreicht hat.

Auch auf den Hinweis durch Anja Günther (die LINKE), dass das Anliegen erst dann durch Verwaltungshandeln erledigt sei, wenn eine Satzung stünde und die Finanzierung der Stellen geschaffen wäre, wurde nicht weiter eingegangen.


In der Schlaatzstraße 7 ist ein ganzes Haus (derzeit fünf Wohnungen!) bereits dabei, aufgrund von Gentrifizierung verdrängt zu werden. Davon betroffen sind auch „unsere“ Balkonmusiker*innen.

Freiwillig hat wohl niemand diese Vereinbarung unterschrieben. Die erste WG musste zum 1. Juni oder 1. Juli raus, die Nächste dann zum 1. September, eine weitere WG unten musste das Haus bis zu 1. Oktober verlassen. Die letzte WG hat einen Aufschub bekommen, muss aber ebenfalls noch dieses Jahr raus.

Stadt für alle Blogeintrag

Das heißt für uns Anwohner*innen ab März 2022: ran an den Speck!

Wenn das Feinscreening zum ersten Quartal startet, bedarf es der aktiven Beteiligung aller angeschriebenen Haushalte! Nur wenn genug Beteiligung stattfindet können valide Daten ausgewertet und verwertet werden.

Die dort erhobenen wohnungsspezifischen Daten werden ausschließlich für diese Analyse verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
Wir möchten alle ermutigen sich gegenseitig zu helfen und gegebenenfalls Hilfe zu erfragen – für einen bunten Kiez!
Wo möglich können wir versuchen zu helfen und zu vermitteln.

Wenn diese soziale Erhaltungssatzung steht, ist das ein großer Schritt in Richtung selbstbestimmte Stadtverwaltung.
Denn dann hat die Stadt ein Werkzeug in der Hand, welches auf andere Bereiche Potsdams ausgeweitet werden kann, welches der Verwaltung ermöglicht quartiertsspezifische Sanierungsvorhaben zu unterbinden, die sonst die Durchmischung des Viertels in Gefahr bringen würden.

Artikel: MAZ+, PNN, …

Milieuschutz – was ist das? | 31.05.21

Wir glauben, dass vielen der Begriff Milieuschutz gar nicht so ein Begriff ist, da die Sachlage in vielen Punkten kompliziert ist.
Daher haben wir eine Art Informationsheftchen für die Anwohner*innen der Teltower Vorstadt entworfen, dass den aktuellen Status Quo abbildet, informiert und unsere Forderungen an die Politik transportiert.

Dieser zeigt unter anderem auf, was wir als Anwohner*innen-Initiative so machen und was der aktuelle Stand zum RAW-Bauvorhaben ist.
Er zeigt auch auf, was die Stadtpolitik bisher (nicht) gegen Verdrängung und für die Anwohner*innen getan hat, sowie eine Gegenüberstellung was eine soziale Erhaltungssatzung (umgangssprachlich auch Milieuschutz genannt) kann und was nicht.

Dahinter steht ganz klar auch unsere Forderung an die Stadtpolitik:

Erhaltungssatzung jetzt – schluss mit Ausreden!

Uns drängen sich Fragen aus, wie: wer wir Ansprechpartner*in in der Verwaltung sein für Themen rund um die Erhaltungssatzung, in welchem Geschäftsbereich liegt hier die Umsetzung und wer garantiert uns, dass mit Inkrafttreten sowohl personelle als auch finanzielle Mittel garantiert vorliegen?

Stellungnahme Auslegung RAW

Zu Dokumentationszwecken

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Brinkkötter,

wie mit Ihnen, Herr Brinkkötter, besprochen, bedanken wir uns für die Möglichkeit der verlängerten Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ bis Ende der 22. Kalenderwoche und reichen diese hiermit ein.

Im Zuge der nunmehr erfolgten öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ haben wir wiederholt sowie nachdrücklich auf die abzusehenden negativen sozialen Auswirkungen auf das mit Wohnungen bebaute Umfeld des RAW-Geländes hingewiesen.
Unsere an Politik und Verwaltung kommunizierten Befürchtungen wurden und werden nach wie vor keineswegs entkräftet, vielmehr wurde durch das Ausbleiben einer Gewichtung auf soziale Belange deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um die Wirtschaftsentwicklung nicht auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen.
Dabei möchten wir noch einmal gezielt auf drei Aspekte hinweisen, die wir in den jetzigen Abwägungen nach wie vor noch nicht ausreichend berücksichtigt sehen:

1) Soziale Belange

Die von uns früh geäußerte Befürchtung, dass die Entwicklung rund um diesen Standort einseitig zugunsten wirtschaftlicher Interessen erfolgt, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Die offensichtlich problemlose zeitgerechte Bearbeitung der Anliegen des Investors bei gleichzeitig gebremster Mühe um den Schutz der direkt benachbarten Bevölkerung konterkariert die Ziele des städtischen Zusammenlebens und das Entgegenwirken gegenüber sozialer Folgen, die mitnichten nicht stattfinden. Dies kann und darf im Jahr 2021 nicht mehr das Handeln der Landeshauptstadt repräsentieren.

