Liebe Anwohner*innen der Teltower Vorstadt,
wie es scheint lohnt sich der Einwand gegen z.B. das Einstufungskriterium „Nahversorgung innerhalb ca. 1km“, denn es spricht sich herum, dass manche Mieter*innen dieses Kriterium nachgelassen bekommen haben. Es wurde also wieder abgezogen von der geplanten Mieterhöhung und eine neue Mieterhöhung mit einem Kriterium weniger berechnet.
Doch Vorsicht: diese nunmehr korrigierte Mietanpassung soll rückwirkend zum 01.12. geltend gemacht werden. Wie es sich rechtlich verhält ist nicht ganz klar, ob man dem so zustimmen muss, uns erreichte aber die Information, dass einige Mieter*innen dies erst für zukünftige Abbuchungen gestatten wollen und nicht rückwirkend.
Die Essenz daraus ist: erhebt Einspruch, wenn das Kriterium defacto nicht stimmt und bietet Gegenwind, wenn die Mieterhöhung euch an eure finanziellen Grenzen bringt – es kann sich lohnen.