Ergebnisse des Feinscreenings | 30.03.23

Liebe Leser*innen und Interessenten,

wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.


Eröffnung um 18:45 Uhr

Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.

„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“

Frau Brigitte Meier

Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.

Weiterer Fahrplan

Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.


Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung

Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.

Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.


kurze Umfragen

Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.

Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.


So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:

  • Grundriss-/Flächenänderung
  • Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
  • Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
  • Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
  • Nutzungsänderungen
  • Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)

Ein paar Fakten

Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.

LPG mbH | blau: Untersuchungsgebiet, rot: Satzungsgebiete

Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.

Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.

Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.


Dialog-forum / F&A

F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?

A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.

F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?

A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.

F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?

A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.

F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?

A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.

F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?

A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.

Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.

Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH

F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?

A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.

F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?

A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.


Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.

Letzte Chance | 20.10.22

Liebe Anwohner*innen des Untersuchungsgebietes,

für die Haushaltsbefragung zur sozialen Erhaltungssatzung beginnen nun die letzten Tage der Beteiligungsmöglichkeit und wir hoffe, dass alle fleißig teilgenommen haben.

Wer noch keinen Umfragebogen erhalten hat kann sich die Online-Codes auch bei Herrn Nader (Stadtverwaltung) noch einfordern.

Abgabeschluss ist der 25.10.2022

Wir danken an dieser Stelle allen Haushalten für die Teilnahme und damit die Chance in Potsdam eine Datenbasis in unserem Viertel zu schaffen, die eine rechtskräftige Analyse für eine Erhaltungssatzung ermöglicht!

Auf die Plätze, fertig, Befragungsstart! | 29.09.22

Liebe Anwohner*innen und Nachbar*innen,

seit heute ist die Befragung der etwa 4.800 Haushalte im Untersuchungsgebiet „südöstlich des Hauptbahnhofes“ der Stadt Potsdam für das Feinscreening in Sachen sozialer Erhaltungssatzung gestartet.

Es ist wichtig, dass möglichst viele an der Befragung teilnehmen
– postalisch oder online

aktuelles Untersuchungsgebiet Stand 21.09.2022

Hier werden Haushaltsdaten (Ausstattung, Warm-/Kaltmiete, Kostendruck, soziale Bindung an Kiez, uvm.) anonymisiert Blöcken zugeordnet gesammelt.

Diese Daten sind nötig, um neben anderen Quartierdaten in die Analyse zum Verdrängungsdruck der Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand einzufließen.
Daraus wiederum lässt sich dann im besten Fall begründen, ob es sich um schützenswerten Wohnungsbestand handelt, der aufgrund baulicher Maßnahmen in seiner Zusammensetzung bedroht ist.

Du hast einen Fragebogen erhalten?
Dann fülle ihn bitte aus und hilf ggf. deinen Nachbar*innen dabei

Hier haben wir Anwohner*innen die Chance uns aktiv einzubringen und ein städtebauliches Instrument zu ermöglichen, welches die Stadt nutzen kann, um bauliche Veränderungen zu verhindern, wo nötig.

Seit 2020 setzt sich unsere Initiative ein, eine solche Satzung in Potsdam anzugehen, damit langfristig gesehen auch die Mieten nicht mehr unnötig in die Höhe schießen – kurzfristig kann die soziale Erhaltungssatzung jedoch nur bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand (z.B. „Luxussanierungen“) verhindern.


Anlaufstellen für Hilfe beim Ausfüllen

Wenn du Hilfe brauchen solltest, so …

  • bietet die Stadt Potsdam zusammen mit der beauftragten, externen Firma LPG mbH am 11.10.2022 ab 19 Uhr eine öffentliche Informationsveranstaltung in freiLand (Friedrich-Engels-Str. 22, Haus Spartacus) an
  • versuchen auch wir, die Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, dir gerne mittwochs ab 19 Uhr beim Mittwochstresen im freiLand (Haus 2) mit Rat und Tat zur Seite zu stehen
  • findest du seit Kurzem eine von uns aufgestellte FAQ Seite mit häufigen Fragen und Tipps zum Ausfülen

Wir zählen auf dich!

Fortschritt: Erhaltungssatzung | 21.09.22

Liebe Nachbar*innen, liebe Anwohner*innen und Betroffenen,

heute haben wir frohe Botschaft erhalten, denn die soziale Erhaltungssatzung rückt der Fertigstellung etwas näher.

Es wurde die Landesweite Planungsgesellschaft, LPG mbH aus Berlin, für das Feinscreening gefunden. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet angepasst und bereits Ende dieser Woche gehen die Umfragebögen postalisch raus.


– das Wichtigste in Kürze –

  • Alle Haushalte im Untersuchungsgebiet erhalten den Umfragebogen
  • Ab Erhalt ist bis zum 25.10. Zeit diese zurückzuschicken (Rückumschlag liegt bei)
  • Die Daten werden anonym ausgewertet und zu Q1/2023 nach Auswertung vernichtet
  • Je mehr Rücklauf es gibt, desto besser
  • man kann per Post oder Online an der Befragung teilnehmen
  • am 11.10., 19-21 Uhr, freiLand (Spartacus) findet eine öffentliche Informationsveranstaltung der Stadt Potsdam statt
    > hier kann vorbei kommen, wer noch Fragen zum Formular oder der Datenerhebung an sich hat
Blau umrandet das aktuelle Untersuchungsgebiet (südlich der Bahnlinie)

DU bist gefragt, denn jeder Zettel zählt!

Wichtig ist, dass möglichst viele Haushalte aus dem gesamten Untersuchungsgebiet teilnehmen.
Helft also gerne euren Nachbar*innen beim Übersetzen, Ausfüllen und/oder Erklären.

Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt

Zusätzlich zu der offiziellen Informationsveranstaltung bieten wir von der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt euch ehrenamtlich an für allgemeine Fragen jeden Mittwoch beim Mittwochstresen im freiLand ab 19 Uhr zur Seite zu stehen.
Bitte bedenkt aber, dass wir weder Profis sind, noch das Formular aufgesetzt und auch keinen Einblick in die Prozesse haben und euch lediglich mit persönlichen Erfahrungswerten helfen können.

Fortschritt Milieuschutz 2.0 | 20.02.22

Bis heute, 20.02.2022 haben wir noch keine Stellungnahme der Verwaltung zu unserer Anfrage vom 05.02.2022 erhalten.
Daher haben wir nach 14 Tagen nochmals eindringlich um ein Update gebeten.

+ + + Inhalt der Mail + + +

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Jekel,

leider haben wir auf unsere Anfrage von vor zwei Wochen noch keine Rückmeldung erhalten.
Wir möchten daher nochmals nachfragen, wie der aktuelle Stand der Dinge zum Voranschreiten der Ausschreibung ist.

  • wo wurde die Ausschreibung überall geschaltet?
  • haben sich bereits Agenturen/Firmen beworben?
  • wurde der Auftrag schon vergeben?
  • an wen wurde der Auftrag vergeben?
  • können wir Ihnen irgendwie unterstützend zur Seite stehen?

Wir befinden uns bald im zweiten Drittel vom ersten Quartal und es wirkt beunruhigend, wenn keinerleit Rückmeldung auf unsere Fragen kommt.
Dann können wir nur vom ungünstigsten Fall ausgehen, dass es bisher noch keine Ausschreibung gab und sie daher auch nocht nichts weiter berichten können.

Bitte lassen Sie uns wissen, wie hier der Stand der Dinge ist.