Liebe Leser*innen und Interessenten,
wie wir bereits am Dienstag aus der Präsentation der LPG mbH entnehmen konnten ist es zur Aussprache zweier Satzungsgebiete gekommen: Teltower Vorstadt Nord und Babselberg Süd.
In den folgenden Zeilen möchten wir den Abend gerne noch einmal umreißen und uns bei allen Beteiligten und den Anwohner*innen bedanken, die in irgendeiner Form Engagment gezeigt haben.
Eröffnung um 18:45 Uhr
Nach anfänglichen großen Dankesworten vor allem an die Bewohner*innen zu der hohen Rücklaufquote von 28,4% (Durchschnitt sind 20%) betonte die Sozialbeigeordnete Frau Meier nochmals wie wichtig die Rechtssicherheit in diesem Anliegen ist. Besonders unter dem Gesichtspunkt, dass im Flächenland Brandenburg dies der erste Anlauf für eine soziale Erhaltungssatzung (SEH) sei.
„Die soziale Erhaltungssatzung (…) ist richtig, wichtig und gut.“
Frau Brigitte Meier
Um dem steten Wandel in Städten entgegentreten zu können bedarf es vor dem Hintergund der Einkommenssituation entsprechender Instrumente. Diese Aussage und ein optimistischer Blick auf die nun kommenden SEHs stimmen den Oberbürgermeister Herrn Schubert positiv. Auch er sieht die SEH als eines der Elemente die Quartierszusammensetzungen zu schützen, wenngleich das Land Brandenburg noch auf Landesebene nachfassen müsse.
Weiterer Fahrplan
Der Satzungsbeschluss soll zum 07.06.2023 in die Stadtverordnetenversammlung gehen, die diese bestenfalls gleich mit Mehrheit, sonst spätestens nach der Sommerpause über die Ausschüsse freigibt.
Dabei ist es wichtig Babelsberg Süd wegen fehlendem Aufstellungsbeschluss weiter im Auge zu behalten, um jetzt mögliche Investitionen durch Eigentümer*innen zu minimieren.
Weiterhin sei ein gesamtstädtisches Sozialraumscreening mit Abschluss bis Ende 2023 geplant.
Allgemeines zur sozialen Erhaltungssatzung
Die LPG mbH stellte dann im Anschluss noch einmal Potential und Grenzen der SEH vor, die sich als baurechtliches Instrument versteht, welches durch seine Auswirkungen die Mieterzusammensetzung schützen kann. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um individuellen Mieter*innen-Schutz, sodass z.B. Mietpreisanpassungen im Rahmen des Mietspiegels oder Sanierungen im Rahmen der Standardvorgaben nach wie vor zulässig sind.
Es ginge nicht darum Eigentümer*innen pauschal alles zu verbieten, sondern um ein „präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt„, um sich Zeit zu verschaffen als Stadt abzuwägen inwieweit durch die angedachten Maßnahmen die Quartierszusammensetzung zum Stand 03/2023 bedroht ist. Dafür wegen dann Einzelfallprüfungen durchgeführt.
kurze Umfragen
Viele der etwa 50 Anwesenden (ca. 80%) sind Mieter*innen aus der Teltower Vorstadt.
Es sind viele schon beim Termin im Herbst 2022 dabei gewesen, aber auch einige Neue.
So kann die Stadt unter anderem folgende Dinge versagen:
- Grundriss-/Flächenänderung
- Anbau von Balkon/en oder Aufzügen
- Ergänzung einer zweiter Sanitäranlage
- Sanierungsmaßnahmen oberhalb der GEG-Vorgaben
- Nutzungsänderungen
- Umwandlungen, sofern auf landesebene eine solche Rechtssprechung vorhanden ist (in Brandenburg nicht der Fall)
Ein paar Fakten
Durch etwa 28,4€ Rücklauf aus nicht ganz 5.000 Befragungsbögen und einem Abgleich mit Sekundärdaten der Stadt Potsdam konnten die gewonnen Ergebnisse als repräsentativ über alle Personengruppen und Haushaltstypen eingestuft werden.
Das ursprünglich sehr weiträumige Untersuchungsgebiet (UG) konnte auf zwei Satzungsgebiete (SG) konkretisiert werden.
(1) Der Wegfall vom Brauhausberg ergibt sich neben der Bausubstanz aus dem dort im Vergleich zum Rest des UGs hohen Gehalt.
