Vorschau: Ergebnisse des Feinscreenings | 28.03.23

Nochmals die Einladung

Am 30.03.2023 findet 18.30-20.00 Uhr im Spartacus am freiLand eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse durch die LPG mbH statt.
Anschließend stehen Frau Meier (Sozialbeigeordnete), Herr Schubert (Oberbürgermeister) und die Stadtverwaltung für Fragen zur Verfügung.

Wir haben die seit 2018 erhoffte nunmehr frohe Botschaft vernommen, die im Zuge unserer ausdauernden und stets konstruktiven Kommunikation mit der Stadtverwaltung nun erklingt:

Der Rücklauf der Fragebögen (28,4%) ist hoch ausgefallen und die ausgewerteten Daten lassen keinen Zweifel mehr zu:
Teile der Teltower Vorstadt und Babselsberg Süd brauchen dringend eine soziale Erhaltungssatzung!


ausschnitte aus den ergebnissen

Die nachfolgenden Aussagen sind sinngemäß der Präsentation der LPG mbH vom 28.03.2023 entnommen.

Ergebnisse zu den Gebieten für eine soziale Erhaltungssatzung aus der Präsentation, 28.03.2023

Die LPG mbH stellte fest, dass der Anteil der Haushalte mit einer Warmmietbelastung mit über 33 % des Haushaltsnettoeinkommens in der Teltower Vorstadt Nord auf 34 % der Haushalte zutrifft. In Babelsberg Süd bei 30 % und in Potsdam trifft es 27 %.

Quelle: PNN-Seite

Würde man hier ohne soziale Erhaltungssatzung weiterbauen lassen, so stünde man vor folgenden Herausforderungen:

  • Teltower Vorstadt Nord
    • Verlust einer nachfragegerechten Wohnungsbelegung
    • Verlust günstigen Mietwohnraums in zentraler städtischer Lage
    • Aufwertung des Wohnungsbestands im Zuge der Entwicklungsimpulse in der Umgebung
  • Babelsberg Süd
    • Veränderte Nachfrage nach Wohnraum und Infrastruktur

Aus diesem Grund wurden folgende Erhaltungsziele empfehlend formuliert:

  • Erhaltung der gegenwärtigen Struktur des Wohnraumangebots für verschiedene Haushalts- und Einkommenstypen
  • bedarfsgerechte Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • sozial verträgliche Umsetzung von Modernisierungsvorhaben im Rahmen der bauordnungsrechtlichen und energetischen Mindestanforderungen
  • Vermeidung von Folgeinvestitionen zur Schaffung günstigen Mietwohnraums an anderer Stelle im Stadtgebiet
  • Abfedern von Aufwertungsprozessen im Sinne einer sozialverträglichen Modernisierung, die durch Entwicklungsimpulse im Umfeld verursacht werden
  • Zur Sicherung der Sanierungserfolge und der eingesetzten Städtebaufördermittel ist der flankierende Einsatz einer sozialen Erhaltungssatzung sinnvoll, um das Wirkungsgefüge zwischen Bewohnerschaft, Gebietsinfrastruktur und Wohnbestand zu erhalten
Nettokaltmieten Verteilung und nach Einzugszeitpunkt
Warmmietbelastung in Prozent der Bevölerung

Weitere Artikel aus Zeitungen: MAZ+, Tagesspiegel/PNN

Der Oberbürgermeister und die Stadtverwaltung wollen nun zu Mitte des Jahres einen Aufschlag für die ausformulierte soziale Erhaltungssatzung in die Stadtverordnetenversammlung einbringen.