WerkStadt für Beteiligung | 25.07.19

Die WerkStadt für Beteiligung arbeitet mit dem Ziel, allen Einwohnerinnen und Einwohnern Potsdams einen leichten Zugang zu verschiedenen Formen der aktiven Beteiligung zu ermöglichen. Das Büro versteht sich dabei als Kompetenzzentrum für Potsdam, das all jene berät und unterstützt, die selber Bürgerbeteiligung durchführen oder anstoßen möchten. In unserer Arbeit werden wir vom Beteiligungsrat unterstützt und kritisch begleitet.

WerkStadt für Beteiligung

Einwohner*innen Versammlung – was genau ist das?

Bei unserem Treffen am 25. Juli ging es primär um die Rahmenbedingungen einer Einwohner*innen Versammlung (kurz EV), wie sie in der Hauptsatzung §4 der Landeshauptstadt Potsdam geregelt ist.

Dabei handelt es sich um eine relativ einfache Möglichkeit die Bevölkerung in die stadtverwalterischen Schritte mit einzubeziehen, zu informieren und zu diskutieren.

Im Zuge dieses Treffens ploppten bei uns also folgende Fragen auf:

  • wie verbindlich ist eine EV?
  • was können wir auf einer EV tun?
  • wie läuft eine EV ab?
  • wer wird vertreten sein auf der EV?
  • muss der Oberbürgermeister da sein?

Das Gebiet in dem das Vorhaben stattfinden soll, ist bereits im neu zu erarbeitenden INSEK gelistet und MUSS deswegen schon eine weitreichendere Beteiligung zulassen können. Der neue INSEK wird AUCH erforderlich, wenn die Stadt Potsdam bei der EU Mittel beantragen will.

Aussage Betiligungsrat Stadt Potsdam vom 22.03.2019
Was muss und was kann auf einer EV?
  • was muss
    • die EV muss so ausgelegt und geplant sein, dass Zeit ist alle Themen – die vorher nicht bekannt gegeben werden müssen – zu diskutieren. Reines Informieren zählt nicht dazu; sonst hieße es „Informationsveranstaltung“.
    • alles was auf diese EV besprochen wird muss in der darauf folgenden Stadtverordnetenversammlung (SVV) in Form eines Berichtes dargelegt werden.
      Auch hier gilt: nicht nur als Dokument hinlegen, sondern es muss jeder Punkt zur Sprache kommen.
    • die Stadt muss die Veranstaltung öffentlich bekanntgeben, wobei das Regelwerk nur vorsieht, dass dies „ortsüblich“ zu geschehen hat – es könnte also sein, dass es sich die Stadt leicht macht und „nur“ eine Pressemitteilung verfasst.
      Wir sorgen wir Aufwind: wir hängen Flyer auf und informieren auf unseren Treffen – mobilisiert Euch!
  • was kann
    • Initiativen können ihre Themenschwerpunkt auf Einzelpersonen verteilen, die dann individuell dafür sorgen können, dass jedes Thema seine Zeit bekommt.
Fragen & Forderungen

Warum nicht den Investor verpflichten für z.B. 1/3 seiner Arbeitskräfte neuen Wohnraum mit Mietbremse schaffen zu müssen?

Erstellen einer Wunschliste mit „Kompensationsmaßnahmen„, die aus unserer Sicht sinnvoll sind; darunter würde auch eine Zusicherung fallen, die sicherstellt, dass in der Teltower Vorstadt vorerst keine drastischen Veränderungen zugelassen werden (Mietpreissteigerung, Sanierung, …). Hier wäre auch eine Anfrage beim Arbeitskreis Stadtspuren denkbar.

Probleme und Sorgen der Anwohner*innen klar und nachfühlbar schildern, wobei Beispiele auch nicht sehr konkret sein müssen. Nur eben so, dass potentiell jeder der Anwesenden sich gut hineinfühlen kann. Lösungsvorschläge / -ansätze können hilfreich sein, müssen aber nicht vorgebracht werden.

Thematisieren der behutsamen Stadtentwicklung, die ja auch der Oberbürgermeister Mike Schubert auf seiner Homepage angegeben hat. Wo bleibt denn in diesem beschleunigten Verfahren die behutsame Stadtentwicklung, bei der die Stadt mit ihren Anwohner*innen das Tempo vorgibt? Wie sieht es generell mit Tempo, Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten aus?

Akteneinsicht

.Den Erfahrungswerten der WerkStadt für Beteilitung folgend werden wir uns daran machen eine Akteneinsicht zum vorhabenbezogenenen Bebauungsplan Nr. 39 zu beantragen.

Grundsätzlich kann das jeder tun und bei der Verwaltung diese z.B. per E-Mail beantragen. Dabei sollte die Anfrage so kurz wie möglich und so genau wie nötig formuliert werden, um ein möglichst breites Feld an Dokumenten zu abgeschlossenen Entscheidungen einsehen zu können.
Sollte die Anfrage aus Sicht der Verwaltung zu ungenau sein ist diese in der Pflicht binnen 14 Tagen genauere Themenvorschläge zu machen, aus denen man wählen kann.

Grundsätzlich hat die Verwaltung 14 Tage Zeit sich um das Anliegen zu kömmern – sollte man die Anfrage an den falschen Ansprechpartner geschickt haben, so ist sie sogar verpflichtet die Anfrage an die zuständige Person weiterzugeben.

Bilder, Notizen und Kopien dürfen während einer Besichtigung jederzeit gemacht werden, da grundsätzlich jeder die Akten (nur abgeschlossene Entscheidungen, keine laufenden Verfahren!) einsehen kann.

Es empfielt sich eine durchsuchbare PDF-Datei anzufordern, um nach Schlagworten innerhalb eines Dokumentes suchen zu können.

Sollte – wider Erwarten – der Antrag abgelehnt worden sein (ohne Grund), so sollte man sich an die zuständige*n Datenbeauftragte*n des Landes Brandenburg wenden.

Was wir uns sonst so vornehmen

Wir wollen uns noch mindesten 2-3x vor der EV treffenk, wobei der SoliMarkt am 25.08.2019 eines dieser Treffen darstellt.
Vielleicht lässt sich auch mit viel Glück noch ein Treffen mit der Sozialbeigeordneten (Brigitte Meier) und dem Bereich Wohnen der Stadt Potsdam (Gregor Jekel) ein Treffen arrangieren.

Unabhängig davon wird eine Pressemitteilung zur EV vorbereitet, ein Fahrplan für die EV und bis zur EV entworfen und darüber nachgedacht wie weiter mit der Milieuschutzsatzung umzugehen ist.

Das nächste Treffen ist für den 04. August um 17.00 Uhr am freiLand einberaumt