Die in der Abwägung entsprechend Baurecht genutzte Formulierung, dass keine sozialen Folgen auf dem RAW Gelände zu erwarten seien, mag einerseits stimmen, da das Gelände derzeit eine Brache ist, wir appellieren jedoch unbedingt daran, die sozialen Auswirkungen auf die direkte und nähere Umgebung der Ansiedlung ebenfalls in die Entscheidung einzubeziehen.
Aus unserer Sicht sind die Handlungsspielräume des Durchführungsvertrages den sozialen Belangen Rechnung zu tragen bisher nicht entsprechend der diesem Instrument zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, sowie des erklärten politischen Willens der in die SVV gewählten Parteien genutzt worden.

2) Auswirkungen der Gewerbeansiedlung auf die Verkehrsinfrastruktur

Auch in der nun ausgelegten Form vermissen wir eine realistische Planung des ruhenden Verkehrs, des Individualverkehrs, des Fahrradverkehrs und der Planung des ÖPNV rund um das RAW-Gelände.
Neben der von uns bereits lange kritisierten zu zielorientierten Auslegung der bestehenden Statistiken kommt erschwerend hinzu, dass die weiteren Vorhaben, wie die Ansiedlungen am alten Tramdepot und in der Speicherstadt, sowie das Bauvorhaben des Hotels am Bahnhof, nicht ausreichend in die Planung einbezogen wurden.
Auch diese werden sowohl den Individualverkehr in der Teltower Vorstadt beanspruchen, als auch den ÖPNV. Die geplanten und bereits genehmigten Projekte einschließlich des erwarteten Verkehrsaufkommens, sind im vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 nicht ausreichend berücksichtigt., es gibt daher also keine ganzheitliche Betrachtung der Auswirkungen, was schlichtweg an eine fahrlässige Abwägung grenzt.

Die mit der Ansiedlung einhergehenden Flächen für den ruhenden Verkehr sind aus unserer Sicht unbefriedigend dargestellt. Die eingebrachte Verkehrsplanung ist unsere Erachtens nach nicht (mehr) realistisch und eine Überforderung der Infrastruktur zu befürchten.
Des Weiteren droht nach wie vor eine Überlastung der Bahnverbindungen nach Berlin und in das Umland, sowie des Bahnhofgebäudes an sich, sollte nicht der primäre Individualverkehr genutzt werden.
Der Fahrgastverband kritisierte bereits vor geraumer Zeit die Auslastung des Hauptbahnhofes und fehlenden Fluchtmöglichkeiten in Stoßzeiten. Die zur Abwägung herangezogenen Informationen, berücksichtigen darüber hinaus nicht die vermehrte Beanspruchung dieser Bahnstrecke / der Infrastruktur durch die Inbetriebnahme von Tesla. Auch dieser Teil der zur Abwägung genutzten Daten, ist aus unserer Sicht nicht (mehr) realistisch.

3) Belastbare Zahlen zu finanziellen Aspekten / Ausgestaltung des Durchführungsvertrages

Der zu erwartende Nutzen / die zu erwartenden Kosten für die Stadt Potsdam und deren Bürger*innen ist aus unserer Sicht noch nicht ausreichend kommuniziert:

  • mit welchen Kosten für z.B. Infrastruktur rechnet die Stadt?
  • welchen Einfluss auf die Miet- und Grundstückspreise wird die Ansiedlung kurz-, mittelfristig und langfristig nach sich ziehen?
  • welche Mittel müssen bereit gestellt werden, um Gentrifizierung zu vermeiden?
  • sind ausreichend Mittel und Ressourcen seitens der Stadt eingeplant und Personalstellen vorbereitet?
  • wie sind städtebauliche Investitionen geschützt und was muss für deren Schutz getan werden?
  • mit welchen konkreten Gewerbeeinnahmen rechnet die Stadt mittel- und langfristig?

