Laut einem PNN-Artikel vom 20.11.2021 und dem darin zitierten Bauhabenträger Mirco Nauheimer soll umgehend nach Erteilung der Baugenehmigung im zweiten Quartal 2022 ein Baustart erfolgen.
Hierfür müssen die Stadtverordneten zum 01.12. in der Stadtverordnetenversammlung mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan befassen.
ankermieter*innen nach wie vor unbekannt
Nach wie vor haben wir als Anwohner*innen-Initiative einen kritischen Blick auf die Planung dort 1000 Arbeitsplätze für (vornehmlich) die IT-Branche zu erreichten.
Zum einen hat sich während der Pandemie immer wieder gezeigt, dass gerade die IT-Branche nicht auf feste Büros angewiesen sind.
Zum anderen handelt es sich hier um sehr gut bezahlte Jobs, die den Durchschnitt des „Standard-Anwohners“ deutlich übersteigt. Haben diese Arbeitnehmer*innen nun die Nase voll vom Pendeln ist eine Verdrängung der „Stamm-Anwohnerschaft“ auf die eine oder andere weise vorprogrammiert. Und hier sind die z.B. Parkplatz- und ÖPNV-Folgen noch gar nicht erwähnt.
wenige harte rahmenbedinungen
Eine der wenigen Rahmendaten aus dem B-Plan sieht vor, dass binnen eines Jahres begonnen werden muss zu bauen und die Bauzeit dann maximal fünf Jahre dauern darf.
Weiterhin ist die Bodensanierung und eine ganz grobe Flächennutzung festgelegt (mind. 75% Büro-, Verwaltungs- und (hoch-)schulische Zwecke).
Die Standorte [Babelsberg und Teltower Vorstadt] würden sich gegenseitig befruchten.
indirektes Zitat von Nauheimer aus der PNN; bezugnehmend auf das „Digital Hub“ (Teltower Vorstadt) und „Media City“ (Medienstadt Babelsberg)
Währenddessen bei der sozialen Erhaltungssatzung…
In dem PNN-Artikel heißt es auch, dass die Stadt zeitgleich zum Ausgleich an einer sozialen Erhaltungssatzung arbeite.
Der Antrag diese zu erstellen erfolgte nicht ganz zeitgleich mit dem Bauantrag zum RAW, wurde aber mit deutlich weniger Elan, Energie und personellen Mitteln angegangen. Diese Diskrepanz äußert sich nun darin, dass bereits 2022 mit dem Bau der „Potsdamer AIDA“ begonnen wird, die Erhaltungssatzung aber frühestens Anfang 2023 auf dem Papier und im besten Fall rechtssicher existiert.
Bereits jetzt müsste die Stadtpolitik für ausreichend Personal in den Geschäftsbereichen 3+4 sorgen, sodass nach Beschluss einer solchen sozialen Erhaltungssatzung auch genug Ressourcen vorhanden sind, um diese auszuführen.
ein wiederkehrendes Missverständnis
Auch wird immer wieder missverstanden, dass das reine Vorhandensein einer solchen Satzung noch keinerlei Konsequenzen bedeutet.
Sie ermöglicht der Stadt lediglich auf bestimmte, in der Satzung festgehaltene Kriterien zutreffende bauliche Maßnahmen zu unterbinden, wenn dadurch die Zusammensetzung des Milieus gefährdet wird.
Und das auch nur, wenn es genug Personal gibt, das die Unterlassung eines Bauvorhabens ausreichend auf Basis der Satzung begründen kann.