(2) Der Wegfall vom westlichen Babelsberg Süd ist in einigen Gewerbegebieten begründet,
(3) wohingegen das östliche Babelsberg Süd aufgrund von vorwiegenden Ein- oder Zweifamilienhäusern aus dem Raster fällt.
Gefahren, die sich aus baulichen Veränderungen ergeben sind unter anderem die Verschiebung hin zu weniger bedarfsgerechter Belegung (aktuell 80-87% im SG), der Verlust von günstigem Wohnraum in zentraler Lage, Aufwertung durch Entwicklungsimpulse aus dem Umfeld, sowie die Verschiebung von Nachfrage an Wohnraum und Bedarf an Infrastruktur.
Abschließend betonte die LPG mbH noch einmal, dass in den vergangenen Jahren offenkundig vom Recht der Umwandlung in Eigentum Gebrauch gemacht wurde und es demnach noch viel Potential im aktuellen Mietmarkt gäbe.
Es wäre also sehr ratsam im Flächenland Brandenburg ein länderspezifisches Umwandlungsverbot zu etablieren.
Dialog-forum / F&A
F Was passiert, wenn eine Wohnungs freigezogen wird und der Vermieter dann eine exorbitant hohe Miete ansetzt?
A Auch freistehende Wohnungen sind im Rahmen der Möglichkeiten durch die SEH „geschützt“. Mieterhöhungen dürfen im Rahmen des Mietspiegels jedoch durchgeführt werden.
F Ist ein Umwandlungsverbot auf Landesebene geplant?
A Dem Oberbürgermeister ist ein aktueller Entwurf im Bauministerium des Landes nicht bekannt. Da es sich um ein in seiner Struktur heterogenes Flächenland handelt ist eine Festlegung immer schwierig. Es wurden aber schon mehrmals Hinweise auf die Notwendigkeit seitens Potsdams gegeben.
F Wäre eine solches Umwandlungsverbot generell gültig oder nur im Rahmen der Satzungsgebiete und in Verwendung der SEH?
A Dieses Verbot wäre tatsächlich nur im Rahmen der SEH und ihres SG gültih. Wie bereits gesagt ist die Rechtssicherheit auch hier entscheidend und schwierig über Flächenländer einheitlich festzulegen.
F Die Stadt könnte ja vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Gilt das auch für einzelne Wohnungen, oder nur Häuser?
A Es geht dabei immer um ein ganzes Haus. Die Stadt kann grundsätzlich davon Gebrauch machen und die Immobilien dann z.B. an ProPotsdam oder Genossenschaften weitergeben. Das ist jedoch sehr teuer und ist in der Regel finanziell nicht rentabel im Vergleich zu Neubauten.
F Aktuell ist die Erarbeitung eines neues wohnungspolitischen Konzeptes bis Ende 2023 geplant. Wie soll ein gesamtstädtisches Sozialscreening hier eingebunden werden, wenn dieses erst für Ende des Jahres geplant ist?
A Hier kam es zu einem Missveständnis. Das Sozialscreening soll bis Ende 2023 fertig gestellt worden sein, sodass sich die bis dahin erarbeiteten Fortschritte im wohnungspolitischen Konzept damit kombinieren lassen.
Es gilt das Prinzip der „Genehmigungsfiktion“, bei dem Anträge, die mehr als einen Monat unbeantwortet bleiben automatisch als angenommen gelten.
Anmerkung der LPG mbH im Bezug auf die Ausführung der SEH
F Wie ist die Verwaltung im Bezug auf die Ausführung der SEH aufgestellt? Sind genug finanzielle und personelle Ressourcen durch die Politik eingeplant?
A Grundsätzlich gibt es zwei Vollzugsmöglichkeiten, (1) das Münchner System, bei dem sich die Sozialbehörde, oder (2) das Standard-System, bei dem sich die Baubehörde um die Fälle kümmert (noch festzulegen).
Egal wo die Fälle landen müssen die Stellen in der SVV für den Haushalt freigegeben werden.
F Wie ist der weitere Fahrplan für dieses Jahr bzgl. der Kommunikationswege und Fragenbeantwortung/Beratung?
A Es handelt sich dann um das Verwaltungsgeschäft der zuständigen Behörde, die sich neben den Anträgen auch um Fragen der Eigentümer*innen (meistens) und Bewohner*innen kümmert.
Abschließend bedankt sich der Oberbürgermeister noch einmal bei den Bewohner*innen für die Mithilfe und auch bei der Anwohner*innen-Initiative Teltower Vorstadt, die hier einen langen Atem und Konstruktivität bewiesen hat.