Der Durchführungsvertrag scheint derzeit nicht geeignet, um mittel- und langfristige Planungen vorzunehmen, da Gewinne zum großen Teil den verschiedenen Firmensitzen zugeschrieben werden können.
Wenn ein Großteils der anfallenden Steuern nicht vertraglich vereinbart in Potsdam verbleiben kann oder soll, sollte das den Bürgerinnen und deren gewählten Vertreterinnen klar kommuniziert werden.

Wir bitten die Verwaltung und vor allem die Stadt Potsdam und deren politische Vertreter*innen noch einmal ausdrücklich dem in der Bevölkerung dringenden Wunsch nachzukommen, die sozialen Belange stärker zu gewichten und ganzheitliche Auswertungen heranzuziehen, die im besten Fall nicht nur die Auswirkungen dieses einen Bauprojektes beinhalten, sondern eine Betrachtung der angrenzenden Gebiete mit einbezieht.

Mit freundlichen Grüßen
Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Offener Brief an Stadtverwaltung | 02.05.21

Wir dokumentieren hier unsere Offenen Brief, den wir an die Verantwortlichen Beigeordneten der Stadt Potsdam gesendet haben, um auf die bislang ausbleibenden Arbeiten an der Sozialen Erhaltungssatzung hinzuweisen und endlich einen ernsthaften Fortschritt in diesem Verfahren einzufordern.

Sehr geehrte Frau Meier,

Sehr geehrter Herr Rubelt,

aufmerksam verfolgt die Anwohner:innen-Initiative Teltower Vorstadt die nun erfolgte öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“. Wie Ihnen bekannt ist, hat sich die Initiative in den zurückliegenden Jahren intensiv mit dem Planungsvorhaben auseinandergesetzt und wiederholt sowie nachdrücklich auf die abzusehenden negativen Auswirkungen auf das mit Wohnungen bebaute Umfeld des RAW-Geländes hingewiesen.

Unsere Befürchtungen wurden während der vorhergehenden Planungsschritte keineswegs entkräftet. Vielmehr wurde deutlich, wie dringend der Handlungsbedarf ist, um die Wirtschaftsentwicklung nicht auf dem Rücken der Bevölkerung auszutragen.

Nicht zuletzt deshalb hat auch die Stadtverordnetenversammlung vor sieben Monaten mit dem Aufstellungsbeschluss für eine Soziale Erhaltungssatzung für das Gebiet rund um das RAW-Gelände einen deutlichen Auftrag erteilt. Umso irritierter sind die Anwohner:innen mit Blick auf das Erreichen des nächsten Schrittes im Bauplanverfahren, dass in puncto Erhaltungssatzung bislang keine Fortschritte zu verzeichnen sind.

Die von uns früh geäußerte Befürchtung, dass die Entwicklung rund um diesen Standort einseitig zugunsten wirtschaftlicher Interessen erfolgt, hat sich nunmehr bewahrheitet. Die offensichtlich problemlose zeitgerechte Bearbeitung der Anliegen des Investors bei gleichzeitig gebremster Mühe um den Schutz der Bevölkerung konterkariert die Ziele des städtischen Zusammenlebens. Dies kann und darf im Jahr 2021 nicht mehr das Handeln der Landeshauptstadt repräsentieren.

Wir fordern Sie daher mit diesem Schreiben erneut auf, dem von Bevölkerung und gewählter Bürger:innenvertretung formulierten Ziel gerecht zu werden. Die soziale Erhaltungssatzung wird nicht mehr viel helfen, wenn sie erst in Kraft tritt, nachdem mit der Umsetzung des überdimensionierten Wirtschaftsvorhabens bereits alle Spekulationsinteressen bedient werden. Und um es noch klarer zu formulieren: wenn in der Corona-Pandemie Ressourcen vorhanden sind, um Investorenanliegen zu verfolgen, dann muss dies doch auch für Anliegen der Bevölkerung gelten.  

Nachdem auf die letzte, im März durch die FDP-Fraktion in der SVV gestellte Anfrage zu dem Thema erneut keine verbindliche Planungsgrundlage für das weitere Vorgehen hinsichtlich der Erhaltungssatzung ersichtlich ist, erbitten wir nachdrücklich Transparenz in dem Verfahren. Diese ermöglicht dann hoffentlich auch die Schaffung der notwendigen Ressourcen, um die Entwicklung der Erhaltungssatzung zu beschleunigen.

Für weitere Gespräche in dieser Sache steht die Initiative gern zur Verfügung.